Main bei VHH-Harrbach

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9 Jahre 7 Monate her #8094 von Peter61
Ich an Eurer Stelle würde heute auf der HV recht zahlreich auftauchen.

Denn was nicht geht ist, dass nur der der in dem entsprechenden Kreis wohnt den Kreisbeauftragten wählen darf.
Überlegt mal, wie viele aus einem anderen Landkreis kommen und einige Kilometer in Kauf nehmen um am Main zu angeln und dürfen dann nicht Ihren Vertreter wählen an dem Gewässer an dem Ihr fischt. Da sind etliche.

Wenn wir schon beim Vertreter sind. Ich hoffe die Vertreten die Angler besser als in einer anderen Etage.
Habt Ihr schon mal Eure Vertreter angesprochen? Eure Kreisbeauftragte der Angelfischer?
Ist Euch geholfen worden?

Es spricht nichts dagegen auch mal die Erfahrungen von sich zu geben, ob negativ oder auch positiv.
Bitte aber immer bei der Schilderung bei der Wahrheit bleiben, Objektiv und ohne Beleidigung.

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9 Jahre 6 Monate her #8135 von claus21
Hallo,
hab mal eine Frage.
Darf man aktuell auf der Strecke Veits-Harrbach nur mit Wurmbündel auf Waller angeln ?

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9 Jahre 6 Monate her #8136 von Bamboocha
Bis zu 1.8 Ja oder halt mit richtig dicken Pellets ;) alternative wäre ab 1 Mai das stückchen in Harrbach (1.8km pures Glück)

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9 Jahre 6 Monate her #8166 von Mauti
Weiss jemand, was bei der Vesammlung rauskam? Bzw. mit welchen Argumenten der Verband die lange Raubfischschonzeit usw. rechtfertigt?
Ich habe den Verband angeschrieben, leider kann (oder will) man mir die Frage nicht beantworten...

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9 Jahre 6 Monate her #8171 von Peter61

claus21 schrieb: Hallo,
hab mal eine Frage.
Darf man aktuell auf der Strecke Veits-Harrbach nur mit Wurmbündel auf Waller angeln ?


Die Karte genau studieren und/oder den zuständigen Aufseher fragen.
W. Wingenfeld - viel Vergnügen. Mit etwas Fantasy kommt evtl die Aussage. Ein Wurmbündel ist ein Köder zum Fang von Raubfischen (Wels) und damit verboten;-)
Mal Spaß beiseite. Bei dieser Strecke und den vielen Verboten auf der Karte würde ich auf alles gefasst sein.

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9 Jahre 6 Monate her #8172 von Peter61

Mauti schrieb: Weiss jemand, was bei der Vesammlung rauskam? Bzw. mit welchen Argumenten der Verband die lange Raubfischschonzeit usw. rechtfertigt?
Ich habe den Verband angeschrieben, leider kann (oder will) man mir die Frage nicht beantworten...


Auf der HV gab es hierzu kein Statement.
Der Verband rechtfertigt sich damit, dass er dafür nicht zuständig sei. Er sei aber bemüht (und das schon seit nun mehr 3 Jahren) etwas zu verändern. Dabei blieb es allerdings auch bisher.
Die gleiche Aussage wurde auch, wie aus dem Brief des Staatsministeriums für Land u. Forstwirtschaft zu entnehmen ist, vom Verband auch schon mal getroffen. Geändert hat sich allerdings nichts was mir bekannt ist.
Die einzigste Änderung gab es auf dem mit Gemünden überschneidenden Stück. Hier hatten einfach die Argumente gefehlt, wenn Angler Schulter an Schulter stehen, der eine darf - der andere nicht und dass sollte eine Hegemaßnahme sein.

Die ersten geäußerten Gründe möchte ich nicht noch mal zitieren. Diese gingen allerdings in Richtung eines verunreinigten Angelplatzes einer bestimmten Person.(Stopp das war der Grund für Nachtangelverbot)
Es hies mal dass die Zander im Frühjahr besetzt werden und deshalb bis Herbst die Schonzeit. Allerdings werden keine fangfähigen Zander oder Hechte besetzt. Die besetzten Fische sind bzgl. Schonmaß bereits geschützt, bzw. 4 Wochen würden per Gesetz genügen. Befürchtung ist, die untermaßigen Fische würden verangelt werden.
Andere Strecken machen Herbstbesatz und öffnen ab 1.5 den Raubfisch.
Es gibt Besatzrichtlinien/Empfehlungen vom LFV und IGB, an die sich anscheinend nur wenige orientieren.
Weitere Gründe sind, dass Blinker ect sich in den Netzen und Reußen verfangen. Die Reußen dann gehoben, gestohlen oder zerstört werden würden.
Das sind die Argumente die ich so im Laufe der Zeit gehört hatte.
Es ist Schade, dass Du als Mitglied nicht ernst genommen wirst und keine Antwort bekommst.

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