Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
Sowas kommt halt dabei raus, wenn man nicht mehr telefonisch genervt werden will und dann das was einem früh beim urinieren so dazu einfällt auf ein amtliches Dokument schreibt.
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- gnatz
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Wenn ich diese Woche keine Antwort bekomme schreibe ich den Beglaubiger der Karte mal an
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- Jürgen
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Du musst schriftlich eine Verlautbarung des Präsidenten oder Vizepräsidenten auf deine konkrete Frage in der Hand haben (am Wasser). Sonst bist Du der Polizei oder Aufseher, und deren jeweilige Sicht komplett ausgeliefert. Und ob die dann übereinstimmt, wage ich mal vorsichtig zu bezweifeln.
Die Karte ist komplett inkonsistent, da kann man -auch beim besten Willen- keine vernünftige stringente Interpretation herauslesen, nur Knobelspiele, z.B. wie man es ab 1.5. schafft an der "Überschneidungsstrecke" Raubfische zu fischen, wenn man keine Raubfischköder benutzen darf (s. "Verboten sind ... Pkt. 6") "und Hecht und Zander nicht angeln darf (s. "Verboten sind ... Pkt. 5 ") .
Ob man da jetzt Reußen und Netze benutzen darf (= Fischen), halte ich trotz expliziter Ausnahmeregelung betr. des erlaubten Fischens auf Raubfische dennoch für eine gewagte Interpretation.
Auch ist der Rapfen gesetzlich geschont bis 31.5., aber der Satz unter dem Schonvermerk hebt ab 1.5. mit Bezug auf (alle) Raubfische diese Schonung an dieser Teilstrecke ja geradezu förmlich auf. Ob hier wirklich der Fischereiverband Unterfranken eine offizielle Ausnahmeregegelung von der AVFig bekommen hat, muss man ebenfalls über eine konkrete Anfrage beim Präsidenten abklären, bevor man da auf Raubfische fischt.
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So seh ich das aus meinem Beamtenblickwinkel. :evil:
Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
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- Jürgen
- Besucher
Fangnix schrieb: Also ich gaube nicht dass ein Schreiben des Ausstellers genügt. Denn, wenn nach der Beglaubigung Änderungen vorgenommen werden, so müssten diese wiederum beglaubigt werden. :silly: Ergo, mit dem Schreiben des Ausstellers und Orginalkarte zum Beglaubiger und das Schreiben beglaubigen lassen. :idea: :woohoo:
So seh ich das aus meinem Beamtenblickwinkel. :evil:
Danke für Deinen fachmännischen Hinweis.
Das deckt sich mit meiner Befürchtung oben:
Jürgen schrieb: Noch ein wichtiger Hinweis zur Koppelstrecke 5:
Auch mit diesem Schreiben kann es noch Probleme geben, denn es gilt immer, was in der beglaubigten Karte steht und nicht, was der Aussteller gesondert nach-interpretiert.
Aber man hat dann in jedem Fall bessere Karten, wenn es mal zur Konfrontation mit einem gewissenhaften Polizeibeamten oder sonstigem Kontrolleur kommt. Auch in einem nachfolgenden möglichem Rechtsstreit hat man dann mit einerm erklärenden Schreiben des FVU m. E. bessere Karten.
Also:
Zuerst Eure konkreten Fragen formulieren und Schreiben an den Fischereiverband Unterfranken.
Dann von dort eine schriftliche Antwort mit Unterschrift des Präsidenten oder Vizepräsidenten abwarten und wenn Euch diese Antwort weiterhilft mit der Karte und diesem Schreiben zum Beglaubiger (Landratsamt Main-Spessart)
Dann erst ans Wasser.
Die Adressen sind
Aussteller:
Fischereiverband Unterfranken e.V.
Andreas-Grieser-Str. 79
97084 Würzburg
Beglaubigende Behörde:
LANDRATSAMT MAIN-SPESSART
Marktplatz 8
D-97753 Karlstadt
Telefon: 09353/793-0
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- Guhvieh
- Besucher
Der ist schließlich der irdische Vertreter des allerobersten Fischers.
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