Altarm bei Eibelstadt Wasserschutzpolizei

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11 Jahre 10 Monate her #879 von Guhvieh
"Vor ein paar Wochen habe ich jetzt einen Brief bekommen, dass, das Verfahren eingestellt wurde, jedoch der Fall zu Bußgeldstelle weitergeleitet wird."

Stell' doch bitte den "Brief" hier ein. Das möchte ich doch zu gerne sehen.

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11 Jahre 10 Monate her #880 von pfitzer

Jürgen schrieb: Meine volle Unterstützung.
Das wäre auch eine Idee für einen Antrag an der Mitgliederversammlung oder Angelfischertagung des Verbandes.
"Der Verband möge für seine Mitglieder in Kooperation mit den Mainkartenausstellern dafür sorgen, dass eine Kartierung über alle Sperrgebiete das Angeln am Main betreffend gemacht wird."


Den Gedanken sollte man vielleicht wirklich weiter spinnen.

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #881 von Jürgen

pfitzer schrieb:

Jürgen schrieb: Meine volle Unterstützung.
Das wäre auch eine Idee für einen Antrag an der Mitgliederversammlung oder Angelfischertagung des Verbandes.
"Der Verband möge für seine Mitglieder in Kooperation mit den Mainkartenausstellern dafür sorgen, dass eine Kartierung über alle Sperrgebiete das Angeln am Main betreffend gemacht wird."


Den Gedanken sollte man vielleicht wirklich weiter spinnen.


Kein Problem, wenn mal 20 Leute offiziell angemeldet sind, mach ich mich dran und formuliere ein beschlußfähigen Text als Antrag zur Angelfischertagung in Sand mit schöner gefälliger Begründung und allem pipapo. Und dann, wenn es von den anwesenden Mainanglern durchgewunken wird, wird quasi Edi Michel von uns Angelfischern delegiert, dies mit Befähigung der Fachabteilung unterfränkischer Angelfischer voranzubringen.

Warum gibt der Verband immer Geld aus, wenn es um Gutachten etc. geht, die primär Fischereirechtler und deren Interessen tangieren? Der Verband kann auch mal aus der Kasse einen Arbeitsauftrag für alle Angelfischer finanzieren. (Kommt ja, da dann einiges klarer wird auch den Rechtlern zu Gute)
Die Kartierung muss natürlich jemand übernehmen, der dafür Fachkenntnis hat und der soll meiner Meinung nach auch was dafür bekommen. Über die genaue Kostenaufteilung dieses Auftrags kann sich dann der Verband mit den Fischereirechtlern, die zudem ja auch für die Karten von den Anglern Geld bekommen streiten, das ist dann, wenn der Antrag durch ist, nicht mehr unsere Sache.

Zuständig für die Fischereischonbezirke sind übrigens die Kreisverwaltungsbehörden (Art. 70
(1) 1 Zur Erhaltung und Förderung der Fischerei kann die Kreisverwaltungsbehörde in nicht geschlossenen Gewässern durch Rechtsverordnung zu Schonbezirken erklären.
Dort kann der TE auch verbindliche Auskünfte zu seinem konkreten Angelplatz erhalten.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her #882 von Larry
Ich glaube das es um dieses Altwasser/Ausgleichsmaßnahme hier geht:

Altwasser Eibelstadt

Im letzten Jahr wurde ein Bekannter dort von der Polizei kontrolliert und bekam eine Anzeige angedroht, mit der Begründung das es sich bei diesem Angelplatz um ein Naturschutzgebiet handele.

Larry schrieb:

Das Problem ist das viele Polizisten einfach keine Ahnung von Bestimmungen der Fischerei haben....

Diese Aussage möchte ich relativieren, es gibt durchaus Beamte die sehr gut bis bestens informiert sind, aber eben auch mindestens genauso viele die keine Ahnung haben und die können einen schon mal den Angeltag versauen...

Naturschutzgebiete lassen sich zum Bsp. mit dem FIN Viewer Bayern bestimmen, und um Eibelstadt gibt es nur Biotope und falls man in einem Biotop nicht Angeln darf sieht es mit Angelplätzen am Main sehr schlecht aus. Schaut eucht einfach mal die Biotopkartierung im FIN Viewer an.

Ich halte eine ansprechende Kartierung der Sperr- und Laichgebiete für sehr wichtig, dazu müssen aber erstmal die entsprechenden Daten da sein oder aufgemessen werden.

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #883 von Pusher123
Ja es handelt sich um den Altarm den Larry hier netterweise verlinkt hat.
Natürlich habe ich die Karte vorher eingehend Studiert und dort steht keinerlei hinweis auf den von mir beangelten Altarm.
Ausserdem ist dort auch kein Schild angebracht das auf ein Laichschutzgebiet hinweist.
Woher soll man das denn Wissen wenn es nicht in der Karte steht?
Mit "anfang des Jahres" meinte ich Anfang 2012 hab mich da wohl missverständlich ausgedrückt.
Sorry für die unpräzise Beschreibung, aber ist das erste mal das ich so einen Ärger am Hals habe.

mfg
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Pusher123.

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #885 von Fangnix
@ Jürgen

Also diese Stelle ist ein überschneidenes Stück beider Strecke (Stadt- und Ochsenfurter Strecke). Da solltes du als Fischereiaufseher auch von der Fischerzunft Wü Infomartionen erhalten ob es sich um ein Laichschutzgebiet handelt. ;)

Gruß

Albert

Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Fangnix.

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