Main bei Wertheim - Bayerische Seite

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11 Jahre 10 Monate her #1342 von Guhvieh
Guhvieh antwortete auf Main bei Wertheim - Bayerische Seite
Keine Beglaubigung, kein Siegel, kein LRA, kein Verbot von Vervielfältigung. Abgedeckt sind nur die Eintragungen zu meiner Person.

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #1343 von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main bei Wertheim - Bayerische Seite
...Weil sonst wir jetzt nämlich ein Problem haben, dass da nämlich jemand jetzt aktiv werden müsste, denn es liegt dann möglicherweise eine Straftat vor:

" Art. 77 BayFiG

(1) Mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen Art. 7 Abs. 2 Vorkehrungen anbringt, die den Zweck haben, die Rückkehr des Wassers und der Fische in das Gewässerbett zu hindern,
2.
entgegen Art. 29 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 oder Abs. 4 Satz 1
a)
einen Erlaubnisschein ohne die erforderliche Genehmigung ausstellt,
b)
einem anderen den Fischfang ohne den erforderlichen Erlaubnisschein gestattet,
c)
den erforderlichen Erlaubnisschein nicht bei sich führt oder diesen auf Verlangen nicht zur Prüfung aushändigt,

...
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her #1344 von Guhvieh
Guhvieh antwortete auf Main bei Wertheim - Bayerische Seite
Ja will da 'wer einen Nebenstausee bauen und das Wasser "hindern"?

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #1345 von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main bei Wertheim - Bayerische Seite
Kann aber auch sein, dass die Aussteller aus Wertheim, da badisch, irgendwelche Ausnahmeregeln haben. Aber da es einen bayerische Strecke ist, ????

Um das gings:

(1) Mit Geldbuße bis zu fünftausend Euro kann belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
einen Erlaubnisschein ohne die erforderliche Genehmigung ausstellt,
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her #1346 von Guhvieh
Guhvieh antwortete auf Main bei Wertheim - Bayerische Seite
Vor Jahren stand da auch ewiger Mist auf der Karte. Das ist tatsächlich und unerwartet bereinigt worden.
Zumindest darf man inzwischen ins Wasser hineinstehen und auch dürfen die Wallerspezis die Montagen mit dem Boot hinauslegen. Zumindest sagt da niemand etwas dagegen.
Leider dürfen die Nicht-Zunft-Mitglieder immer noch nicht vom Boot aus angeln. Schade.
Angrenzend in Mondfeld, Staatswasser, auch BW, dürfen Vereinsmitglieder vom Boot aus angeln.

Gelegentlich hatte ich den Anfall, auf irgendeinem bayerischen See in Voralpenland zu fischen. Das habe ich nach Durchlesen der seitenweisen Verbote, die online abrufbar sind, mir glatt wieder verkniffen. Da wäre es doch einfacher, die Schriftstellerei zu unterlassen und einfacher zu formulieren.
"Schicken Sie uns Ihr Geld, Fische fangen dürfen Sie sowieso nicht." Da gäbe es dann auch keinerlei Mißverständnisse und keinen Auslegungsstreit.
B)

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11 Jahre 10 Monate her #1347 von Guhvieh
Guhvieh antwortete auf Main bei Wertheim - Bayerische Seite
Ich bin eigentlich immer davon ausgegangen, daß die Inhaber des Fischrechts im Wertheimer Zunftwasser Erlaubnisscheine ausstellen dürfen. Was auch sonst?

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