Altarm bei Eibelstadt Wasserschutzpolizei

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1817 von Jürgen
Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte, Mitteilung des Landratsamtes Würzburg über vorhandene Schongebiete und eigenen Recherchen vor Ort kann folgendes nachweisbar festgestellt werden:

Der Threaderöffner, der gerade Anfang Mai nach frisch bestandener Fischerprüfung seinen Fischereischein erhielt, angelte Anfang Mai 2012 bei Eibelstadt Main-KM 262,9 stromab in das Buhnenfeld. Er hatte einen gültigen Erlaubnisschein der Fischerinnung Ochsenfurt.
Er wurde von einem Streckenboot der Wasserschutzpolizei kontrolliert und mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe mit 2 Ruten in einer Wasserfläche gefischt, die als Naturdenkmal mit einem Fischereiverbot belegt sei. Der TE gab an, das Fischereiverbot nicht gekannt zu haben. Seine Ruten wurden ihm belassen.
Der zuständige Fischereirechtsinhaber wurde seitens der Polizei über den Fischereiverband Unterfranken ermittelt. Der Vorsitzende der Fischer- und Schifferinnung Ochsenfurt wurde seitens der Polizei am 16. 7. 2012 telefonisch erreicht, informiert und verzichtete auf die Stellung eines Strafantrags.

Am 21. 11. 2012 bekam der Jungangler Post von der Staatsanwaltschaft Würzburg, mit dem Hinweis, dass das Verfahren eingestellt sei, aber zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit an die Verwaltungsbehörde abgegeben werde. Die Akte ging anschließend an Polizei und Landratsamt und wieder an die Polizei zurück, bis im Februar 2013 Akteneinsicht genommen werden konnte.

Die parallel seit Januar 2013 erbetene Auskunft des Landratsamtes Würzburg ergab, dass es sich im betreffenden Gewässerabschnitt (Teilfläche FlNr. 1258 1/6, FlNr. 1286 und 1292/1 bei FlkM 262,75) tatsächlich um ein mit einem ganzjährigen Angelverbot belegten Naturdenkmal (Amtsblatt vom 30.07.1973, verbindlich ist der Kartenauszug, FlNr. geändert) handelt.

Eine von mir selbst im Januar 2013 durchgeführte Ortsbesichtigung bestätigte nochmals den auch durch vorhergehende Begehungen gewonnen Verdacht, dass dieses Naturdenkmal und isb. das Angelverbot nicht beschildert ist.
Auch die Zeitdauer die man benötigte, um den Sachverhalt zu klären, bestätigt den Eindruck, dass dieses Naturdenkmal nicht offensichtlich ist. Das Landratsamt hat nun selbst Schritte unternommen, um eine Beschilderung vor Ort zu überprüfen.


Was kann man nun daraus lernen?
  1. Die Polizei ist nicht immer im Unrecht. (S. Thread-Anfang)
  2. Es gibt am Main viele Verbotszonen, die weder ausreichend bekannt noch beschildert sind
  3. Nicht nur Jungangler, auch Altangler, selbst Fischereiaufseher laufen deshalb ständig Gefahr,
    strafbare Handlungen zu begehen.
  4. Der Vorsitzende der Fischerzunft Ochsenfurt, Herr Grünsfelder wurde bereits im Juli 2012 von
    diesem Vorfall informiert. Bis heute hat sich vor Ort nichts geändert.
    Ob die für 2013 herausgegeben und verkauften Erlaubniskarten einen Hinweis auf diese Sperrzone haben
    oder ob man schlicht in Kauf nahm, dass es weitere solcher Anzeigen-Fälle gegen Angler dort gibt,
    werden wir noch überprüfen.
  5. Erst ab Januar 2013 auf Antrag eines Fischereiaufsehers, der zufällig dank eines Internetforums ( www.main-angler.de ) von diesem Fall erfuhr, werden Schon- und Sperrzonen im Landkreis systematisch ermittelt.
  6. Herr Holl von der Fischerzunft Randersacker bot nach dem Hinweis des Landratsamt sofort seine Hilfe an und übernimmt die Koordination der beteiligten Fischerzünfte bezüglich weiter Maßnahmen (Beschilderung etc.)
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1818 von Jürgen


Das ist das ganzjährig für Angeln gesperrte Gebiet.

Laut Verordnung Nr. V/ll -324 - nu vom 30.07.1973 des Landkreises Würzburg:

(l) Ferner wird verboten, die in § I aufgeführten Naturdenkmale ein anderer als der in § 2 bezeichneten Weise zu beeinträchtigen
(2) Verboten sind insbesondere, an oder auf den Naturdenkmalen
a) Fahrzeuge aller Art auch nur vorübergehend abzustellen, Zelte zu errichten, zu lagern, Verkaufsbuden oder Bänke aufzustellen, Feuer anzumelden oder zu unterhalten.
b) Motoren laufen zu lassen, zu lärmen, mit Hilfe von Geräten Schallzeichen zu geben, Tonübertragungsgeräte zu benutzen oder ähnliche. Die Ruhe stören Verrichtungen vorzunehmen,
c) das Altwasser oder den Buhnenteich mit Boote aller Art zu befahren oder zu angeln,
d) in dem Altwasser oder dem Buhnenteich zu baden,
e) Bild- und Schrifttafeln abzubringen, die nicht ausschließlich auf den Schutz des Gebietes hinweisen oder Zwecken der Schiffahrt dienen.
Anhänge:
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 9 Monate her #1819 von pfitzer
scho hart

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11 Jahre 9 Monate her #1827 von Guhvieh
Von wegen "die Polizei ist nicht immer im Unrecht"!
Hätten die Verkleideten ihren Auftrag verstanden, wären sie nicht gegen den Angler vorgegangen! Vielmehr hätten sie schon längst vorher dafür gesorgt, daß dort eine Beschilderung aufgestellt wird. Das Wissen um diese "Verbotszone" scheint mir ja vorhanden gewesen zu sein.
Möglicherweise waren sie daran nicht interessiert, zu bequem oder kam ihnen diese Situation gerade recht. Da ist eher zu Prüfen, ob ein Dienstvergehen vorliegt, als dem ahnungslosen Angler Probleme ziu machen.
Man kann auf Ordnungshüter, die erst die Unordnung für ihren "Dienst" brauchen, getrost verzichten.

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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1828 von Jürgen
Die Sache hat für mich mehrere "G'schmäckle".
Nicht nur die beteiligte Polizei, die den Jungangler, der gerade frisch aus der Fsicherprüfung seine erste Mainkarte besorgt hatte und sich zum ersten Mal nichts sich zu schulden kommen lassend an den Main begibt, gleich anzeigt, obwohl man vor Ort keine Schilder vorfindet.

Was mich aufregt, ist, warum es jemand, der aus einem Internetforum eine Information über diesen Vorfall erhält, benötigt, dass sich hier endlich mal was tut.

Der zuständige Fischereiberechtigte und Kartenaussteller (Fischer- und Schifferinnung Ochsensfurt e.V.) ist geauso verantwortlich, wie der Fischereiverband Unterfranken.
Beide sind schon seit Juli 2012 von dem Fall unterrichtet worden und ich kann nicht glauben, dass das der erste seit 1973 war, seitdem es diese Angelverbotszone dort gibt.
(Aber auch das werde ich noch genau recherchieren, die Wasserschutzpolizei wird mir diese Infos sicher b.G. mal geben)


Weder Fischereiverband noch Fischerzunft Ochsenfurt wurden aktiv. Letztere verkauft nach wie vor Erlaubniskarten an Angler ohne den Hinweis auf diese Gebiete, obwohl sie weiß, dass die Wasserschutzpolizei dies ahndet.

Auch wurde kein Fischereiaufseher bisher informiert.

Da ich weiß, dass das Landratsamt nun amtlich hier vorging und alle informierte, bin ich mal gespannt, wie lange es nun dauert bis die Fischereiaufseher von den Zünften offiziell informiert werden.

Ob dies am St. Nimmerleinstag oder erst wenn mal was in der Mainpost steht, erfolgt?
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 9 Monate her #1829 von Larry
Was mich jetzt noch interessieren würde, gelten die Verordungen der Verordnung Nr. V/ll -324 - nu nur für die schraffierte Fläche ?

Oder auch für den ganzen in der Verordnung angesprochenen Buhnenteich ? Die Schraffierung kratz den Buhnenteich ja nur an.

Denn falls es für den ganzen Buhnenteich gilt, was sich für mich so anhört. Dann wird dort Non Stop gegen diese Verordnung verstoßen und es hätte Anzeigen am laufenden Band geben müssen....

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