- Beiträge: 314
- Dank erhalten: 25
Main bei Wertheim - Bayerische Seite
- Jürgen
- Besucher
Kennste das schon?
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/pag...790&doc.part=X&st=vv
Punkt 8.3 regelt da die örtliche Zuständigkeit bei Erlaubnissscheinen.
Örtlich zuständig ist die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk das Fischwasser liegt (Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BayVwVfG). Erstreckt sich das Fischwasser auf die Bezirke mehrerer Kreisverwaltungsbehörden, ist diejenige von ihnen zuständig, an die der Antrag auf Genehmigung gerichtet worden ist (Art. 3 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG)
Da es sich umn eine rein bayerische Streckenkarte handelt, dürfte hier doch MSP zuständig sein? Problematsich wäre es wohl, wenn die Strecke über Landesgrenzen ging, und ein BaWü -Landratsamt noch ins Spiel käme.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Dies regelt den Fall den ich dir morgen eigemtlich erklären wollte, dass wenn ein Verein in mehreren Landkreisen (in meinen Fall sogar Regierungsbezirke OBY und NBY)) ihr Gewässer hat. Hier wird nur die Zuständikeit (örtlich) unter den bay. Behörden geklärt, jedoch nicht länderübergreifend.
Wär ja noch schöner wenn im Ländle bayerische Geetze gelten würden. :mrgreen:
Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Danke für das Posten des Scans. Wenn nirgendwo was steht, dass Kopien verboten sind, dürfte das i.O. sein.
Ich habe gedacht, dass du das Kopieren mit ausstellen gemeint hast. Denn ein Bild machen und ins Internet stellen ist nicht verboten wenn man die Urheberrechte am Bild hat. :woohoo:
Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Jürgen
- Besucher
Fangnix schrieb:
Danke für das Posten des Scans. Wenn nirgendwo was steht, dass Kopien verboten sind, dürfte das i.O. sein.
Ich habe gedacht, dass du das Kopieren mit ausstellen gemeint hast. Denn ein Bild machen und ins Internet stellen ist nicht verboten wenn man die Urheberrechte am Bild hat. :woohoo:
Ahso,
Die Bemerkung bezieht sich drauf, dass wir aus Vorsichtsmaßnahmengründen Kopien/Scans von Scheinen eher nicht öffentlich stellen wollten. Auf manchen Karten steht auch drauf, dass Kopien verboten sind.
Und da wäre dann wohl auch das Scannen und ins Netz Stellen problematisch.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Jürgen schrieb: Ich nicht. Wäre nicht mein Stil. Habe auch ich nicht die Karte.
Wenn ich da Angler wäre, würde ich erstmal nachfragen, warum der Beglaubigungsvermerk fehlt und dann weiter sehn.
Da würde das Verständnis bei mir auch aufhören.
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.