Es tut sich was an der Bestimmungsfront

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11 Jahre 11 Monate her #231 von Peter61

pfitzer schrieb: Naja, vielleicht tuts dann weniger weh wenn ers von nem Kumpelt gesteckt bekommt :evil:


Stellt sich hier immer die Frage, wer da wem wohin was steckt. Und wie das dann ausssieht.
Ein Freund kann mehr Überzeugungsarbeit leisten. Aber kann er auch richtig stecken?
Was fakt ist, dass Hr. Dr. Geldhäuser bei den Fischereifachberatern und dem Landratsamt Naturschutzbehörde sicher was zu sagen hat.

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11 Jahre 11 Monate her - 11 Jahre 11 Monate her #236 von Jürgen
@Peter,
super Vorarbeit, wieder mal was geklärt. Beziehen sich die Aussagen von Dr. Matthes bezüglich der Nichtexistenz des staatlichen Fischereirechts nur auf Koppelstrecke V oder auf alle Ufra Mainstrecken?

Nachzufragen ist wohl noch, wie es dann sein kann, dass z.B. die Würzburger Streckenkarte einen Siegelaufdruck "Beglaubigt: Landesfischereiverband Bayern e.V." hat und der Erlaubnisschein tituliert wird mit "Erlaubnisschein zur Fischereiausübung des Freistaates Bayern ... "
Alles deutet da eher auf eine Vergabe der Erlaubnisscheine nach Art. 30 und nicht nach Art. 29 BayFiG hin.

Auf der Ochsenfurter Karte steht explizit:
"...wird die Erlaubnis erteilt, vom .. bis .. in der dem Freistaat Bayern gehörenden und vom Landesfischereiverband Bayern als Verwalter verpachteten Fischwasserstrecke ...

Dies müsste doch bedeuten, dass da die Erlaubnissscheine nach Art. 30 (also ohne Genehmigung der Kreiverwaltungsbehörde) vergeben werden können. Die Karte enthält ja auch keinen Genehmigungsvermerk der Behörde/Gemeinde (wie zum Beispiel Saale-Karten) nur vom LFV (als Beauftragter des Freistaats).
Letzte Änderung: 11 Jahre 11 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 11 Monate her #246 von Peter61
Jürgen aus der Antwort lese ich dass der Freistaat Bayern auf der Koppelstrecke V keine staatlichen Rechte und Mitspracherecht hat.

Die Karte von 2012 werde ich noch mal genauer studieren.
Danke für den Hinweis.

Nach den Informationen die ich von verschiedenen Seiten bekomme, geht die Genehmigung der Karten Koppelstrecke V über Landratsamt.

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11 Jahre 11 Monate her - 11 Jahre 11 Monate her #605 von Peter61
Hallo zusammen,

ich habe eben ein Antwortschreiben des Staatsministerium für Landwirtaschaft erhalten.
Ich werde das Schreiben scannen und Pfitzer wird es einstellen.

Eine Abschrift des Antwortschreibens erhält unter anderem, die Fischereifachberatung, das Landratsamt Naturschutzbehörde und der Fischereiverband.

Ich habe jetzt ein mal durchgelesen. Ich werde das ganze erst mal sacken lassen. Dann noch mal lesen um erkennen zu können, was zwischen den Zeilen steht.

Erster Eindruck ist allerdings, dass wir nur verarscht werden.
Kommentar:
Der Fischereiverband sagt mit den Bestimmungen hätte er nichts zu tun. Das sei Sache der Koppelrechtler. Hier könne der Verband nicht rein reden.
Die Fachberatung sagt, dass die Fachberatng es begrüßen würde, wenn die Schonzeiten am Main angeglichen werden. Die Fachberatung hält selbst an der Schonzeit gem. Bezirksverordnung fest.
Das Landratsamt, sagt lt. Aussage eines Anglers der dort Kontakt hatte, dass die Prüfung der Bestimmungen nicht erfolgte da überlastet.

Im Brief des Staastministerium heist es wiederum.
Vom Staatsministerium kommt zurück, dass sowie Landratsamt als auch Fachberatung um Stellungnahme gebeten wurden. Lt. dem Schreiben, (man höre und Staune) - das die Erweiterungen der Schonzeiten die vom Verband Unterfranken beantragt wurden erst dann genehmigt wurden, als die Fachberatung eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hatte. Das Verfahren der Ausgabe der Erlaubsnisscheine entspricht daher den Vorgaben der AVBayFiG und dem Schrreiben des stMELF von 2011. Es sei daher im Grunde nicht zu beanstanden.

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Letzte Änderung: 11 Jahre 11 Monate her von Peter61.

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11 Jahre 11 Monate her - 11 Jahre 11 Monate her #606 von Jürgen

Peter61 schrieb: Hallo zusammen,

ich habe eben ein Antwortschreiben des Staatsministerium für Landwirtaschaft erhalten.
Ich werde das Schreiben scannen und Pfitzer wird es einstellen.

Eine Abschrift des Antwortschreibens erhält unter anderem, die Fischereifachberatung, das Landratsamt Naturschutzbehörde und der Fischereiverband.

Ich habe jetzt ein mal durchgelesen. Ich werde das ganze erst mal sacken lassen. Dann noch mal lesen um erkennen zu können, was zwischen den Zeilen steht.

Erster Eindruck ist allerdings, dass wir nur verarscht werden.
Kommentar:
Der Fischereiverband sagt mit den Bestimmungen hätte er nichts zu tun. Das sei Sache der Koppelrechtler. Hier könne der Verband nicht rein reden.
Die Fachberatung sagt, dass die Fachberatng es begrüßen würde, wenn die Schonzeiten am Main angeglichen werden. Die Fachberatung hält selbst an der Schonzeit gem. Bezirksverordnung fest.
Das Landratsamt, sagt lt. Aussage eines Anglers der dort Kontakt hatte, dass die Prüfung der Bestimmungen nicht erfolgte da überlastet.

Im Brief des Staastministerium heist es wiederum.
Vom Staatsministerium kommt zurück, dass sowie Landratsamt als auch Fachberatung um Stellungnahme gebeten wurden. Lt. dem Schreiben, (man höre und Staune) - das die Erweiterungen der Schonzeiten die vom Verband Unterfranken beantragt wurden erst dann genehmigt wurden, als die Fachberatung eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hatte. Das Verfahren der Ausgabe der Erlaubsnisscheine entspricht daher den Vorgaben der AVBayFiG und dem Schrreiben des stMELF von 2011. Es sei daher im Grunde nicht zu beanstanden.


Wenn das fett Gedruckte in diesem Schreiben so steht, (ich hatte übrigens bei Sichtung der Erlaubnissscheine immer diesen Verdacht) dann soll sich aber jemand bei der nächsten Mitgliederversammlung (die hoffentlich von vielen Mainanglern besucht wird) warm anziehen. Ich bin total empört. :sick: :evil:
Zum Glück muss ich jetzt weg vom PC zu einem Konzert, dann kann ich mich wenigstens etwas abregen.
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11 Jahre 11 Monate her #609 von pfitzer
Der Verdacht nur verarscht zu werden ist ja nix neues, den hab ich schon länger.

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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