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Altarm bei Eibelstadt Wasserschutzpolizei
pfitzer schrieb: Wäre vielleicht eh mal ganz Interessant zu recherchieren wo am Main und wieviele Laichschutzgebiete es überhaupt gibt.
Auf jedenfall ! Am besten wäre eine Kartierung sämtlicher Sperr- und Laichschutzgebiete.
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- Jürgen
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Larry schrieb: Meines Wissens nach darf dort geangelt werden und es handelt sich auch nicht um ein Laichschutzgebiet (diese sind ja meinsten mit Schildern gekennzeichnet).
Das Problem ist das viele Polizisten einfach keine Ahnung von Bestimmungen der Fischerei haben....
Wenn die Bußgeldstelle richtig arbeitet sollte auch die das Verfahren einstellen.
Du unterstellst hier, dass ein Wasserschutzpolizist, der einen Angler anzeigt, dem er vorher schon "Hier ist Angeln Verboten das ist ein Laichschutzgebiet, sie bekommen eine Anzeige wegen Fischwilderei" gesagt hat, keine Ahnung von Bestimmungen der Fischerei hat.
Wenn Anzeige erhoben wurde, ist hier am Tatbestand höchstwahrscheinlich was dran. Selbst wenn der Polizist "keine Ahnung" hätte, was ich nicht glaube, dann hat er, bis er Anzeige erstattet, sich bei Kollegen oder sonstwie erkundigt.
Auch zeigt der zitierte Behördentext, dass da was dran ist und nicht, dass der Polizist falsch lag.
Das einizige was hier nicht stimmt, ist die Beschreibung des Sachverhalts durch den Threaderöffner selbst:
Es war Anfang dieses Jahres, ich hatte meinen Angelschein gerade erst abgeholt und bin trotz Regen, in freudiger Erwartung endlich Angeln zu können nach Eibelstadt gefahren. Dort kannte ...
Am Anfang dieses Jahres will er also in Eibelstadt geangelt habe und da soll sich der beschriebene Vorfall mit dem Wasserschutzpolizisten ereignet haben.
Vor ein paar Wochen habe ich jetzt einen Brief bekommen, dass, das Verfahren eingestellt wurde, jedoch der Fall zu Bußgeldstelle weitergeleitet wird.
"Vor ein paar Wochen" (heißt also vor mehr als 14 Tagen) hat er schon ein Brief mit der Verfahrenseinstellung bekommen, einer Tat, die bei seinem Beitrag vom 13. Januar erst max. 13 Tage her sein kann. So schnell arbeitet Polizei und Justiz aber nicht.
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- twitchin
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Und wenn du die stelle nicht mit dem umgehungsgerinne randersacker verwechselst und sonst keine Hinweisschilder zwecks angelverbot sind, würde ich auf jedenfalls gegen jede strafe Einspruch erheben.
Oder ruf doch den gugel an, der wirds wissen müssen.
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Aber auch hier gilt der Grundsatz: unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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- Jürgen
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Larry schrieb:
pfitzer schrieb: Wäre vielleicht eh mal ganz Interessant zu recherchieren wo am Main und wieviele Laichschutzgebiete es überhaupt gibt.
Auf jedenfall ! Am besten wäre eine Kartierung sämtlicher Sperr- und Laichschutzgebiete.
Meine volle Unterstützung.
Das wäre auch eine Idee für einen Antrag an der Mitgliederversammlung oder Angelfischertagung des Verbandes.
"Der Verband möge für seine Mitglieder in Kooperation mit den Mainkartenausstellern dafür sorgen, dass eine Kartierung über alle Sperrgebiete das Angeln am Main betreffend gemacht wird."
Problem. Wer von Euch kommt zu diesen beiden Tagungen? Hier im Forum, kann man dazu kundtun, ob man kommt oder nicht. Bisher nur 4 Anmeldungen. Mit 4 Leuten bekommen wir keinen Antrag durch.
s. hier bisher 4 Teilnehmer. Peter61,pfitzer,Jürgen,Papa-Rolo
www.main-angler.de/angel-community/event...ung-der-angelfischer
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tolles Video.
Ich gehe davon aus, dass er den Jachthafen vom Sportbootclub Eibelstadt meint. Oberhalb der Autobahnbrücke.
Wenn er auf der anderen Mainseite vom Jachthafen gemeint hat, dann aufd er Heidingsfelder Seite. Hier sind ein paar kleine Buchten und ganz Neu eine Bucht oder Verlandungszone. Könnte natürlich auch ein Laichschongebiet als Ausgleich zur neuen Autobahnbrücke sein. Diese Zone ist neu und wie ich im Sommer gesehen habe als Laichschongebiet bei Niedrigwasser ungeeignet. Mit Sicherheit nach ein paar Jahren komplett verlandet.
Oder meint er aufd er Eibelstädter Seite oberhalb der Autobahnbrücke. Hier ist ein großerer Bereich welcher auf google Earth aussieht wie eine große Buhne.
Fakt ist, dass die Laischschongebiete aufd er Karte ausgewiesen sein müssen und dem Angler kenntlich gemacht.
Angeln - die coolste Sache der Welt
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