Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
12 Jahre 5 Tage her #146
von pfitzer
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Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013 wurde erstellt von pfitzer
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12 Jahre 5 Tage her #147
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
Die Diskussion dazu ist eröffnet, auf eure Meinungen dazu bin ich mal gespannt.
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- gnatz
- Besucher
12 Jahre 5 Tage her #150
von gnatz
gnatz antwortete auf Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
Ich finde es eine riesen große Sauerei die nicht nur diesen Herren sondern auch den ganzen Verband einfach nur lächerlich und sehr unglaubwürdig erscheinen lassen.
muss man erstmal sacken lassen und sich Gedanken um eine anglerische Zukunft auf der Strecke, bzw. den Strecken die dem Verband in irgendeiner Art und Weise Geld in die Kassen spült, machen.
muss man erstmal sacken lassen und sich Gedanken um eine anglerische Zukunft auf der Strecke, bzw. den Strecken die dem Verband in irgendeiner Art und Weise Geld in die Kassen spült, machen.
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- Mee
- Besucher
12 Jahre 5 Tage her - 12 Jahre 5 Tage her #151
von Mee
Mee antwortete auf Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
Sers Gnatz,
lass es bitte "sacken". Die Vorgaben gibt nunmal der verantwortliche Fischereiausübungsberechtigte im Rahmen seiner gesetzl. Hegepflicht vor. Denke, dies erfolgt auch im Benehmen mit dem Fischereiverband (und den angrenzenden Fischrechten/-rechtlern).
Nur so am Rande:
Was mich in der heutigen Zeit schon ein wenig irritiert, ist das "Anspruchsdenken" einiger Besitzer von Jahreskarten; also zeitlich befristete Erlaubnisscheine!
Letzten Endes können Entscheidungsträger lediglich durch Überzeugungsarbeit sensibilisiert werden, dies kann m. E. nur auf sachlich geführter Kommunikationsebene erfolgen. Dieser Prozess wird wohl seine Zeit brauchen.
Gruß
Mee
lass es bitte "sacken". Die Vorgaben gibt nunmal der verantwortliche Fischereiausübungsberechtigte im Rahmen seiner gesetzl. Hegepflicht vor. Denke, dies erfolgt auch im Benehmen mit dem Fischereiverband (und den angrenzenden Fischrechten/-rechtlern).
Nur so am Rande:
Was mich in der heutigen Zeit schon ein wenig irritiert, ist das "Anspruchsdenken" einiger Besitzer von Jahreskarten; also zeitlich befristete Erlaubnisscheine!
Letzten Endes können Entscheidungsträger lediglich durch Überzeugungsarbeit sensibilisiert werden, dies kann m. E. nur auf sachlich geführter Kommunikationsebene erfolgen. Dieser Prozess wird wohl seine Zeit brauchen.
Gruß
Mee
Letzte Änderung: 12 Jahre 5 Tage her von Mee. Begründung: Meine Rechtschreibfehler behalte ich :-)
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- Jürgen
- Besucher
12 Jahre 5 Tage her - 12 Jahre 4 Tage her #152
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
Da ich ja bei dem Treffen dabei war, möchte ich dazu folgendes sagen.
Dass die Karten schon im Druck waren, wurde auch von Herrn Schlereth so angenommen, sonst hätte man sich nicht Gedanken gemacht, wie man die Änderung bezüglich Schonzeit in der Überschneidungsstrecke noch durch ein Ergänzungsblatt etc. einbringt.
Letztlich scheint hier wohl ein organisatorisches Defizit (neudeutsch für Schlamperei) vorhanden zu sein, aber sicher kein böser Wille seitens der Kartenausgeber.
Dass die Karten sehr unbeholfen und juristisch sehr unbedarft formuliert werden, sieht man jetzt ja wieder an der Formulierung "mit Schwimmreif". Vorbehaltlich das steht dann alles auch wirklich so drin.
Ich würde das Futter dann halt ohne "Schwimmreif" ausbringen.
Immerhin ist der Hinweis auf §19 BayWG insofern berücksichtigt worden, dass das Anlegen von Futterstellen nicht generell verboten wurde. Hier war seitens der anwesenden Fischereirechtler falsches Wissen (sogar als angebliches Schulungswissen vorgetragen) vorhanden, was aber wohl jetzt geklärt ist.
Für mich immer noch unverständlich, warum sich die Fischereirechtler das Leben so schwer machen und ihre Karten so unbeholfen formulieren und so viele Unklarheiten und schlichtweg Unsinn in ihre Karten reinscheiben, statt sich da mal von jemanden, der sich in so etwas auskennt, helfen zu lassen.
Auch Edi Michel fiel beim Lesen der Karte sofort einige merkwürdige Sätze auf und völlig überflüssige Passagen. Es wäre absolut kein Problem einfach mal die Wünsche, was man denn als Fischereirechtler von den Anglern konkret haben will, was sie tun und nicht tun dürfen, bzw. was man bezwecken will, mal zu benennen und sich dann mit einem juristischen z.B. vom LFV, evtl. einem angeltechnischen und einem Formulierungs-Experten zusammenzusetzen und eine Karte zu kreieren, die klar und juristisch eindeutig für alle Beteiligten beschreibt, was Sache ist.
Immer wieder wurde lamentiert, dass man doch lieber ähnliche Bedingungen hätte mit den anderen Main-Strecken zusammen, aber mein diesbezüglicher Vorschlag, mal doch eine kleine Arbeitsgruppe evtl. auf Verbandsebene zu bilden bzw. anzuregen, die hier für alle Mainkarten-Strecken gemeimsame Rahmenbedingungen und stimmige juristische klare Formulierungen als "Musterkarte" zur Verfügung stellt, fiel natürlich auf taube Ohren; scheinbar will man lieber selber weiterwursteln, oder sieht darin dann doch wieder nur Einmischung.
Ich bleibe derzeit auf der Stadtstrecke mal dran, vielleicht finde ich da diesbezüglich mehr Gehör. Auf jeden Fall ist die Stadtstreckenkarte in vielen Bereichen eindeutig klarer terminiert und es gibt weniger Interpretationsfragen.
Aber auf der Stadtstrecke ist man auch nicht so regelungswütig und will auch den letzten "Schwimmreif" dem Angler verboten haben.
Was generell vielen Fischereirechtlern (noch) nicht klar zu sein scheint: Je mehr sie jetzt versuchen, durch pingelige und zum Teil einfältige Regelungen Angler Dinge vorzuschreiben, die selbst beim besten
Willen nicht mehr nachvollziehbar sind, desto mehr geht dann am Wasser der Sinn für das Wesentliche verloren: Nämlich das gesunde Rechtsempfinden und der gesunde Menschenverstand, den ja die meisten Angler haben.
Gängelt man sie jedoch mit Vorschriften, die dann entweder nicht einzuhalten sind oder sowieso nicht kontrolliert werden können, desto mehr gibt es dann Streit über Kleinigkeiten: "War die Fußzehe des Anglers jetzt bereits im Wasser oder nicht?" "Ist die Luftmatraze jetzt ein Boot, ein Schwimmreif oder keins von beiden?" etc.
Und wer seine Fischereiaufseher an seiner Angelstrecke darauf trimmt, seine Angler wegen Pillepalle zu striezen, der soll mir einmal zeigen, wie er es denn besser fertigbringt, dass ein Staatsanwalt überhaupt einmal ein Verfahren eröffnet gegen noch so einen dreisten Schwarzangler, der sich um überhaupt nichts schert. Und diese werden an einer Strecke, an der man die geprüften bayerischen Fischereischeininhaber systematisch vertreibt, sicher nicht weniger, sondern mehr.
...
Dass die Karten schon im Druck waren, wurde auch von Herrn Schlereth so angenommen, sonst hätte man sich nicht Gedanken gemacht, wie man die Änderung bezüglich Schonzeit in der Überschneidungsstrecke noch durch ein Ergänzungsblatt etc. einbringt.
Letztlich scheint hier wohl ein organisatorisches Defizit (neudeutsch für Schlamperei) vorhanden zu sein, aber sicher kein böser Wille seitens der Kartenausgeber.
Dass die Karten sehr unbeholfen und juristisch sehr unbedarft formuliert werden, sieht man jetzt ja wieder an der Formulierung "mit Schwimmreif". Vorbehaltlich das steht dann alles auch wirklich so drin.
Ich würde das Futter dann halt ohne "Schwimmreif" ausbringen.
Immerhin ist der Hinweis auf §19 BayWG insofern berücksichtigt worden, dass das Anlegen von Futterstellen nicht generell verboten wurde. Hier war seitens der anwesenden Fischereirechtler falsches Wissen (sogar als angebliches Schulungswissen vorgetragen) vorhanden, was aber wohl jetzt geklärt ist.
Für mich immer noch unverständlich, warum sich die Fischereirechtler das Leben so schwer machen und ihre Karten so unbeholfen formulieren und so viele Unklarheiten und schlichtweg Unsinn in ihre Karten reinscheiben, statt sich da mal von jemanden, der sich in so etwas auskennt, helfen zu lassen.
Auch Edi Michel fiel beim Lesen der Karte sofort einige merkwürdige Sätze auf und völlig überflüssige Passagen. Es wäre absolut kein Problem einfach mal die Wünsche, was man denn als Fischereirechtler von den Anglern konkret haben will, was sie tun und nicht tun dürfen, bzw. was man bezwecken will, mal zu benennen und sich dann mit einem juristischen z.B. vom LFV, evtl. einem angeltechnischen und einem Formulierungs-Experten zusammenzusetzen und eine Karte zu kreieren, die klar und juristisch eindeutig für alle Beteiligten beschreibt, was Sache ist.
Immer wieder wurde lamentiert, dass man doch lieber ähnliche Bedingungen hätte mit den anderen Main-Strecken zusammen, aber mein diesbezüglicher Vorschlag, mal doch eine kleine Arbeitsgruppe evtl. auf Verbandsebene zu bilden bzw. anzuregen, die hier für alle Mainkarten-Strecken gemeimsame Rahmenbedingungen und stimmige juristische klare Formulierungen als "Musterkarte" zur Verfügung stellt, fiel natürlich auf taube Ohren; scheinbar will man lieber selber weiterwursteln, oder sieht darin dann doch wieder nur Einmischung.
Ich bleibe derzeit auf der Stadtstrecke mal dran, vielleicht finde ich da diesbezüglich mehr Gehör. Auf jeden Fall ist die Stadtstreckenkarte in vielen Bereichen eindeutig klarer terminiert und es gibt weniger Interpretationsfragen.
Aber auf der Stadtstrecke ist man auch nicht so regelungswütig und will auch den letzten "Schwimmreif" dem Angler verboten haben.
Was generell vielen Fischereirechtlern (noch) nicht klar zu sein scheint: Je mehr sie jetzt versuchen, durch pingelige und zum Teil einfältige Regelungen Angler Dinge vorzuschreiben, die selbst beim besten
Willen nicht mehr nachvollziehbar sind, desto mehr geht dann am Wasser der Sinn für das Wesentliche verloren: Nämlich das gesunde Rechtsempfinden und der gesunde Menschenverstand, den ja die meisten Angler haben.
Gängelt man sie jedoch mit Vorschriften, die dann entweder nicht einzuhalten sind oder sowieso nicht kontrolliert werden können, desto mehr gibt es dann Streit über Kleinigkeiten: "War die Fußzehe des Anglers jetzt bereits im Wasser oder nicht?" "Ist die Luftmatraze jetzt ein Boot, ein Schwimmreif oder keins von beiden?" etc.
Und wer seine Fischereiaufseher an seiner Angelstrecke darauf trimmt, seine Angler wegen Pillepalle zu striezen, der soll mir einmal zeigen, wie er es denn besser fertigbringt, dass ein Staatsanwalt überhaupt einmal ein Verfahren eröffnet gegen noch so einen dreisten Schwarzangler, der sich um überhaupt nichts schert. Und diese werden an einer Strecke, an der man die geprüften bayerischen Fischereischeininhaber systematisch vertreibt, sicher nicht weniger, sondern mehr.
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Letzte Änderung: 12 Jahre 4 Tage her von Jürgen.
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12 Jahre 5 Tage her #153
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013
Ich meine das war klar, daß sich hier innerhalb eines Jahres nicht viel bewirken lässt. Da heisst es einfach dran bleiben und vielleicht den einen oderen anderen neuen Weg einschlagen.
In dem Artikel soll Edi Michel keineswegs Absicht über die Falschinformation bezüglich "Karten schon im Druck" unterstellt werden. Das kommt vielleicht falsch rüber, desinformation trifft das wahrscheinlich besser. Und was den "Schwimmreif" angeht geh ich mal davon aus das damit ein Bellyboat gemeint ist, den Herren aber mangels Sachkenntniss der Name dafür nicht eingefallen ist. Was letztendlich schwarz auf weiß auf der Karten steht wird sich zeigen.
Aber das solche Entscheidungen im Rahmen der gesetzl. Hegepflicht gefällt werden mag ich mal stark bezweifeln. Gerade was die Raubfischschonzeiten anbelangt vermute ich dahinter einfach geschäftliche Interessen. Was der Angler nicht fängt, erhöht die Chancen des Berufsfischers.
Ich bin weiterhin am überlegen ob ich 2013 nicht auf die gemünderner Strecke ausweiche, die paar KM mehr zu fahren reissens auch nicht heraus und die haben solchen Blödsinn erst gar nicht auf der Karte stehen.
In dem Artikel soll Edi Michel keineswegs Absicht über die Falschinformation bezüglich "Karten schon im Druck" unterstellt werden. Das kommt vielleicht falsch rüber, desinformation trifft das wahrscheinlich besser. Und was den "Schwimmreif" angeht geh ich mal davon aus das damit ein Bellyboat gemeint ist, den Herren aber mangels Sachkenntniss der Name dafür nicht eingefallen ist. Was letztendlich schwarz auf weiß auf der Karten steht wird sich zeigen.
Aber das solche Entscheidungen im Rahmen der gesetzl. Hegepflicht gefällt werden mag ich mal stark bezweifeln. Gerade was die Raubfischschonzeiten anbelangt vermute ich dahinter einfach geschäftliche Interessen. Was der Angler nicht fängt, erhöht die Chancen des Berufsfischers.
Ich bin weiterhin am überlegen ob ich 2013 nicht auf die gemünderner Strecke ausweiche, die paar KM mehr zu fahren reissens auch nicht heraus und die haben solchen Blödsinn erst gar nicht auf der Karte stehen.
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