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Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte
Was mich aber dennoch etwas verwundert. Zum anderen bescheinigt Hr. Braun einizig und allein mit dem Fishereigesetz dem Fischereirechtsinhaber das Recht zu entscheiden ob ein Fisch generell zurück gesetzt werden darf oder nicht. Der Fischereiausübende darf dies nicht selbst entscheiden und im anderen Part wie eben diskutiert aber doch. Hier ist ein klitzekleiner Wiederspruch im Gesetz.
Und Jürgen, was Du mit Braun / keiz zitierst, sind NICHT die Gesetze, sondern das was jemand aus den Gesetzen als Kommentar heraus liest.
Ich hab hier bspw das Buch Fischererecht in Bayern mit Ausführungen von Herbert Lehmann Polizei... ADE.
Egal, ich bin im ernst am überlegen ob ich nicht mit Fangnix lieber auch nach Lohr fahre und durch die Entfernung vielleicht nicht so oft zum angeln komme. Aber da zumindest auch Gast zu sein.
Soll man doch vor meiner Haustüre machen was man will. Bzw. den unfreiwilligen Zwangsbeitrag VFU spart man sich auch noch. Und die vielen Zeiten für Diskussionen mit uneinsichtigen Vorständen, FVU, Fachberatung, Naturschutzbehörde, STMelF ect entfallen zu gunsten der Angelzeit.
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vor ein paar Tagen habe ich mir zum ersten Mal die Angelkarte für den Main bei Lohr geholt. Wo kann ich denn die vorgeschriebenen Abstände zu den Schleusen, zum Hafen, zu den Naturschutzgebieten usw. nachlesen? Bei den früheren Karten (ist schon etliche Jahre her) stand das immer dabei.
Viele Grüße und vielleicht sieht man sich beim Angeln . . .
Felix
Viele Grüße
Felix
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ich habe auch jetzt die Karte von Lohr.
Auf der Karte selbst sind keine verbotenen Bereiche eingetragen.
Umfriedede Uferbereiche dürfen nicht betreten werden. Ausnahme mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers.
Bei den Schleußen stehen Schilder von EON. Gefahrenbereich.
Naturschutzgebiete ist eine andere Sache. Es kann Bereiche geben, in denen man nicht angeln darf und auch nicht auf der Karte eingezeichnet sind. (Ist sicher keine böse Absicht). Wenn Du weist es ist Naturschutzgebiet, ggf im Landratsamt erkundigen. Hab ich auch noch nicht gemacht.
Möglicherweise werden wir uns in diesem Jahr mal auf der Strecke sehen.
Für mich eine Karte, an der sich so manch andere Kartenausgabestelle mal ein Vorbild nehmen sollte.
Die gesetzlichen Regelungen, vom Fischereigesetzt, Bezirksfischereiordnung, Naturschutzgesetz, Wasserrecht bis sonst was sind schon genug!
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danke für die Info. So wenig Regulierung sind wir tatsächlich nicht gewöhnt :lol:
Viele Grüße
Felix
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ich habe Nachricht vom User "Vorstand" erhalten.
Ich darf nachfolgend diese Nachricht hier in dessen Namen veröffentlichen.
Bei der Fischerzunft Lohr gibt es außer dem eingezäunten Lohrer Schwimmbad keine verbotenen Bereiche. Das Betretungsverbot für Wehr- und Kraftwerksanlagen ist natürlich zu beachten!
Bei Rodenbach gibt es einen "geschützen Landschaftbestandteil". Bei Ausweisung dessen wollte man uns das Fischen (und die Hegepflicht) dort komplett verbieten. Dies ist rechtlich nicht ohne weiteres möglich.
Das gilt auch für das Angeln.
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Für die Ausweisung von Naturschutzbereichen ist in erster Linie die Naturschutzbehörde des Landratsamtes zuständig.
Aber dennoch gibt es vielleicht die ein oder andere Möglichkeit mit Kontakten aus Seiten der Naturschutzorganisationen eine Stellungnahme ab zu geben, die ggf berücksichtigt wird. Da normalerweise eine Zusammenarbeit oder Unterstützung angestrebt wird.
Ich war vorgestern bei einem Kreisgruppentreffen des Bund Naturschutz. Natürlich war dabei auch die höchste Führungsebene und Vorstand mit dabei. So findet sich der ein oder andere lokale Ansprechpartner der zumindest mein Gesicht schon mal gesehen hat.
Ich kann an der Stelle nur mal anregen, dass es besser ist die Anliegen als aktives Mitglied zu vertreten als extern. Und in den Bereichen sucht man die Unterstützung. Die Fischerei ist im Naturschutz noch sehr "mager" vertreten.
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