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Es tut sich was an der Bestimmungsfront
- twitchin
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11 Jahre 11 Monate her #127
von twitchin
twitchin antwortete auf Es tut sich was an der Bestimmungsfront
Wäre ja mal angebracht, dass der wondrak mal Druck von oben kriegt.....
Das wird ihm bestimmt sauer aufstossen.....
Ich denke mal an diesen schreiben wären viele von uns mainangler interessiert ...
Das wird ihm bestimmt sauer aufstossen.....
Ich denke mal an diesen schreiben wären viele von uns mainangler interessiert ...
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11 Jahre 11 Monate her #205
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Es tut sich was an der Bestimmungsfront
Hallo Leute,
ich möchte Euch von einem Telefonat am Freitag berichten.
Allerdings muss ich dazu sagen, solange nichts entschieden und schwarz auf Weis ist, sollte man noch abwarten.
Ich hatte das Staatsministerium für Land und Forstwirtschaft in Bayen angeschrieben. Bzgl. eines Schreibens von 2011 über Schonbestimmungen / Einschränkungen auf den Erlaubniskarten.
Da ich noch nichts hörte, hatte ich angerufen. Da Fr. Mohr nicht im Hause war( zuständig für Fischereirecht) hatte ich mit dem Leiter einem Dr. (Name wird nachgereicht) gesprochen.
Ich hatte Ihn angesprochen, dass es über das gesetzliche Maß Einschränkungen aufd er Karte sind, bzgl. Nachtanagelverbot und verlängeret Raubfischschonzeit, obwohl am angrenzenden Fischereirecht andere Schonbestimmungen gelten und vorallem auf dem gleichen Stück für den einen gelten und für den anderen Nicht. Vorallem Schonzeiten. Lt. dem Ministerium müssen die karten beim Landratsamt mit den Beschränkungen beantragt werden. Dieser holt beim Fischereifachberater die Stellungnahme ein. Willkühr auf der Karte geht ncht. In der kommenden Woche ist eine Sitzung der Fachberater mit über 32 Tagesordnungspunkten. Hr. Dr. .... wird mit diesbezüglich mit Hr. Dr. Silkenat sprechen.
Ich werde noch eine Antwort vom Ministerium bekommen.
G Peter
ich möchte Euch von einem Telefonat am Freitag berichten.
Allerdings muss ich dazu sagen, solange nichts entschieden und schwarz auf Weis ist, sollte man noch abwarten.
Ich hatte das Staatsministerium für Land und Forstwirtschaft in Bayen angeschrieben. Bzgl. eines Schreibens von 2011 über Schonbestimmungen / Einschränkungen auf den Erlaubniskarten.
Da ich noch nichts hörte, hatte ich angerufen. Da Fr. Mohr nicht im Hause war( zuständig für Fischereirecht) hatte ich mit dem Leiter einem Dr. (Name wird nachgereicht) gesprochen.
Ich hatte Ihn angesprochen, dass es über das gesetzliche Maß Einschränkungen aufd er Karte sind, bzgl. Nachtanagelverbot und verlängeret Raubfischschonzeit, obwohl am angrenzenden Fischereirecht andere Schonbestimmungen gelten und vorallem auf dem gleichen Stück für den einen gelten und für den anderen Nicht. Vorallem Schonzeiten. Lt. dem Ministerium müssen die karten beim Landratsamt mit den Beschränkungen beantragt werden. Dieser holt beim Fischereifachberater die Stellungnahme ein. Willkühr auf der Karte geht ncht. In der kommenden Woche ist eine Sitzung der Fachberater mit über 32 Tagesordnungspunkten. Hr. Dr. .... wird mit diesbezüglich mit Hr. Dr. Silkenat sprechen.
Ich werde noch eine Antwort vom Ministerium bekommen.
G Peter
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11 Jahre 11 Monate her #206
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Es tut sich was an der Bestimmungsfront
Servus Peter,
das ist bis jetzt die beste Nachricht von allen. Wobei natürlich abzuwarten gilt was da wirklich bei rauskommt.
Aber im letzten Verbandsheft ist ein Artikel "Bürgerliche Freiheit bewahren, mehr Eigenverantwortung wagen" in dem Sätze fallen wie "Überregulierung, über- und untermäßiges Verwaltungshandeln schädigen diesen hohen Wert unserers Gemeinwesens..." oder "überzogene gesetzliche Regulierungen" und da bin ich mal gespannt inwieweit der LFV sich daran messen lassen kann.
Der Artikel an sich ist eigentlich ein Schmarrn und hört sich für mich nach Gamsbart und Lederhose an, was mich als freien Franken natürlich nicht sonderlich anspricht
Zumindest sind jetzt die nächst höheren Stellen informiert und vielleicht kommt darauf was ins Rollen was wir noch gar nicht abschätzen können.
das ist bis jetzt die beste Nachricht von allen. Wobei natürlich abzuwarten gilt was da wirklich bei rauskommt.
Aber im letzten Verbandsheft ist ein Artikel "Bürgerliche Freiheit bewahren, mehr Eigenverantwortung wagen" in dem Sätze fallen wie "Überregulierung, über- und untermäßiges Verwaltungshandeln schädigen diesen hohen Wert unserers Gemeinwesens..." oder "überzogene gesetzliche Regulierungen" und da bin ich mal gespannt inwieweit der LFV sich daran messen lassen kann.
Der Artikel an sich ist eigentlich ein Schmarrn und hört sich für mich nach Gamsbart und Lederhose an, was mich als freien Franken natürlich nicht sonderlich anspricht
Zumindest sind jetzt die nächst höheren Stellen informiert und vielleicht kommt darauf was ins Rollen was wir noch gar nicht abschätzen können.
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11 Jahre 11 Monate her #224
von Peter61
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Peter61 antwortete auf Es tut sich was an der Bestimmungsfront
So den Namen des Hr. Dr. Geldhauser.
Wie ich hörte kennen sich Hr. Dr. Geldhauser und Dr. Wondrak sehr gut.
Wie ich hörte kennen sich Hr. Dr. Geldhauser und Dr. Wondrak sehr gut.
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11 Jahre 11 Monate her #227
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Es tut sich was an der Bestimmungsfront
Naja, vielleicht tuts dann weniger weh wenn ers von nem Kumpelt gesteckt bekommt :evil:
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11 Jahre 11 Monate her #230
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Es tut sich was an der Bestimmungsfront
Hier die eben erhaltene Rückantwort des Landes Fischerei Verbandes Bayern LFV.
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Der Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter kann die Bestimmungen für die Ausübung der Fischerei für sein Fischereirecht festlegen. Für die fachliche Beurteilung bzw. Genehmigung von Änderungen der Schonbestimmungen liegt, wie Sie in Ihrem Schreiben bereits richtig darstellen, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bzw. bei der Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken.
Der Landesfischereiverband kann auf die Entscheidungen als Außenstehender nicht einwirken, zumal er in diesem Fall auch nicht als Verpächter eines staatlichen Koppelrechtsanteils eingebunden ist.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
@Jürgen.
Das war die Antwort von Fr. Dr. Mathes die die staatlichen Rechte verwaltet.
Wie bekannt, hat vor 1 bis max 2 Jahren der Verband seine 2 Fischereirechte auf der Strecke V verkauft.
Als Grund wurde die Anschaffung der Immobilie (jetziger Geschäftssitz UFV) angegeben.
Die Preise für dei Fischereirechte waren aus meiner Sicht sehr niedrig und blieben innerhalb der Koppelstrecke, da lt. Koppelfischerreiordnung von 1945 (heute immer noch "partiell" gültig) die Berufsfischer ein Vorkaufsrecht haben. Dies war sicherlich auch ein Grund für den geringen Betrag. Bei freiem Verkauf hätten sich sehr viele Käufer und vorallem ein deutlich höherer Betrag gefunden.
Somit leider zum Nachteil aller Verbandsmitglieder zum niedrigeren Betrag und zudem kein "Mitspracherecht" mehr der UFV wie auch im dto Schreiben des LFV zu lesen.
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Der Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter kann die Bestimmungen für die Ausübung der Fischerei für sein Fischereirecht festlegen. Für die fachliche Beurteilung bzw. Genehmigung von Änderungen der Schonbestimmungen liegt, wie Sie in Ihrem Schreiben bereits richtig darstellen, bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bzw. bei der Fischereifachberatung des Bezirks Unterfranken.
Der Landesfischereiverband kann auf die Entscheidungen als Außenstehender nicht einwirken, zumal er in diesem Fall auch nicht als Verpächter eines staatlichen Koppelrechtsanteils eingebunden ist.
Es tut mir leid, Ihnen keine andere Antwort geben zu können.
@Jürgen.
Das war die Antwort von Fr. Dr. Mathes die die staatlichen Rechte verwaltet.
Wie bekannt, hat vor 1 bis max 2 Jahren der Verband seine 2 Fischereirechte auf der Strecke V verkauft.
Als Grund wurde die Anschaffung der Immobilie (jetziger Geschäftssitz UFV) angegeben.
Die Preise für dei Fischereirechte waren aus meiner Sicht sehr niedrig und blieben innerhalb der Koppelstrecke, da lt. Koppelfischerreiordnung von 1945 (heute immer noch "partiell" gültig) die Berufsfischer ein Vorkaufsrecht haben. Dies war sicherlich auch ein Grund für den geringen Betrag. Bei freiem Verkauf hätten sich sehr viele Käufer und vorallem ein deutlich höherer Betrag gefunden.
Somit leider zum Nachteil aller Verbandsmitglieder zum niedrigeren Betrag und zudem kein "Mitspracherecht" mehr der UFV wie auch im dto Schreiben des LFV zu lesen.
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