Europäischer Aal (Anguilla anguilla)
GerardM - http://www.digischool.nl/bi/onderwaterbiologie/

Der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) empfiehlt ein vollständiges Verbot der Aalfischerei in Europa, einschließlich des Glasaals. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme, da der Aalbestand so viel kleiner ist als früher und nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, wie robust und widerstandsfähig die aktuelle Population ist.

Die Empfehlung des ICES, die gesamte Aalfischerei - einschließlich der Sport- und Glasaalfischerei - einzustellen, ist nicht neu. Der ICES sendet dieses Signal bereits seit 2021. Und auch schon in den Jahren davor, wenn auch damals etwas subtiler formuliert. Dass die Menge der Aale im IJsselmeer und den unteren Flüssen in den letzten Jahren zugenommen hat, ändert daran nichts. Tatsächlich sehen die ICES-Wissenschaftler diesen Aufschwung nirgendwo in Europa. Eine solche lokale Situation ist zu unsicher, um Schlussfolgerungen für den gesamten Aalbestand zu ziehen. Für den ICES sind nur die Anlandungen von Glasaalen in ganz Europa ein zuverlässiger Indikator.

Bestand viel kleiner

Die Menge der in Europa ankommenden Glasaale ist in den letzten Jahren stabil geblieben (nach einem starken Rückgang in den 1980er Jahren). Allerdings ist der Aalbestand heute so viel kleiner als früher, dass es ungewiss ist, wie widerstandsfähig die aktuelle Population ist. Aufgrund des Vorsorgeprinzips raten die Wissenschaftler daher zu einer Null-Fangquote.

Dies gilt auch für den Fang von Glasaalen, unabhängig davon, ob sie für Aquakulturen oder für Besatzprogramme gefangen werden. Denn obwohl feststeht, dass freigelassene Glasaale erfolgreich zu Blankaalen heranwachsen können, ist immer noch unklar, ob sie es schaffen, als Erwachsene die Laichgründe in der Sargassosee zu erreichen und dort für Nachwuchs zu sorgen.

Politische Entscheidung

Die Empfehlung der Wissenschaftler, keine Fänge zu tätigen, kommt im Vorfeld der Ratstagung im Dezember, auf der sich die europäischen Fischereiminister auf Fangquoten einigen. Diese gelten nur für die Seefischerei, während das, was im Süßwasser passiert, für Aale mindestens genauso wichtig ist.

Zu diesem Zweck haben die europäischen Mitgliedstaaten verbindliche Maßnahmen in Aalbewirtschaftungsplänen festgelegt, die sich auf die 2007 von der Europäischen Kommission eingeführte Aalverordnung stützen. Diese Pläne traten 2009 in Kraft, wurden aber seither kaum aktualisiert. Außerdem haben viele Mitgliedstaaten - darunter auch die Niederlande - auf die jüngste Aufforderung der EU, den nationalen Aalbewirtschaftungsplan zu überprüfen und anzupassen, nicht reagiert.

Ob der vom ICES empfohlene Fangstopp verhängt wird oder andere zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, ist also vor allem eine politische Entscheidung.

Quelle:www.sportvisserijnederland.nl

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