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Corona und Angeln?
4 Jahre 7 Monate her #13428
von bleft
bleft antwortete auf Re:Corona und Angeln?
Was nutzt das schönste Wetter, Corona bedingtes HomeOffice (also genug Zeit) und der Main direkt hinter dem Haus, wenn es in KT für April und Mai keine Karten gibt
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4 Jahre 7 Monate her #13429
von pfitzer
Kannst nicht solang nach Schweinfurt oder Ochsenfurt ausweichen?
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Re:Corona und Angeln?
bleft schrieb: Was nutzt das schönste Wetter, Corona bedingtes HomeOffice (also genug Zeit) und der Main direkt hinter dem Haus, wenn es in KT für April und Mai keine Karten gibt
Kannst nicht solang nach Schweinfurt oder Ochsenfurt ausweichen?
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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4 Jahre 7 Monate her #13430
von bleft
bleft antwortete auf Re:Corona und Angeln?
Werde mich mal informieren. Wobei ich nicht recht glaube, dass es vor Mitte Mai noch etwas werden wird.
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4 Jahre 7 Monate her #13431
von Uwe
Uwe antwortete auf Corona und Angeln?
Hallo,
hier das Statement vom Bayern´s StMELF auf Anfrage von einem meiner Fliegenfischer-Kollegen:
" ...
Meine Anfrage vom 3. April an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausgangsbeschränkungen gelten natürlich auch für Sportfischer. Schön, dass wir trotzdem unserer Passion als Einzelpersonen eingeschränkt nachgehen können. Zu einem Passus habe ich eine Frage: Was bedeutet „unmittelbare nähere Umgebung zum Wohnort“? Zitat: „Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.“ Lässt sich die Bestimmung in Kilometern definieren? Oder gelten hier der jeweilige kommunale Bereich beziehungsweise das Territorium der Gebietskörperschaft Landkreis?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort. Karlheinz xxxx
Antwort aus dem StMELF vom 6. April:
Sehr geehrter Herr xxxx,
Angeln ist aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 – BaylfSMV grundsätzlich nicht verboten. Das Verlassen der eigenen Wohnung soll jedoch den Ausnahmefall darstellen – sofern ein triftiger Grund vorliegt. Einen solchen triftigen Grund stellen Sport und Bewegung an der frischen Luft dar, wozu auch das Angeln gehört. Dieses darf ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt werden; wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen einzuhalten. Für die Anfahrt zum Angeln existiert bewusst keine festgelegte Kilometergrenze, weil das regional sehr unterschiedlich sein kann. Die Anfahrt sollte aber so kurz wie möglich gehalten werden. Der Zweck der Ausgangsbeschränkung besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben und so die Welle der Neuinfektionen zu reduzieren. Das Fortsetzen gewohnter Ausflüge an Seen, Flüsse oder in die Berge würde diesem Sinn zuwiderlaufen. Daher möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Sport und Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich auch für das Angeln. Wir appellieren hierbei an Ihre Vernunft. Gerne weisen wir Sie diesbezüglich auf die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu den Folgen der Ausgangsbeschränkung für den Bereich der Freizeitgestaltung unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php hin. Auch hier wird ausdrücklich darum gebeten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen und von darüber hinausgehenden Ausflügen abgeraten. Nähere Informationen zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen auf die Land- und Forstwirtschaft und speziell zum Angeln finden Sie auch auf unserer Homepage www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/ unter "Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen: Jagd, Angeln, Teichwirtschaft, Imkerei". Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhard Reiter
..."
Ich werde wohl auch am kommenden Oster-WE nicht an meine Heimatstrecke Tauber fahren. Das sind ca. 15 km, somit ggf. noch Orts-nah, aber mMnach nicht im Sinne der derzeit "verordneten" Maßnahmen.
Grüße Uwe
hier das Statement vom Bayern´s StMELF auf Anfrage von einem meiner Fliegenfischer-Kollegen:
" ...
Meine Anfrage vom 3. April an das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Ausgangsbeschränkungen gelten natürlich auch für Sportfischer. Schön, dass wir trotzdem unserer Passion als Einzelpersonen eingeschränkt nachgehen können. Zu einem Passus habe ich eine Frage: Was bedeutet „unmittelbare nähere Umgebung zum Wohnort“? Zitat: „Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Sport und Bewegung an der frischen Luft sind daher in der unmittelbaren näheren Umgebung zum Wohnort durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.“ Lässt sich die Bestimmung in Kilometern definieren? Oder gelten hier der jeweilige kommunale Bereich beziehungsweise das Territorium der Gebietskörperschaft Landkreis?
Vielen Dank für Ihre geschätzte Antwort. Karlheinz xxxx
Antwort aus dem StMELF vom 6. April:
Sehr geehrter Herr xxxx,
Angeln ist aufgrund der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27. März 2020 – BaylfSMV grundsätzlich nicht verboten. Das Verlassen der eigenen Wohnung soll jedoch den Ausnahmefall darstellen – sofern ein triftiger Grund vorliegt. Einen solchen triftigen Grund stellen Sport und Bewegung an der frischen Luft dar, wozu auch das Angeln gehört. Dieses darf ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt werden; wo immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen zwei Personen einzuhalten. Für die Anfahrt zum Angeln existiert bewusst keine festgelegte Kilometergrenze, weil das regional sehr unterschiedlich sein kann. Die Anfahrt sollte aber so kurz wie möglich gehalten werden. Der Zweck der Ausgangsbeschränkung besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben und so die Welle der Neuinfektionen zu reduzieren. Das Fortsetzen gewohnter Ausflüge an Seen, Flüsse oder in die Berge würde diesem Sinn zuwiderlaufen. Daher möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Sport und Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Dies gilt selbstverständlich auch für das Angeln. Wir appellieren hierbei an Ihre Vernunft. Gerne weisen wir Sie diesbezüglich auf die Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration zu den Folgen der Ausgangsbeschränkung für den Bereich der Freizeitgestaltung unter www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php hin. Auch hier wird ausdrücklich darum gebeten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen und von darüber hinausgehenden Ausflügen abgeraten. Nähere Informationen zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen auf die Land- und Forstwirtschaft und speziell zum Angeln finden Sie auch auf unserer Homepage www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/ unter "Fragen/Antworten zu Auswirkungen der aktuellen Maßnahmen: Jagd, Angeln, Teichwirtschaft, Imkerei". Mit freundlichen Grüßen Dr. Reinhard Reiter
..."
Ich werde wohl auch am kommenden Oster-WE nicht an meine Heimatstrecke Tauber fahren. Das sind ca. 15 km, somit ggf. noch Orts-nah, aber mMnach nicht im Sinne der derzeit "verordneten" Maßnahmen.
Grüße Uwe
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4 Jahre 7 Monate her #13432
von Jazzman
Jazzman antwortete auf Re:Re:Corona und Angeln?
Servus Uwe.
Danke f. d. Info.
Wo an der Tauber fischst Du denn?
VG
der Jazz
Gesendet von meinem moto g(6) mit Tapatalk
Danke f. d. Info.
Wo an der Tauber fischst Du denn?
VG
der Jazz
Gesendet von meinem moto g(6) mit Tapatalk
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4 Jahre 7 Monate her #13435
von Uwe
Uwe antwortete auf Re:Re:Corona und Angeln?
Hallo Jazz, oder doch Jazzman (?),
Strecke des ASV TBB.
Grüße Uwe
Strecke des ASV TBB.
Grüße Uwe
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