Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1504 von Jürgen
Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte wurde erstellt von Jürgen

Main bei Lohr 2013


Ohne Anspruch auf Vollständigkeit- ersetzt kein eigener genauer Blick in die Karte!!
Auch keine Gewähr für Richtigkeit, Änderungen jederzeit möglich.


Strecke (Mainkilometer) : KM 191,6 bis 206

Aussteller: Fischerzunft Lohr e.V.
Beglaubiger/Siegel: Landratsamt Main-Spessart

Angeln: 2 Handangeln vom Ufer aus

Verbote generell:
  • Jede andere Art der Fischereiausübung (Hebegarn)
  • Bei Elektrobefischung im Umkreis von 50 Meter ist das Angeln sofort zu unterbrechen
  • kein Befahren gesperrter Wege
  • entgeltliche und unentgeltliche Abgabe von Fischen
  • Angeln vom Boot aus
Verbote zeitlich
  • Angeln mit Köderfischen vom 1.2.bis 30.4.
  • Spinnangeln vom 1.2. bis 30.4.
Verbote örtlich
  • In der "Liegezeit der Boote" das Angeln im Bootshafen
Gebote:
  • Handangel darf nur mit 1 Haken versehen sein
  • Untermassige Fische möglichst schonend, "ohne Rücksicht auf ihren Zustand sofort" zurücksetzen
  • :!: s. Anmerkung unter Achtung!
Sanktionsandrohung
  • Zuwiderhandlungen können den sofortigen Entzug der Angelerlaubnis ohne Rückvergütung zur Folge haben
Nachtangeln:
  • Nur Tageszeit, außer Aal Welsfang 1.5.-30.9 bis 1:00 Uhr
Besonderheiten:
  • An manchen Zugangswegen gibt es ein Zusatzschild "Fischereiberechtigte frei"
  • Hierbei sei besondere Rücksichtnahme gegenüber Fußgängern und Radfahrern (Schrittgeschw.)vorausgesetzt,
  • Auch beim Parken.

ACHTUNG!
  • Das Gebot des Zurücksetzen unabhängig vom Zustand des Fisches ist klar rechtswidrig, es kommen je nach Einzelfall Verstöße u.a. gegen Fischereirecht, Tierschutzgesetz, Wassergesetze in Frage.
  • Nur ein überlebensfähiger Fisch ist u.U. zurückzusetzen.
  • :!:
  • Ein nicht überlebensfähiger Fisch darf nicht zurückgesetzt werden.
  • Die Entscheidung, ob ein Fisch lebensfähig ist, trifft nur der Fischer vor Ort.
  • (vgl. Braun/Keiz Fischereirecht in Bayern, Erl. zu AVBayFiG § 11, A3.1, S. 11)
Bemerkungen:

Im Gegensatz zu 2012 wurde hier auf eine spezielle Auflistung geschonter Fische verzichtet.
Der Verweis auf weitere gesetzliche Bestimmungen wird allgemein aufgeführt.

Positives:
  • Schonzeit für Hecht,Zander gem. gesetzlichen Bestimmungen
  • Alle Fische gem. gesetzl. Bestimmungen
  • kein Fanglimit
Fazit:
Die Karte ist vom Text her knapp gehalten. Größter Patzer ist das Gebot, untermassige Fische unabhängig vom Zustand zurückzusetzen, also auch von meldepflichtigen Seuchen infizierte Fische oder sonst so beschädigte Fische, dass sie nicht überlebensfähig sind.

Besonders angenehm für Angler sind fehlende zusätzliche Schonbestimmungen,sofern diese nicht doch noch auf einem Zusatzblatt (lag hier nicht vor) beigefügt werden. Auch zeigt der Verweis auf das Zusatzschild bei gesperrten Zufahrtswegen, dass die Fischerzunft Lohr sich bei der Stadtverwaltung für Angler bemüht hat. Dies verdient Anerkennung. :)
Urteil: Leicht verbesserungsfähig, aber Angeln ok.

Petri Heil bei Lohr!
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 9 Monate her #1505 von Guhvieh
Guhvieh antwortete auf Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte
"..kein Befahren gesperrter Wege"

Ein völlig sinnfreier Punkt.
Ich als Kartenaussteller hätte noch, etwa wie folgt, ergänzt;
.....
Während des Angelns, bei Tag oder bei Nacht, ist das Verschieben des Mondes grundsätzlich nicht erlaubt.
.......

Weshalb die Gemeinden fast überall so einen Hype wegen des Befahrens von Wegen machen, erschließt sich mir überhaupt nicht. Es sei denn ich unterstelle, wie wohl geboten, jeweils eine gehörige Portion einfacher Verblödung.

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1506 von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte

Guhvieh schrieb: "..kein Befahren gesperrter Wege"

Ein völlig sinnfreier Punkt.
Ich als Kartenaussteller hätte noch, etwa wie folgt, ergänzt;
.....
Während des Angelns, bei Tag oder bei Nacht, ist das Verschieben des Mondes grundsätzlich nicht erlaubt.
.......

Weshalb die Gemeinden fast überall so einen Hype wegen des Befahrens von Wegen machen, erschließt sich mir überhaupt nicht. Es sei denn ich unterstelle, wie wohl geboten, jeweils eine gehörige Portion einfacher Verblödung.


In Würzburg wurde dieses Jahr der Passus, dass man unbefugt Wege nicht befahren darf auch gestrichen.

"Es ist verboten, Verbotenes zu tun!" würde als Oberpassus für pedantische Leute wohl auch reichen.
Für Leute, die gerne noch was draufsetzen, könnte man daraus ein "Es ist ausdrücklich verboten, Verbotenes zu tun. Zuwiderhandlungen werden verfolgt..." machen.

Wenn eine Karte nur das enthielte, was nicht eh schon geregelt ist, hat man Probleme selbst eine Postkarte mit Text zu füllen.

Ich selbst entwickle dieser Tage eine solche Karte für ein Fließgewässer im Auftrag eines Fischereiberechtigten. Sie wird vermutlich nur ein Satz enthalten (ich knobele gerade noch an ein paar Worten).
Die Zuständige Behörde hat uns jedoch schon die Genehmigung zugesagt, nachdem ich den beabsichtigten knappen Inhaltstext vorab schon mal skizzierte. Also insofern ist der Rest nur eine Formsache.


P.S.:
Der von guhvieh aufgegriffene Passus heißt im Original "Die Ausübung der Angelfischerei rechtfertigt kein Befahren gesperrter Wege". Im Absatz danach kommt der Hinweis auf das Entgegenkommen der Stadt Lohr, die an manchen Wegen ein Zusatzschild "Fischereiberechtigte frei" (x) die laut Fischerzunft "nur für Inhaber gültiger Erlaubnisscheine" gelte, aufgestellt hat.
Man könnte also den Passus auch statt als Verbot als Erklärung für die nachfolgende anglerfreundliche Aktion von Zunft und Stadt sehen.

(x) Die Poblematik, dass ein solches Zusatzschild nach StVO unzulässig ist und Angler als Erlaubnisscheininhaber nie "Fischereiberechtigte" sind, will ich mal ausklammern. Der Wille, für Angler was Gutes zu tun, zählt.
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 9 Monate her #1507 von Fangnix
Ja Leute, da fehlt euch das Insiderwissen :) . Der AC Lohr, welcher seinen See in Pflochsbach hat, muss diesen über einen als Radweg gekennzeichenten Weg anfahren. Dies empfindet so manch Mainangler, als ob er das gleiche Recht hat wie die Vereinsmitglieder und fährt über den Radweg zum Angelplatz. Dem ist nicht so, wir haben eine Ausnahmegenehmigung der Stadt Lohr, deshalb dürfen wir über diesen Radweg zu unserem See fahren.

Natürlich ist es Sache der Polizei, ihm verständlich zu machen weshalb wir und er (der "gemeine" Mainangler) dies nicht darf und bedürfte somit nicht einer zusätzlichen Auflistung auf der Karte. Aber zum Einem muss auf der eh schon bereits sehr knapp gehaltenen Karte ja was stehen und zum Anderen gibt es ja Personen, welche nicht alles glauben, was sie nicht schriftlich gesehen haben.

Gruß von einem auf dem Radweg fahrendem Mainangler, da Vereinsmitglied :whistle:


Albert

Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1508 von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte
Ergänzend zu Fangnix:
Ich habe auch schon gehört, dass schon solche anglerfreundlichen (Ausnahme-) Regelungen behördlicherseits wieder gekippt wurden, weil Angler sich zu rücksichtslos auf den Radwegen verhielten. Auch in diesem Zusammenhang ist der Hinweis des Kartenausstellers um Rücksichtsnahme gut zu verstehen.
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 9 Monate her #1509 von Guhvieh
Guhvieh antwortete auf Main bei Lohr, Blick in die Mainkarte

Jürgen schrieb: Ergänzend zu Fangnix:
Ich habe auch schon gehört, dass schon solche anglerfreundlichen (Ausnahme-) Regelungen behördlicherseits wieder gekippt wurden, weil Angler sich zu rücksichtslos auf den Radwegen verhielten. Auch in diesem Zusammenhang ist der Hinweis des Kartenausstellers um Rücksichtsnahme gut zu verstehen.


Klasse. Das kenn' ich gut. Was glaubst Du denn, wie die Radfahrer sind. Nein nicht alle, aber die Kampfradler im forgeschrittenen Alter. Da stellste dein Auto so hin, daß keiner auch nur irgendwie auf dem Radweg behindert wird. Dennoch regen sich irgendwelche Wixxer tierisch auf.
Da ich nicht jeden von denen ungestraft erschlagen darf, die Justiz sähe dies sicherlich nicht als gerechtfertigte, gute Tat, gebe ich mir unglaublich Mühe, mich zu beherrschen.

Genau so gut kaufte ich mir vielleicht den "Knigge", wollte ich gute Ratschläge. Keinesfalls eine Angelkarte aus besagtem Grund.

Noch so nebenbei, "früher" hat sich kein Schwein dafür interessiert, ob du mit deinem Auto an den Main gefahren bist oder nicht. Auch kein Mensch. Die einzigste Regel die es einzuhalten galt, war, keine Wiesen zu befahren, es sei denn diese waren frisch gemäht.

Deutschland ist zu einem Land der völlig verblödeten Superarschlöcher geworden.

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