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Altarm bei Eibelstadt Wasserschutzpolizei
Und ausgeschildert ist da definitiv nichts, außer der Fischtafel auf der die Mainfische verzeichnet sind.
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Das Altwasser hat eine Ausdehnung von 262,952 - ca. 262,6
Damit sollte sich doch jetzt in Erfahrung bringen lassen was da Sache ist!
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- Jürgen
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Pusher123 schrieb: Also ich hab genau an der Stelle geangelt, wo das "S" auf der von Larry verlinkten Karte ist.
Es kann doch nicht sein das manche Gebiete in der Karte drinstehen z.B. Schleusen und Umgehung Randersacker und dieser Altarm nicht.
Heißt das dannn man kann sich auf die Angaben in der Erlaubniskarte nicht verlassen, bzw muss davon ausgehen das bestimmte unbeschilderte Gebiete nicht drinstehen, obwohl man dort nicht angeln darf.
Danke für das Schreiben. Das kam offensichtlich vom Gericht.
Meine Interpretation: Es zeigt die übliche Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld und kein öffentliches Interesse, allerdings eine Weiterverfügung wegen OW.
Zumindest der Unterzeichner des Briefes sah hier nach Prüfung ein Delikt, sonst wäre das Verfahren wegen Unschuld eingestellt worden. Die Prüfung dauerte gemäß Deinen Angaben fast ein Jahr. Das ist unüblich. Meist kommt so ein Brief nach 2 bis 3 Monaten.
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Angeln - die coolste Sache der Welt
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- Guhvieh
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- Jürgen
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Recherchen (die Dir helfen könnten,) sind schon im Gange.
Hast Du noch ein Schreiben, das den Vorwurf im genauen Wortlaut konkretisiert?
Nicht nur allgemein Fischwilderei?
Also ein Brief, wo drin steht , dass gegen Dich ermittelt wird oder auch Dir konkret vorgeworfen wird, und zwar weil Du am xy-Tag bei ABC irgendetwas konkret gemacht hast, das man da nicht hätte tun dürfen, weil .... etc. Mich interessiert hier wirklich der genaue Wortlaut buchstabengetreu.
Kannst sowas auch reinstellen oder per BM Kontakt mit mir aufnehmen?
P.S. Lass bitte Die Finger von unausgegorenen Ratschlägen, wie z.B. Du sollst den Polzisten anzeigen etc.
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