Main bei VHH-Harrbach
11 Jahre 7 Monate her #2868
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Wenn man die Karte wörtlich nimmt darf bis zum 1. August eigentlich gar nicht geangelt werden, da alle Raubfischköder verboten sind. Da die Kartenaussteller aber des Deutschen nicht mächtig sind und damit ganz was anderes meinen und anhand der Stellungnahme von Dr. Wondrak dazu darf sehr Wohl mit Wurm, Pellets etc. und Einfachhacken geangelt werden.
Zumindest solange, bis der erste von einem Polizisten überprüft wird der die Karte sehr wohl wörtlich nimmt. Dann ist der Ärger auf alle Fälle vorprogrammiert. Leider sind die verantwortlichen Kartenaussteller uneinsichtig, da nach eigener Meinung unfehlbar und so wird sich an der Formulierung wohl auch nichts ändern.
Zumindest solange, bis der erste von einem Polizisten überprüft wird der die Karte sehr wohl wörtlich nimmt. Dann ist der Ärger auf alle Fälle vorprogrammiert. Leider sind die verantwortlichen Kartenaussteller uneinsichtig, da nach eigener Meinung unfehlbar und so wird sich an der Formulierung wohl auch nichts ändern.
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11 Jahre 7 Monate her #2869
von Moeki
Moeki antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
na das sind ja Spezialisten, wenn die Strecke ja nicht direkt vor meiner Haustür wäre, würde ich mir dieses Jahr ne andere Karte holen...
Gut das die meisten Polizisten bei mir nur zum guggen kommen, kenne ja einige...
Die meisten geben ja auch zu, dass sie sich nicht auskennen, habe auch schon befreundete Polizisten in der Ausbildung nachhilfe in den Grundlagen gegeben
Gut das die meisten Polizisten bei mir nur zum guggen kommen, kenne ja einige...
Die meisten geben ja auch zu, dass sie sich nicht auskennen, habe auch schon befreundete Polizisten in der Ausbildung nachhilfe in den Grundlagen gegeben
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- Zanderthunder
- Besucher
11 Jahre 6 Monate her #3011
von Zanderthunder
Zanderthunder antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
So Leute,
stellt Euch bitte nicht blöder als Ihr tatsächlich seid!
Die Raubfisch-Schonzeit (Hecht und Zander) gilt auf der Strecke vom 01.02. bis 31.07.; somit wurde auch der Gebrauch aller üblicherweise zum Fang von Raubfischen benutzten Köder in dieser Zeit verboten.
Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder Spezialisten gab, die mit Kunstködern, KöFi oder Fischfetzen auf "Aal" oder "Barsch" gefischt haben, wobei die dann häufig als "Beifang" gelandeten Zander "leider ganz tief geschluckt hatten"!
Auf der sich über ca. 1,5 km mit der Gemündener Strecke überlappenden Teilstrecke in Harrbach darf bereits ab 01.05. auf Raubfisch geangelt werden und die gefangenen Fische dürfen/müssen auch entsprechend entnommen werden, was natürlich nur dann gilt, wenn die entsprechende Fischart (Rapfen) nicht sowieso in diesem Zeitraum durch die gesetzliche Schonzeit geschützt ist ...
"Nur zum Landen der Fische ist das Betreten des Gewässers mit Gummi- oder Watstiefeln erlaubt.": Das bedeutet keinesfalls, dass ich zum Landen meiner Fische Gummi- oder Watstiefel mitführen muss, sondern, dass ich bei Gebrauch solchen Schuhwerks beim Landen meiner Fische ausnahmsweise nicht in den Verdacht komme, Watfischerei zu betreiben!
Wirkliche Widersprüche findet man in dieser Karte gar nicht, Anscheinswidersprüche nur dann, wenn man auf der Suche nach Widersprüchen ist und sich künstlich aufregen will! Ansonsten empfehle ich sowohl Anglern als auch Aufsehern dringendst, das Hirn einzuschalten und sich über Sinn und Zweck der jeweiligen Regelungen Gedanken zu machen!
In diesem Sinne,
Petri Heil
stellt Euch bitte nicht blöder als Ihr tatsächlich seid!
Die Raubfisch-Schonzeit (Hecht und Zander) gilt auf der Strecke vom 01.02. bis 31.07.; somit wurde auch der Gebrauch aller üblicherweise zum Fang von Raubfischen benutzten Köder in dieser Zeit verboten.
Hintergrund ist, dass es in der Vergangenheit immer wieder Spezialisten gab, die mit Kunstködern, KöFi oder Fischfetzen auf "Aal" oder "Barsch" gefischt haben, wobei die dann häufig als "Beifang" gelandeten Zander "leider ganz tief geschluckt hatten"!
Auf der sich über ca. 1,5 km mit der Gemündener Strecke überlappenden Teilstrecke in Harrbach darf bereits ab 01.05. auf Raubfisch geangelt werden und die gefangenen Fische dürfen/müssen auch entsprechend entnommen werden, was natürlich nur dann gilt, wenn die entsprechende Fischart (Rapfen) nicht sowieso in diesem Zeitraum durch die gesetzliche Schonzeit geschützt ist ...
"Nur zum Landen der Fische ist das Betreten des Gewässers mit Gummi- oder Watstiefeln erlaubt.": Das bedeutet keinesfalls, dass ich zum Landen meiner Fische Gummi- oder Watstiefel mitführen muss, sondern, dass ich bei Gebrauch solchen Schuhwerks beim Landen meiner Fische ausnahmsweise nicht in den Verdacht komme, Watfischerei zu betreiben!
Wirkliche Widersprüche findet man in dieser Karte gar nicht, Anscheinswidersprüche nur dann, wenn man auf der Suche nach Widersprüchen ist und sich künstlich aufregen will! Ansonsten empfehle ich sowohl Anglern als auch Aufsehern dringendst, das Hirn einzuschalten und sich über Sinn und Zweck der jeweiligen Regelungen Gedanken zu machen!
In diesem Sinne,
Petri Heil
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- Autor
- Besucher
11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #3014
von
antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Hi Zanderthunder,
Herzlich willlkommen im Forum.
Schön, dass du mit der Karte zufrieden bist und alle für blöd hältst, die da Fehler oder Unklarheiten drin finden.
Es gibt aber genügend Indizien, dafür, dass diese Karte am Main sehr ungewöhnlich ist. Diese monierten Passagen, die auch spezialisierte Polizisten in meiner Anwesenheit schon zum Stirnrunzeln brachten, hat bisher noch keine andere Mainstrecke für nötig gefunden.
Dies kann nun daran liegen, dass die Kartenaussteller an den anderen Strecken weniger Hirrn haben, oder sie gleich die Karte so gestalteten, dass man sie richtig versteht und man sich keine Gedanken machen muss, wie sie denn zu verstehen sei und welchen (Un-) Sinn und Zweck denn der Aussteller damit verfolge, was wiederum "Spezialisten" erst auf Gedanken bringt, sie so zu verstehen, wie es gerade passt.
Mal sehen, wie sich die Karte weiterentwickelt und wer da zukünftig mal das Hirn einschaltet.
Ob diese hirnlos gestalte Ausnahmekarte am Main so bleibt, wage ich zu bezweifeln.
Nochwas:
"Das bedeutet keinesfalls, dass ich zum Landen meiner Fische Gummi- oder Watstiefel mitführen muss, sondern, dass ich bei Gebrauch solchen Schuhwerks beim Landen meiner Fische ausnahmsweise nicht in den Verdacht komme, Watfischerei zu betreiben!"
Jetzt ist ja alles klar. Der Satz ist ja auch super verständlich. Nur was hat man nun davon, wenn man ausnahmsweise beim Landen der Fische keine Gummistiefel hat?
Du kommst also ausnahmsweise nicht in den Verdacht, Autor dieser Karte zu sein.
Wer nachgedacht hätte, hätte die Passage schlicht so formuliert:
"Zum Landen des Fisches ist das Betreten des Wassers erlaubt."
Oder er hätte sie schlicht weggelassen, wie es alle anderen tun, denn so was ist wenn man Hirn einschaltet, wie Du sagst, eine Selbstverständlichkeit.
Wer das ausdrücken wollte, was Du in Deinem tollen Satz hineininterpretierst, hätte geschrieben:
"Es ist kein Watfischen, wenn man mit Gummi-oder Watstiefel lediglich zum Landen des Fisches ins Wasser geht, aber sonst mit Gummi-oder Watstiefeln immer draußen bleibt."
Am Besten, man macht zu der Karte noch ein mehrseitiges Interpretationshilfen-Booklet dazu, damit man versteht, wie man die K5-Karte richtig zu interpretieren hat und wo genaue Regeln drinstehen, an Hand deren man die Vorrangigkeit bzw. Rangfolge der vielen widersprechenden Bestimmungen genau bestimmen kann.
Herzlich willlkommen im Forum.
Schön, dass du mit der Karte zufrieden bist und alle für blöd hältst, die da Fehler oder Unklarheiten drin finden.
Es gibt aber genügend Indizien, dafür, dass diese Karte am Main sehr ungewöhnlich ist. Diese monierten Passagen, die auch spezialisierte Polizisten in meiner Anwesenheit schon zum Stirnrunzeln brachten, hat bisher noch keine andere Mainstrecke für nötig gefunden.
Dies kann nun daran liegen, dass die Kartenaussteller an den anderen Strecken weniger Hirrn haben, oder sie gleich die Karte so gestalteten, dass man sie richtig versteht und man sich keine Gedanken machen muss, wie sie denn zu verstehen sei und welchen (Un-) Sinn und Zweck denn der Aussteller damit verfolge, was wiederum "Spezialisten" erst auf Gedanken bringt, sie so zu verstehen, wie es gerade passt.
Mal sehen, wie sich die Karte weiterentwickelt und wer da zukünftig mal das Hirn einschaltet.
Ob diese hirnlos gestalte Ausnahmekarte am Main so bleibt, wage ich zu bezweifeln.
Nochwas:
"Das bedeutet keinesfalls, dass ich zum Landen meiner Fische Gummi- oder Watstiefel mitführen muss, sondern, dass ich bei Gebrauch solchen Schuhwerks beim Landen meiner Fische ausnahmsweise nicht in den Verdacht komme, Watfischerei zu betreiben!"
Jetzt ist ja alles klar. Der Satz ist ja auch super verständlich. Nur was hat man nun davon, wenn man ausnahmsweise beim Landen der Fische keine Gummistiefel hat?
Du kommst also ausnahmsweise nicht in den Verdacht, Autor dieser Karte zu sein.
Wer nachgedacht hätte, hätte die Passage schlicht so formuliert:
"Zum Landen des Fisches ist das Betreten des Wassers erlaubt."
Oder er hätte sie schlicht weggelassen, wie es alle anderen tun, denn so was ist wenn man Hirn einschaltet, wie Du sagst, eine Selbstverständlichkeit.
Wer das ausdrücken wollte, was Du in Deinem tollen Satz hineininterpretierst, hätte geschrieben:
"Es ist kein Watfischen, wenn man mit Gummi-oder Watstiefel lediglich zum Landen des Fisches ins Wasser geht, aber sonst mit Gummi-oder Watstiefeln immer draußen bleibt."
Am Besten, man macht zu der Karte noch ein mehrseitiges Interpretationshilfen-Booklet dazu, damit man versteht, wie man die K5-Karte richtig zu interpretieren hat und wo genaue Regeln drinstehen, an Hand deren man die Vorrangigkeit bzw. Rangfolge der vielen widersprechenden Bestimmungen genau bestimmen kann.
Letzte Änderung: 11 Jahre 6 Monate her von .
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11 Jahre 6 Monate her #3016
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Die Formulierungen auf dieser Karte bieten einfach zu viel Interpretationsspielraum und das kann/darf auf so einem Dokument eigentlich nicht sein. Klar kann sich jeder Denken was der Aussteller einem eigentlich sagen will, wir fragen uns nur warum er das nicht in einfachen, verständlichen Sätzen tut.
Und manchmal muss man einfach die Dinge etwas überspitzt anprangern um die Verantwortlichen zumindest mal zum Nachdenken anzuregen, was anscheinend ja schon geschiet. Von daher mal abwarten wie die Karte im nächsten Jahr aussieht. Sollten solche Formulierungen nicht mehr erscheinen, gäbe uns das jedenfalls Recht
Und manchmal muss man einfach die Dinge etwas überspitzt anprangern um die Verantwortlichen zumindest mal zum Nachdenken anzuregen, was anscheinend ja schon geschiet. Von daher mal abwarten wie die Karte im nächsten Jahr aussieht. Sollten solche Formulierungen nicht mehr erscheinen, gäbe uns das jedenfalls Recht
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11 Jahre 6 Monate her #3076
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Hallo Zanderhunter,
auch von mir ein herzliches Willkommen in der Gemeinschaft mit uns ein für und wieder mancher Karte, Beschränkung oder sonst auch ein Thema zu diskutieren. Es hilft uns allen, die Sichtweise zu erweitern!
Ich möchte auch hier meinen eigenen Statement schreiben.
Wie schon einige schrieben, ist V-H die einzigste Karte mit den meisten Beschränkungen. Ist dies wirklich nötig?
Muss man so viel Spielraum geben für "Spekulationenn oder Interpredationen"?
Wie einige andere Kartenaussteller erfolgreich demonstrieren, ist dies nicht notwendig und erst mal jedem Angler bösen Willen zu unterstellen mehr als Fragwürdig!
Ein Angler, wie auch genannt "Gast" muss dies nachvollziehen können und mit den gelerntern gesetzlichen Vorgaben in Einklang bringen.
Wie ist das Möglich, wenn man argumentativ gesetzliche Hegeziele vorschiebt, aber dem der gesetzlich die Entnahme vorschreibt diese Regelungen vorchreibt und dem der wirtschaftlich orientirten Inhaber (Ich unterstelle Gewinnorientiertes handeln - nur noch mehr verdienen) die "Hegebestimmungen" offen lässt um zu setzen?
Für wen soll das nachvollziehbar sein?
Im überlappenden Stück und anderen weiteren Gewässerstrecken funktioniert dies ohne so viele "nötige" Regelungen bravorös.
Ja ich gebe Dir Recht. Es gibt überall schwarze Schafe. Wer alle Gäste so über "einen Kamm" schert, muss es leider auch erdulden ebenso duch die Gäste die gleiche Beurteilung zu erhalten.
Ich habe von bestimmten Personen, leider auch schon die gleiche Bemerkung gehört, dass Angler ja nur eins wollen, Alles ausnuzen und noch mehr fangen. Ich frage mich allen Ernstes, in welchen Köpfen und melchen Hintergrund oder Voraussetzungen solche Unterstellungen entstehen?
Sind alle Menschen Mörder die eine Waffe tragen?
Sind alle Menschen Verbrecher, weil es einzelne Deutsche, Farbige oder sonst was gibt die ein Verbrechen begangen haben?
Müssen dann alle weg gesperrt werden, alles verboten werden?
Ich glaube die Botschaft ist deutlich geworden!
Diese Karte ist auf alle Fälle krank! Hier wird alles unterstellt. Ist der Angler Gast?
Wie drückt man das aus?
Herzliches Petri so lange es noch andere Karten gibt, wo man Freunde kennen lernt!
auch von mir ein herzliches Willkommen in der Gemeinschaft mit uns ein für und wieder mancher Karte, Beschränkung oder sonst auch ein Thema zu diskutieren. Es hilft uns allen, die Sichtweise zu erweitern!
Ich möchte auch hier meinen eigenen Statement schreiben.
Wie schon einige schrieben, ist V-H die einzigste Karte mit den meisten Beschränkungen. Ist dies wirklich nötig?
Muss man so viel Spielraum geben für "Spekulationenn oder Interpredationen"?
Wie einige andere Kartenaussteller erfolgreich demonstrieren, ist dies nicht notwendig und erst mal jedem Angler bösen Willen zu unterstellen mehr als Fragwürdig!
Ein Angler, wie auch genannt "Gast" muss dies nachvollziehen können und mit den gelerntern gesetzlichen Vorgaben in Einklang bringen.
Wie ist das Möglich, wenn man argumentativ gesetzliche Hegeziele vorschiebt, aber dem der gesetzlich die Entnahme vorschreibt diese Regelungen vorchreibt und dem der wirtschaftlich orientirten Inhaber (Ich unterstelle Gewinnorientiertes handeln - nur noch mehr verdienen) die "Hegebestimmungen" offen lässt um zu setzen?
Für wen soll das nachvollziehbar sein?
Im überlappenden Stück und anderen weiteren Gewässerstrecken funktioniert dies ohne so viele "nötige" Regelungen bravorös.
Ja ich gebe Dir Recht. Es gibt überall schwarze Schafe. Wer alle Gäste so über "einen Kamm" schert, muss es leider auch erdulden ebenso duch die Gäste die gleiche Beurteilung zu erhalten.
Ich habe von bestimmten Personen, leider auch schon die gleiche Bemerkung gehört, dass Angler ja nur eins wollen, Alles ausnuzen und noch mehr fangen. Ich frage mich allen Ernstes, in welchen Köpfen und melchen Hintergrund oder Voraussetzungen solche Unterstellungen entstehen?
Sind alle Menschen Mörder die eine Waffe tragen?
Sind alle Menschen Verbrecher, weil es einzelne Deutsche, Farbige oder sonst was gibt die ein Verbrechen begangen haben?
Müssen dann alle weg gesperrt werden, alles verboten werden?
Ich glaube die Botschaft ist deutlich geworden!
Diese Karte ist auf alle Fälle krank! Hier wird alles unterstellt. Ist der Angler Gast?
Wie drückt man das aus?
Herzliches Petri so lange es noch andere Karten gibt, wo man Freunde kennen lernt!
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