Koppelstrecke V - Änderungen Angelkarten 2013

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #769 von Jürgen

pfitzer schrieb: Nur zum Landen der Fische ist das Betreten des Gewässers mit Gummi- oder Watstiefeln erlaubt.

Und was das Landen von Fischen angeht, ist da Barfuss oder mit anderer Fussbekleidung als die genannten dann verboten?


Definitiv, Nur Landen im Wasser mit Gummi-oder Watstiefel. (Zumindest mit dabei haben, ungehängt oder im Backpack geht vielleicht auch noch, ob er wirklich angezogen sein muss, müsste man juristisch im Detail noch abklären)

Also ohne solche bitte keinen Fuß ins Wasser setzen! :!:

Heißt allerdings, dass man zum Landen jetzt zwar kein Kescher unbedingt dabeihaben muss (ist ja ministeriell entschieden, Link s.u.), aber mal sehen, was die Dame aus dem Landwirtschaftsministerium nun zum faktisch vorgeschriebenen Gummistiefel sagt :?:

Fischereiaufsicht

;)
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her #770 von Jürgen

gnatz schrieb: Also ist es erlaubt wenn wir unsere Montagen rausschwimmen(egal ob mit oder ohne Schwimmflügel, nur keinen Schwimmreifen!),oder sie mir dem Surfbrett rausfahren oder mit nem Luftballon raustreiben lassen :silly:
Mich würde der Grund interessieren, warum man keinen Fuß ins Wasser setzen darf. Heißt im Umkehrschluss aber dass ich meine Montage rauslaufen darf wenn die Ruten an Land bleibt? :P



Irgendwie scheinst Du es noch nicht ganz begriffen zu haben ;)

Man will, dass ihr dort überhaupt nicht angelt. :mrgreen: :P ;)

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11 Jahre 10 Monate her #771 von gnatz
Jetzt wo du es sagst ;)

Vieleicht sollten die einen neuen Punkt aufnehmen:
Die Ausübung der Fischerei mit Geräten und Praktiken welche zum Fischfang dienen ist vom 01.01.-31.12. untersagt :silly:

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11 Jahre 10 Monate her #773 von Peter61
Ihr Scheißer habt es scheinbar noch nicht begriffen!
Nachtangeln ist verboten weil ihr zu oft zum scheißen geht und reservierte Angelplätze nachts unerlaubt zuscheißt. Außerdem, will man ja die Schwarzangler erwischen, die Nachts angeln. Sprich der Polizei eine Handhabe geben. Nur das der der bezahlt hat, damit auch zum Schwarzangler wird, steht auf der anderen Seite der Münze.

Vom Ufer Angeln.
Außerdem könntet ihr ja durch Zufall statt Grundeln doch mal einen gescheiten Fisch fangen. Mit den Worten des Präsidenten "Ihr wollt ja nur noch mehr fangen". (Zitat wie dto).
Außerdem seid ihr ALLE, die legal eine Karte kauft, nur Verbrecher. Ihr wollt doch gar nicht angeln, sondern nur mit dem Boot raus fahren, Reußen leeren und klauen.
Mensch wisst Ihr das nicht? Dafür braucht Ihr doch keine Karte kaufen. Das dürft ihr alles nachts machen, ohne dass euch jemand stört.

Ihr wollt doch nur mit dem Kauf einer Angelerlaubnis die Gastfreundlichkeit schamlos ausnutzen!
Und die Fische weg fangen, bevor die Fische aufwachsen und/oder sich woanders verirren.
Ist doch logisch, an Euren Angelhaken kommt kein Fisch vorbei. Merken wir doch jeden Tag mit den zahlreichen Fangmeldungen. Artet ja richtig in Arbeit aus das Angeln.
Man, man, man!


Mal im Ernst.
Wo ein Verbot ist, gibt es immer welche die versuchen durch Spitzfindigkeit oder Auslegung das Verbot zu umgehen. Man will hier Eindeutigkeit schaffen und dafür keinen Freiraum lassen.
In der Tat dürft Ihr vieles nicht, was der Normalbürger jedoch darf, nicht wenn Ihr eine Angel dabei habt.
Habt Ihr keine Angel, dürft Ihr schwimmen, Füttern, Boot fahren, mit Echolot fahren, auf dem Wasser grölen, feiern, Scheißen -(Komando zurück) und vieles mehr!

Man verzeihe mir diese Interpredation die den Nagel aber auf den Kopf trifft.

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #774 von Peter61
Jürgen,
weil Du das Schreiben des Ministerialpräsidenten und Vorsitzenden des LFV mir dem Brief zitiert hast.
Siehe Seite 2 Absatz 2.
Ich z.b. habe mein Boot doch nicht dabei um die Montage oder Futter raus zu bringen. Sondern im Sinne des Tierschutzes (welches über dem Fischereigesetz steht) einen Fisch der sich fest gesetzt hat tierschutzrechlich doch noch landen und töten zu können, wie es das Tierschutzgesetz und AvFig vorsieht.

Sofern ich also auf einem Boot drillend zu sehen bin, ist dies nur tierschutzrechtich geschuldet und nur erforderlich um die unmittelbare Gefahr für das Wirbeltier Fisch ab zu wenden. (Vielleicht sollte ich generell vom Boot drikllen um die Gefahr zu vermindern oder zu vermeiden?)
Damit ist das Mitfürhen eines fahrbereiten Bootes oder Schwimmhilfe begründet, da es dem Wirbeltier nicht zumutbar ist fahrlässig die Schmerzen zu verlängern, bis Boot Schwimmhilfe ect aufgepumpt ist.
Im Gegenteil eher einen groben Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellt.

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Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Peter61.

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11 Jahre 10 Monate her #776 von pfitzer
Was mich an diesen ganzen seichten Formulierungen belustigt ist die Tatsache das diese Herren mit solchen Texten eigentlich nur noch mehr Unklarheiten schaffen. Diese Intelligenzbestien sind anscheinend nicht in der Lage sich mal juristischen Rat einzuholen wie man das was sie auszudrücken mögen korrekt formuliert, damit da auch Klarheit herrscht.

Eigentlich gehörn die Damen vom Verband jetzt schon wieder mit Fragen genervt was die oder jene Formulierung eigentlich bedeuten.

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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