Corona und Angeln?

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4 Jahre 7 Monate her #13463 von Uwe
Hallo Jazz,

mir ist kein ASV TBB Vereinsheim in Dittwar bekannt. Wenn der Verein tagt, dann immer in Impfingen. Weitere Details zum ASV hier www.asv-tauberbischofsheim.de/ .


Grüße Uwe

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4 Jahre 7 Monate her #13481 von Peter61
Anbei ein Statement der Polizei Mittelfranken.
Bootfahren und Angeln. Was ist erlaubt.
www.infranken.de/regional/nuernberg/wass...ist;art88523,4991596

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4 Jahre 6 Monate her #13509 von Weiser Elefant
Angeln ist gestattet, entsprechend der jeweiligen Fischereierlaubnisauflagen auch vom Ruderboot oder Motorboot aus. Gemeinschaftsangeln ist nicht erlaubt.
Wenn ich das richtig interpretiere , dann darf ich mit schlauchboot und ausenborder
zum angelplatz fahren?
ist gegenüber vom main und man kommt auch sonst mit dem auto nicht hin !
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4 Jahre 6 Monate her #13510 von Weiser Elefant
habe soeben bei der wapo angerufen,der meinte rudern darf ich ,
nur keinen motor dabei haben egal ob benzin od. elektrisch.
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4 Jahre 6 Monate her #13511 von Peter61
Hallo Gerd,
nachdem was der Redakteur von InFranken schreibt ist das Angen vom Motorboot gestattet.
Gwerblich dürfen ja Boote mit Motor fahren. Freizeit nicht. - Versteh das einer.
Gewerblich heist auch, als Fischereirechtsinhaber beim Fischen. Darf der dann nur Netze und Reußen heben oder auch mit anderen Gerätschaften Fische fangen?
Da blickt keiner mehr durch und ich glaube dass der eine das so handhabt und der andere so.
Dass auch die Wapo oder der einzelne Beamte die Beschränkungen und Ausnahmesitauation nciht im Kopf hat. Im Ausnahmefall muss man vermutlich im Nachgang dagegen angehen.

Hier noch mal Zitat aus dem Zeitungsbericht.
Zugelassen ist die Ausübung des Sports und die Bewegung an der frischen Luft, allerdings nur alleine oder mit Personen des eigenen Hausstands.
Hierunter fallen insbesondere:
Bootfahren mit Segel- oder Ruderbooten
Stand-up-Paddeln (SUP)
Kitesurfen, Windsurfen
Der Betrieb von maschinengetriebenen Sportbooten ist nicht zulässig; dieser fällt nicht unter den Begriff "sportliche Betätigung". Keine Rolle spielt dabei, ob es sich um Verbrennungs- oder Elektromotoren handelt.
Angeln ist gestattet, entsprechend der jeweiligen Fischereierlaubnisauflagen auch vom Ruderboot oder Motorboot aus. Gemeinschaftsangeln ist nicht erlaubt.

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4 Jahre 6 Monate her #13512 von Peter61
Ich würde beim StmelF noch mal nachforschen.
Bzgl. Freizeitsport hat der von der WAPO recht. Allerdings Fischerei kann eine Ausnahme sien, daher frag beim Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten noch mal nach. STMELF

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