Kopplung Jahreskarten Main - FVU Mitgliedschaft

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11 Jahre 11 Monate her #527 von Peter61
Auch interessant, Nr. 3 des nachfolgenden §
§ 9
Präsidium und Vorstand
(1) Das Präsidium besteht aus:
- dem Präsidenten,
- dem V
izepräsidenten,
- dem Schatzmeister
,
- den Obleuten der Fachgruppen,
- dem Bezirksjugendleiter
.
(2) Es ist beschlussfähig, wenn alle Präsidiumsmitglieder fristgerecht geladen wurden und mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind.
Die Ladungsfrist beträgt 2 Wochen.
(3) Ist der Präsident Angelfischer, muss der Vizepräsident Berufs- oder
Nebenerwerbsfischer sein oder umgekehrt.
(4) Der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl im Amt. Scheidet der Präsident, der Vizepräsident oder der Schatzmeister aus, so ist eine Nachwahl bei der nächsten Mitgliederver-
sammlung vorzunehmen. Ausgeschiedene Obleute der Fachgruppen und
der Bezirksjugendleiter werden durch ihre gewählten Stellvertreter ersetzt.
(5) Der Präsident und der Vizepräsident sind die gesetzlichen Vertreter des Vereins (Vorstand) nach § 26 BGB. Jeder von ihnen hat Einzelvertretungs-
befugnis, die des Vizepräsidenten wird jedoch im Innenverhältnis auf den Fall der Verhinderung des Präsidenten beschränkt. Der Präsident beruft und leitet die Sitzungen des Präsidiums, des Hauptausschusses und der Mitglieder-
versammlung. Der Präsident verfügt nach den Beschlüssen des Präsidiums über die Vereinsmittel im Rahmen des Haushaltsplanes.
(6) Geschäfte, die einen Gesamtbetrag von Euro 2.000,00 übersteigen, bedürfen der Genehmigung durch das Präsidium.
(7) Zuständigkeit des Präsidiums:
a) Leitung des Verbandes. Verwaltung des Vermögens und Erstellung des Haushaltsvoranschlags.
b) Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tages-
ordnungen.
c) Einberufung der Mitgliederversammlung.
d) Aufstellung eines Haushaltsplans für jedes Geschäftsjahr, Überwachung der finanziellen Angelegenheiten und der Buchführung.
e) Erstellung eines Jahresberichts.
f) Personalangelegenheiten
g) Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von
Mitgliedern.
h) Die Obleute der Fachgruppen rufen bei Bedarf und nach Abklärung im
Präsidium Versammlungen der einzelnen Fachgruppen ein.
i) Der Präsident kann andere Personen zur fachlichen Beratung in Vereins-angelegenheiten hinzuziehen.
j) Das Präsidium schlägt den Justitiar vor, der Hauptausschuss entscheidet über dessen Bestellung.

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11 Jahre 11 Monate her #529 von pfitzer
@Jürgen
sorry, bin da drüber gestolpert und musste da unbedingt gleich was zu sagen. Hast ja recht, is scho scheise wenn sich netmal der Chef an die Regeln hält ;)

Wie gesagt, ich halte das für ein Relikt aus alten Tagen, wie es noch so viele bei uns gibt. Groß drüber ärgern tu ich mich jetzt nicht. Wenn sich der Verband auch um seine angelenden Mitglieder kümmern würde, könnte ich es vielleicht sogar als positiv ansehen. So verbuche ich das ganze unter gesamtkosten Jahreskarte und gut ist.

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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