Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013

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11 Jahre 10 Monate her #815 von pfitzer
Ja gut der Direktantrieb bei einem Wasserskiboot ist natürlich nicht zu toppen. Aber wenn einer den Bug nach oben stehen hat, hat er entweder zu wenig Power oder weiss nicht wie man ein Boot trimmt. Kommt natürlich auch ein wenig auf die Rumpfform an.

Und wenn das Boot genügend Leistung hat häng ich mir halt nen Ballast Bag hintendran, dann passt die Welle auch wieder. Is ja wurscht was das Teil die Stunde schluckt, wir hams ja ;)

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #816 von Jürgen

narr schrieb: Außerdem noch eine kurze Frage an Jürgen, würde ich mit meinen tollen Gummistiefeln mit der Angel in der Hand am Ufer im Wasser entlanglaufen, aber nicht auswerfen etc. Wäre das dann schon Fischen und somit verboten? Hintergrund der Frage ist: an einigen Stellen hat man doch eine relative dichten Uferbewuchs, könnte ich am Ufer entlang waten, würde ich so einige Plätze erreichen die ansonsten nicht erreichen könnte ohne größere Manipulationen am Unterholz (was ja wiederum Verboten ist) vorzunehmen.


Prinzipiell darfst Du als legaler Angler (der u.a. eine Erlaubniskarte gekauft hat und die Bestimmungen dort kennt oder kennen muss) an dieser Strecke nicht ins Wasser.(=Grundregel)
Mit Angel in der Hand schon gar nicht, denn dann hast Du schon gezeigt, dass Du dort nicht gerade eine Angelpause (zum Austreten oder mal zum Boot schwimmen, um ne Runde Wasserski zu fahren etc.) machen willst.

Gummistiefel (bitte keine aus Goretex oder anderen Stoffen) nützen Dir nur dann was, wenn Du gerade ein Fisch kescherst (=Ausnahme von Grundregel s.o.)
Hier (beim Keschern) ist er dann allerdings dann auch zwingend. Man darf also nicht barfuß, in Sandalen oder mit normalem Schuhwerk im Wasser ein Fisch keschern/anlanden.

Quelle:
"Nur zum Landen der Fische ist das Betreten des Gewässers mit Gummi- oder Watstiefeln erlaubt."
So steht es in Eurer Karte, die pfitzer hier veröffentlicht hat.


Ich hoffe, ich konnte Dir hiermit weiterhelfen.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #817 von Jürgen
Bei der Beantwortung von der Frage von narr kam ich wieder über etwas ins Grübeln bezüglich dieser Bestimmung:

"Nur zum Landen der Fische ist das Betreten des Gewässers mit Gummi- oder Watstiefeln erlaubt."

Warum wird hier expilizit neben dem Gummistiefel der Watstiefel als Voraussetzung für die Ausnahme beim Landen des Fisches erwähnt?

Dass ein Angler, der ja grundsätzlich nicht ins Wasser darf, wenn er nicht vor Fußpilz Angst hat, oder den eh schon hat, mal einen Gummistiefel anzieht zum Uferanglen, ist vielleicht noch irgendwo einzusehen.
Aber warum ein Watstiefel?
Ein Watsiefel ist beim Uferangeln das Sinnloseste, das ich mir vorstellen kann.
Es sei denn, man watet gelegentlich,
so wie es Narr es ja auch beschrieben hat in seiner Frage.

Also hat der, der diesen Bestimmungssatz und den "Watstiefel" eingefügt hat, ja schon irgendwie unterstellt, dass irgendwie dort am Ufer Watangeln betrieben wird. Er hat sich hier also selbst ein Bein gestellt.
Man kann nun nämlich wieder auf den Gedanken kommen, dass der Kartenausgeber doch irgendwie das Watangeln erlaubt/Toleriert. Der Satz selbst schließt dies allerdings aus.




Mal im Ernst, welcher Angler zieht den ganzen Tag/Abend Watstiefel an, nur um einen eventuellen Fisch (klein oder groß) trockenen Fußes landen zu können, den er sonst nicht anders landen könnte?
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her #820 von narr
Und eben wegen diesen von dir angesprochenen schwammigen Formulierungen kommt man ja erst auf die Idee, selbige dann zu seinem Vorteil zu nutzen bzw. dies auch zu probieren.

Dank dir für die super Erklärung Jürgen, meine Waterei wird sich dann wohl auf den Abschnitt unter der Himmelstadter Brücke beschränken bzw. mal an der Sinn, Wobblerrettung in Wathose ohne Angel behalte ich mir aber auf jeden Fall vor. Falls mir hier dann jemand einen Strick draus drehen will würde ich dann mal meine Rechtsschutz bemühen und es drauf ankommen lassen. Wir durften uns ja letztes Jahr schon vom "üblichen Verdächtigen" anhören, dass Leute ihre Karte verloren haben, die einen Blinker vom Boot aus gelöst haben. Das war am selben Tag an dem auch der "Futter-vom-Boot-aus"-Skandal seinen Anfang genommen hatte.

Apropos Himmelstadt, klassisches Fliegenfischen ist da ja watend erlaubt, aber keine "Spinnfliegen". Sind damit jetzt wirklich Spinnfliegen (Propeller, Bleikopf, Federn) gemeint? Oder sind dann Streamer auch schon wieder Spinnfliegen? Wobei man hier wieder dagegen halten kann, das es x traditionelle Streamermuster gibt.

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11 Jahre 10 Monate her #823 von pfitzer
Ich frag mich schon die ganze Zeit warum da Formulierungen auf die Karte kommen das ich erst nen Anwalt konsultieren muss um mir erklären lassen zu müssen was die bedeuten. Wenn ich will das nur vom Ufer aus angefüttert werden darf, warum schreib ich das dann nicht auch so? Und das mit den Stiefeln kann ich mir nur so erklären, daß das Fischer sind und die wohl schon mit Gummi- oder Watstiefeln auf die Welt kommen und gar nicht anders ans Wasser gehn. Die setzen das also als gegeben voraus, daß man mit solchem Schuhwerk unterwegs ist, wenn man mit Fischen zu tun hat. Wahrscheinlich stehn die auch mit Watstiefeln daheim vorm Aquarium.

Aber ohne solchen Blüten auf der Karte hätten wir auch weniger zu lachen.

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #825 von Jürgen

narr schrieb: Und eben wegen diesen von dir angesprochenen schwammigen Formulierungen kommt man ja erst auf die Idee, selbige dann zu seinem Vorteil zu nutzen bzw. dies auch zu probieren.


Genau, das wird so kommen.
Durch die Nennung des "Watstiefel" in der Karte kommt der eine oder andere überhaupt erst auf die Idee, einen Watstiefel mit zunehmen.

Und was will "der eine", der eh nie genau lesen konnte, evtl. auch ein Sprachproblem hat, da er nicht aus Dtl kommt oder einfach mit juristischen Texten nicht klar kommt, dann mit einem Watstiefel denn anderes als waten?

Und "beim anderen" läuft das so: Im Laufe des Jahres vergisst er dann wieder, was er mal flüchtig am Jahresanfang auf der Karte gelesen hat und erinnert sich nur noch an den "Watstiefel", wo er immer noch weiß, dass der Watstiefel im Sinne von "erlaubt" auf der Karte stand, was ja auch irgendwie stimmt.

Was meinst Du, wieviel solcher Fälle ich in der Praxis schon am Wasser antraf?
Blankes Erstaunen immer, wenn man sie dann mal aufforderte, die Karte noch mal zu lesen.


Apropos Himmelstadt, klassisches Fliegenfischen ist da ja watend erlaubt, aber keine "Spinnfliegen". Sind damit jetzt wirklich Spinnfliegen (Propeller, Bleikopf, Federn) gemeint? Oder sind dann Streamer auch schon wieder Spinnfliegen? Wobei man hier wieder dagegen halten kann, das es x traditionelle Streamermuster gibt.


"Spinnfliegen" hat mir auch gleich aufgestoßen. Das ist wie die "Molenkopflinie" eine Wortkreation, die nicht genau definiert ist. Auch im Gesetz wird dieser Begriff nicht definiert.

Ich persönlich habe hierzu ja schon einmal (obwohl ich selbst Fliegenfischer bin) hier irgendwo die Ausnahme generell kritisiert und halte die Würzburger Regelung (eindeutiges klares Verbot aller Kunstköder, egal wie man das Fischen jeweils nennt) besser.
Selbst der Begriff "Fliegenfischen" ist nicht genau definiert und hat ja ganz viele Facetten, die der eine noch eindeutig mit "Fliegenfischen" bezeichnet und der andere voller Abscheu schon in die Nähe des Dynamitfischen rückt, wie Du sicher an Hand der bekannten Diskussionen in den Fachforen schon mal gesehen hast.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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