Altarm bei Eibelstadt Wasserschutzpolizei

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #861 von Pusher123
Altarm bei Eibelstadt Wasserschutzpolizei wurde erstellt von Pusher123
Es war Anfang dieses Jahres, ich hatte meinen Angelschein gerade erst abgeholt und bin trotz Regen, in freudiger Erwartung endlich Angeln zu können nach Eibelstadt gefahren. Dort kannte ich mich ganz gut aus, weil meine Freundin da gewohnt hat und ich auch bei Mtb Touren immer gerne da angehalten habe. Ich wusste schon, wo genau ich das erste Mal angeln wollte, weil ich mich an dieser Stelle schon öfters mit anderen Anglern unterhalten habe. Dies war der Altarm unterhalb der Anlegestelle, also auf der anderen Seite der Bucht wo im Sommer immer die Sportboote ankern.
Ich packte also mein Equipment aus Montierte meine Ruten und setzte mich ans Wasser. Es dauert ca. eine halbe Stunde da kam die Wasserschutzpolizei vorbei "Hier ist Angeln Verboten das ist ein Laichschutzgebiet, sie bekommen eine Anzeige wegen Fischwilderei". Natürlich war ich jetzt total geschockt hatte ich doch vorher ausführlich die Angelkarte studiert und keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass man dort nicht Angeln darf. Außerdem hatte ich mich ja wie gesagt auch vorher mit anderen Anglern unterhalten, die in genau diesem Altarm geangelt haben. Warum dies nicht in der Erlaubniskarte steht darauf konnten, mir die Polizisten auch keine Antwort geben. Vor ein paar Wochen habe ich jetzt einen Brief bekommen, dass, das Verfahren eingestellt wurde, jedoch der Fall zu Bußgeldstelle weitergeleitet wird. Bin wirklich gespannt, was da noch auf mich zukommt.
Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee dazu.

Mit freundlichen Grüßen
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Pusher123.

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11 Jahre 10 Monate her #862 von Larry
Meines Wissens nach darf dort geangelt werden und es handelt sich auch nicht um ein Laichschutzgebiet (diese sind ja meinsten mit Schildern gekennzeichnet).

Das Problem ist das viele Polizisten einfach keine Ahnung von Bestimmungen der Fischerei haben....

Wenn die Bußgeldstelle richtig arbeitet sollte auch die das Verfahren einstellen.

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11 Jahre 10 Monate her #866 von pfitzer
Würd ich mal beim Verband nachfragen was da Sache ist.

P.S.: Ich hab das Thema mal in die passende Kategorie verschoben

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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #870 von Jürgen

pfitzer schrieb: Würd ich mal beim Verband nachfragen was da Sache ist.


Da an dieser Strecke nicht der Verband zuständig ist, kann er da zwar nachfragen, aber keine verbindliche Antwort bekommen. (Aber beim Verband nachfragen schadet nicht, der Antwortbrief, und die Begründung des Verbandes, weshalb man sich da zuständig fühlt, in dieser Frage Auskünfte zu geben, sollte dann aber Peter oder ich zur Info erhalten.)

Verbindliche Antwort erhält er, wenn er folgendes macht.

1) genaue Angabe der Strecke, z. B. rechtsmainisch oder linksmainisch, Mainkilometer xyz mit mindestens einer (besser zwei) Nachkommastelle(n).
(Mit sowas „Dies war der Altarm unterhalb der Anlegestelle, also auf der anderen Seite der Bucht wo im Sommer immer die Sportboote ankern“, kann niemand was anfangen.)

2) genaues Lesen der Karte und dabei berücksichtigen, dass die mir vorliegenden Würzburger Karten und die Ochsenfurter Karte sehr wohl auf Hinweistafeln oder Sperrgebiete im allgemeinen verweisen. Aber auch wenn sie das nicht tun, müssen Sperrgebiete beachtet werden, ansonsten droht Fischwilderei-Anzeige, denn eine Angelkarte kann ja nicht das gesamte Rechtssystem der BRD und EU spezifizieren, sonst könnte der Angler die "Karte" nicht mehr mit ans Wasser nehmen und bräuchte mindestens einen LKW.

3) Sich an den Kartenaussteller (nicht zu verwechseln mit Kartenausgeber) per Brief und diesen Angaben wendet und diesen bittet, im Falle, dass Karte tatsächlich kein Hinweis auf Sperrgebiete jeglicher Art enthält, dass dies bei der nächsten Karte im nächsten Jahr nachgeholt wird und ferner auffordert, ihm verbindlich zu sagen/schreiben, ob dieses Gebiet, wo er angelte (mit genauer Ortsangabe s. Pkt 1) eine erlaubte/verbotene Zone ist.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 10 Monate her #871 von pfitzer
Trotzdem würd ich mich erstmal an den Verband wenden, inwieweit der Unterlagen dazu hat in welchen Bereichen des Mains Laichschutzgebiete ausgewiesen sind. Auch wenn sie für diesen Abschnitt eventuell nicht zuständig sind. Sofern man überhaupt Verbandsmitglied ist natürlich.

Wenn der Verband für seine angelnden Mitglieder schon nix macht, Auskunft wird er wohl noch geben können. Ob positiv oder negativ lass ich mal dahin gestellt ;)

§ 7
Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Im Rahmen der Satzung haben alle Mitglieder das Recht auf Unterstützung und Förderung durch den FVU, wenn nicht eine Einschränkung nach § 2 (1) vorliegt.


Ich seh das Eindeutig als Unterstützung an.

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11 Jahre 10 Monate her #872 von pfitzer
Wäre vielleicht eh mal ganz Interessant zu recherchieren wo am Main und wieviele Laichschutzgebiete es überhaupt gibt.

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