Es tut sich was an der Bestimmungsfront

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11 Jahre 1 Monat her #4831 von pfitzer
Mal ehrlich? Mit ist das mittlerweile sowas von egal, sollen die Hinterwäldler machen was sie wollen, daß geht mit sowas von am A... vorbei. Meinetwegen können sie auch noch mehr dummes Zeug auf ihre Karten schreiben, ich bin nicht derjenige der deswegen ausgelacht wird. Und wenn mich ein Touri oder sonstwer fragt was das soll, sag ich ihm einfach wie es ist: Unterfranken und Angeln ist wie die katholische Kirche, die sind irgendwo im 15. Jahrhundert hängen geblieben.

Und das mit Kreisbeauftragten und Einladung nur Vereine zeigt auch wieder, FVU und reales Angelleben haben wenig gemeinsam. Und nebenbei, wenn ich mir den Kreisbeauftragten meines Landkreises anschau hät ich lieber keinen ;)

Sollten sich die Fischereirechtler mal bei einem Glas Bier mit mir unerhalten wollen bin ich gerne dabei, ansonsten überlass ich das denen sich weiter zu blamieren.

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11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #4832 von Jürgen
"Kreisbeauftragte" gibt es in der aktuellen Satzung des FVU eh nicht, also ist völlig egal wie und von wem die "gewählt" werden.

Von mir aus können die auch "Kreis-Sandmänner" oder "Kreis-Osterhasen" "wählen", bestimmen, ernennen, oder backen. :lol:

Sollte man allerdings versuchen, die Satzung zu umgehen und Mitgliederrechte nicht beachten, kann es schon sein, dass mir das nicht egal ist. ;) (Auf der Angelfischer-Sitzung, wo die meisten eh keinen Schimmer von Satzung oder ähnlichem haben, werde ich aber nicht mehr aktiv werden- lasse mich doch nicht mehr wie 2013 in Sand bei einer völlig berechtigten simplen auf die Satzung und einen völlig übergangenen Vorjahresantrag bezogenen Rückfrage von einer Horde aufgehetzter Angetrunkener niedermuhen :S)

Im nächsten Frühjahr sind wieder gem. FVU Satzung § 7 und § 10) turnusmäßig die Angefischer-Vertreter-Wahlen ("9 Vertreter der Fachgruppe Angelfischer" ).
Diese können von jedem Mitglied frei gewählt werden. Man muss nur bei der Angelfischertagung erscheinen (ich wahrscheinlich nicht mehr).
Die aktuelle Satzung bestimmt hier nicht, dass sie vorab irgendwie kreisbezogen schon determiniert sind.

Bei der letzten Wahl (muss Februar 2011 gewesen sein- ich war dabei :blink:) wurde jedoch aus jedem Kreis einer gewählt. Ein Kreis (Bad Kissingen) wurde jedoch mangels Kandidat nicht berücksichtigt.
Letzte Änderung: 11 Jahre 1 Monat her von Jürgen.

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11 Jahre 1 Monat her #4836 von pfitzer

Jürgen schrieb: ...
Sollte man allerdings versuchen, die Satzung zu umgehen und Mitgliederrechte nicht beachten, kann es schon sein, dass mir das nicht egal ist. ;) ...


Genau das wird passieren

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11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #4844 von Angelol

"(Auf der Angelfischer-Sitzung, wo die meisten eh keinen Schimmer von Satzung oder ähnlichem haben, werde ich aber nicht mehr aktiv werden- lasse mich doch nicht mehr wie 2013 in Sand bei einer völlig berechtigten simplen auf die Satzung und einen völlig übergangenen Vorjahresantrag bezogenen Rückfrage von einer Horde aufgehetzter Angetrunkener niedermuhen :S)
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So siehts leider aus... Schlimmer als jeder Provinz- Stammtisch :P
Letzte Änderung: 11 Jahre 1 Monat her von pfitzer.

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10 Jahre 11 Monate her #5393 von Peter61
Für Euch im neuen Bayerns Fischerei und Gewässer (Medium des Landesfischereiverbandes) gelesen.
Die Akteure sind allesamt nicht unbekannt, aber der Inhalt lässt zumindest aufhorchen.

Hier der Link zum nachlesen, auch für nicht Verbandsmitglieder.
www.lfvbayern.de/media/files/FiZ_413_Seite_4_5.pdf

Interessant ist der Part, dass eine Verlängerung nur für gefährdete Fischarten oder Fischarten aus der FFH Artenliste gelten soll, in dieser sind derzeit 21 Arten aufgelistet. Der Hecht, Zander gehört nicht in diese Liste. Lt. diesem Symposium ist seitens des Fischereirechtsinhabers die Verlängerung zwar nicht Genehmigungspflichtig, aber dennoch reklementiert. Nach Meldung muss somit de Rechtmäßigkeit geprüft werden. Als Anhalt, wie weit ein Schonmaß oder Schonzeit erweitert werden darf, soll es eine Liste geben, die den Fachberatungen zur Verfügung steht. Anhand dieses Handwerkszeugs können somit die Fachberatungen, wie bereits vermutet eingreifen.
Ein Unsicherheitsfaktor existiert allerdings. Gewässer mit hohem Kormoranfrassdruck, in denen dadurch nur noch gewisse Größenklassen von Fischen existieren. Leider ist hier nichts genaues zur Struktur oder zur Beurteilung eines solchen Zustandes definiert.

Wir werden uns auf alle Fälle bemühen, diese Richtlinie zu bekommen.

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10 Jahre 11 Monate her - 10 Jahre 11 Monate her #5415 von Peter61
Die Bestimmungen zumindest was Raubfischschonzeiten und Hegeziel angehen, sind in diesem Beispiel nachvollziehbar und nicht Willkür.
Hier kann man deutlich das Hegeziel erkennen, welches jeder Angler erkennt, so sollte es eigentlich auch sein.

www.mainfischereigemeinschaft.de/aktuell...tuelle-bestimmungen/

Oder hier bei der Änderung der Bestimmungen noch deutlicher zu erkennen.

www.mainfischereigemeinschaft.de/aktuell...ftenänderungen-2013/

Nach meiner Meinung nachvollziehbar und wenn Bestimmungen findig ausgehebelt werden ist es nur Verständlich wenn diese eindeutig ausgelegt werden. Bspl. Müll.

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Letzte Änderung: 10 Jahre 11 Monate her von Peter61.

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