Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
warum haben alle ufv funktionäre 37 knochen mehr? weils gehirn noch mechanisch funktioniert :lol:
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- jens1970
- Besucher
ich durfte heute erfahren das die angelkarten für meinen bereich in diesem jahr nicht wie geplant dieses woe verkauft werden .
der druck soll wohl nicht fertiggeworden sein und so ist die ausgabe auf den 12.1.2013 verschoben.
ist das in den anderen abschnitten auch so?
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- Jürgen
- Besucher
gnatz schrieb: Muss mich berichtigen! Ich war gerade bei der Touristik GmbH und dort wurde der Dame telefonisch vom Fischerei Verband gesgt, dass die Karten für 2012 nur bis zum 31.12.12 gültig sind und man für die Tage die im Jahr 2013 liegen keine neue Karte bekommt. Diese Tage (in meinem fall 12) verfallen dann und die Karten kosten trotzdem 30 bzw. 20€.
Sehr seriös und proffesionell dieser Verband :whistle:
Womit wir wieder ein Grund mehr für die Jahreskarte und die damit gekoppelte Verbandsmitgliedschaft hätten.
Die Jahreskarte verfällt zwar auch am 31.12., aber im Normalfall hat man ja dann bis dahin eine Neue.
Ich wollte aber generell mal die Frage des juristisch ja höchst umstrittenen Kopplungsgeschäfts bei Bezug der Jahreskarte in die Diskussion bringen.
s. wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/...lungsgeschaefte.html
Unstrittig wird wohl sein, dass der Zwang, gleichzeitig Mitgliedschaft in einem Verband zu sein, der für die Strecke ja keine Zuständigkeit bekundet, ein sachwidriges Kopplungsgeschäft ist.
Damit hier die Diskussion aber beim Thema bleibt, habe ich hierzu einen eigenen Thread
eröffnet.
www.main-angler.de/forum/main-angelsteck...u-mitgliedschaft#426
Wäre schön, wenn Ihr dort mal Eure Meinung zu diesem Thema kundtun würdet.
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Nur von der Mainbrücke Himmelstadt flussabwärts bis Fluss-Km 231,8 ist beim "klassischen" Fliegenfischen (keine Spinnfliegen oder dergleichen) das Watfischen erlaubt.
Nur zum Landen der Fische ist das Betreten des Gewässers mit Gummi- oder Watstiefeln erlaubt.
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Verboten sind:
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2. Das Auslegen und/oder Einbringen von Ködern mittels Booten oder Schwimmreifen jeglicher Art.
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Von der Fischereigrenze Schleuse Harbach (Rot-weise Tafel) bis zur Fischereigrenze Fl.-km 217,8 ist probeweise das Fischen auf Raubfische ab 01.05. erlaubt.
Also da steht definitiv Schwimmreifen auf der Karte, von schwimmen oder Luftmatratzen jeglicher Art steht da allerdings nix
Und was das Landen von Fischen angeht, ist da Barfuss oder mit anderer Fussbekleidung als die genannten dann verboten?
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- Jürgen
- Besucher
pfitzer schrieb: Hier jetzt mal die Änderungen auf der Karte für 2013
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Von der Fischereigrenze Schleuse Harbach (Rot-weise Tafel) bis zur Fischereigrenze Fl.-km 217,8 ist probeweise das Fischen auf Raubfische ab 01.05. erlaubt.
Wenn man das so im Kontext liest, meint man gleich das Zähneknirschen des Kartenausgebers mit zuhören. :lol:
Also in dem Sinne:
"Weil der olle Hartmann sich nicht an die Vereinbarung hält, den Raubfisch erst ab August freizugeben, erlauben wir es hier ausnahmsweise im Hartmann-Überschneidungs-Gebiet halt auch, aber nur da!!! "
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- gnatz
- Besucher
Mich würde der Grund interessieren, warum man keinen Fuß ins Wasser setzen darf. Heißt im Umkehrschluss aber dass ich meine Montage rauslaufen darf wenn die Ruten an Land bleibt?
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