Corona und Angeln?

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4 Jahre 7 Monate her #13417 von pfitzer
pfitzer antwortete auf Corona und Angeln?
Es gibt eine neue Beschränkung


Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.

www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/

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4 Jahre 7 Monate her #13419 von Uwe
Uwe antwortete auf Corona und Angeln?
Hallo,

eine Anfrage an das StM_ELF: "was genau bedeutet größere Fahrtstrecke" ist gestellt.
Ich berichte, sobald es dazu Feedback gab.


Grüße Uwe
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4 Jahre 7 Monate her #13423 von Jazzman
Servus.

Wohnortnah ist nicht genauer definiert.
Denke, wenn ich in die alte Heimat Sinngrund fahren würde zum fischen, wäre das bei ca. 70km nicht wohnortnah.

20km zur Tauber und 5 zum Main schon.

Allerdings könnt ich mir vorstellen, dass sie das ggf. ganz einstellen. Vorhin beim Radeln in Eibelstadt standen direkt ggü des kleinen Sees drei Autos direkt am Wasser. Groß aufgebaut. Mehrere "Anglerkollegen" saßen in den Stühlen.

Wegen solchen Idioten darf man sich dann nicht wundern, wenn auch die, die es ordentlich machen, sanktioniert werden.

Ich glaube nicht, dass den Autobesitzern diese Wiese gehört, sie mussten um dahin zu kommen zwangsläufig auf dem Radweg fahren und ob die alle miteinander verwandt waren, wage ich auch zu bezweifeln...

Sollte das alles aber doch seine in der jetzigen Zeit und auch sonst, Richtigkeit haben, ist zumindest die Außenwirkung suboptimal...

In diesem Sinne - sauber bleiben!

MfG

der Jazz

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4 Jahre 7 Monate her #13424 von pfitzer
pfitzer antwortete auf Corona und Angeln?

Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen.


Weder 20km noch 5km sind in der unmittelbaren näheren Umgebung. Für mich heißt das eher, wenn du nicht bequem hin laufen kannst wars das. Kann man sich in etwas so erklären: das Bahnhofsviertel ist das Quartier in der unmittelbaren näheren Umgebung des Bahnhofs und nicht 5km oder mehr drum rum.

Meiner Meinung nach eine schwachsinnige Regel und da bin ich auch mal gespannt ob es überhaupt zur Anzeige kommt wenn man alleine unterwegs ist.
Berlin hat sein Verbot auch wieder aufgehoben

Angelsport fällt unter die Regelung für Sport und Bewegung an der frischen Luft nach § 14, Abs. (3) Punkt i) der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (EindämmVO). Danach ist Angelsport – unter Beachtung der Vorgaben der EindämmVO – erlaubt, „alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“. Nicht zulässig ist somit das gemeinschaftliche Fischen (‚sonstige Gruppenbildung‘).

Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen sind auch beim Angeln unbedingt einzuhalten.


Bei mir halten übrigens sogar die Fische die Abstandsregel ein, hab heuer bis jetzt nämlich noch nichts gefangen :lol:

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4 Jahre 7 Monate her #13425 von Jazzman
Naja, wir sind "wohnortnah" auf weiterführende Schulen gegangen. Die waren auch gut 20km weg.

Selbst die Hauptschule war 7 km vom Wohnort weg.

Beides würde ich jederzeit durchaus als "wohnortnah" definieren. Der Vergleich ist ja wichtig. Aber sei es drum, ärgerlicher find ich sowas wie heute Nachmittag. Da wärs auch egal, wie nah die vom Main weg wohnen.

Naja, evtl. Kam ja ne Streife vorbei. Am Main unterwegs waren se ja ;-)

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4 Jahre 7 Monate her #13427 von Peter61
Sehe ich ähnlich wie Jazz.
Zum Joggen, wandern ect darf ich ja auch das Auto nutzen.
Bzw. wenn in unmittelbarer Nähe keine Möglichkeit gibt.

Angeln - die coolste Sache der Welt

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