PETrA zeigt Angler an

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10 Jahre 3 Monate her #6714 von Peter61
Peter61 antwortete auf PETA zeigt Angler an
Ja Michael, so kann man das in etwa lesen.

Interessant ist die Stellungnahme des DKAC MV e.V. zur Pressemeldung in Aschaffenburg.
dkac-mv.de/2014/09/so-sehen-wir-es-straf...verband-eingestellt/

Ich finde das Statement in fast allen Punkten treffend.
Im Punkt 4 möchte ich aus logischen Gründen beipflichten, aber in der Gesetzeslage (diese ist zu beachten und nicht Bundeseinheitlich, sondern Fischereigesetzt jeweils Landesgesetz) unterschiedlich zu bewerten.
Für die Hege des Gewässers ist NICHT der Erlaubsnisscheinhaber lt. Gesetz zuständig, sondern der Fischereiberechtigte. Schlussfolgerung aus der Gesetzeslage in Bayern nicht der Angler für die Hege verantwortlich. Klar kann der Angler entscheiden, da auch er ggf das Gewässer erkennt, jedoch sind die Meinungen für eine dem jeweiligen Gewässer angepasste Hege sicher uneinheitlich.

Und auch deutlich, dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in Aschaffenburg nicht bindent für andere Staatsanwaltschaften und Sachlagen ist.
Jedoch zu sehen, dass auch andere Staatsanwaltschaften es so sehen. Siehe auch Mittelfranken.

Zum Thema Fische fangen mit Fangfoto und releasen, ermahne ich zur Vorsicht.
In einem anderen Forum las ich von einer Staatsanwaltschaft aus dem Rheinland, die ein solches Vorgehen derzeit im Augenmerk hat und verfolgt.

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10 Jahre 1 Monat her #7142 von knuddel161
www.bissclips.tv/news/nach-peta-anzeige-...afe-zahlen-3851.html

Erste Strafe in Deutschland wegen Peta-Anzeige

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9 Jahre 5 Monate her #8373 von Peter61
Das ist ja mal Hart.

In Buchen ca 60 km von Würzburg hat eine Elefantendame einen Spaziergänger getötet.
Lt. dem Bericht siehtr es so aus, als ob die Elefantendame sich nicht selbst befreit hatte, sondern befreit wurde.
Zuvor wurde von demonstrierenden Tierschützern angedroht das Tier frei zu lasen.
Nachdem aber jetzt ein Mensch getötet wurde, streitet Peta ab und meint, dass sie wissen wie gefährlich ein Elefant sei.
Aber erst mal androhen das Tier zu befreien. Für meinen Teil traue ich das denen zu.

www.mainpost.de/regional/franken/Elefant...iete;art1727,8779823

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9 Jahre 5 Monate her - 9 Jahre 5 Monate her #8374 von Peter61
Das muss auch mal gesagt werden!

In letzter Zeit bekomme ich nach der letzten Anzeigewelle verstärkt mit, dass viele Vereine Ihre beliebten Traditionsveranstaltungen und Gemeinschaftsfischen aus Angst vor Ärger und Anzeige mit Peta nicht mehr durchführen.

Es ist zwar nachvollziehbar. Auch wenn man Gewinnt und Peta verliert, bleibt Aufwand, Ärger und evtl. Kosten.
Normalerweise müsste dem Verlierer und Initiator der Anzeigen neben den Gerichtskosten auch alle Kosten nebst ENTSCHÄDIGUNG für den Beklagten aufgebrummt werden.

Und Leute. Mit dem Verhalten hat Peta trotz Niederlage gewonnen!
Lasst Euch das auch mal "auf der Zunge zergehen".

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Letzte Änderung: 9 Jahre 5 Monate her von Peter61.

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9 Jahre 5 Monate her #8377 von pfitzer
pfitzer antwortete auf PETA zeigt Angler an
Mir ist kein einziger Fall bekannt bei der eine Klage der PETA überhaupt zu einer Gerichtsverhandlung geführt hätte. Die werden alle schon von der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Insofern entstehen höchstens Kosten für die Vereine, wenn sie sich vorsorglich eine Rechtsberatung einholen.
Ich geh mal davon aus das das alles Forellenwettangeln sind die abgesagt werden und die erfüllen auch meiner Meinung nach den Wettbewerbscharakter. Oder wo soll da die Hegemassnahme sein 4 Wochen vorher zu besetzen und dann wieder an einem Tag leer fischen zu lassen?

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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9 Jahre 4 Monate her #8535 von Peter61
Peter61 antwortete auf PETA zeigt Angler an
Erneut kommt Bewegung in die Sache.

In Gescher, NRW musste die Oberstaatsanwaltschaft einer Anklage nachgehen, wegen unerlaubtem Fischen. Dabei wurde das Verfahren wohl eingestellt, wegen Geringfügigkeit. Im Gleichen Zuge hies es allerdings, dass im Wiederholungsfalle nicht mit einer Einstellung zu rechnen ist. Das kann ebenso einen anderen Verein in diesem Fall treffen.

Der Landesfischereiverband NRW hat mit dem VDSF zusammen ein Grundsatzpapier über Gemeinschaftsfischen erstellt. Was zulässig ist.
Gleichzeitig hat der Landesfischereiverband NRW Einspruch gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Hier geht es aber nicht um die Einstellung selbst, sondern dass eine Einstellung ohne genaue Prüfung der Sachlage erfolgte und kein Freispruch. Es geht also hier darum, dass man in der Staatsanwaltschaft ein vergehen gesehen hatte und im Wiederholungsfall geahndet wird. Dabei geht es in erster Linie um die Rechtsgrundlage für die Angler.

Anbei der Link zum Einspruch
www.dafv.de/files/20150721113028126.pdf

Und hier zu den Leitsätzen des VDSF
Bitte beachtet, dass die Leitsätze keine Rechtgrundlage, Gesetz oder Verordnung an sich darstellt. Sondern eher eine Leitlinie auf Grund rechtlicher Sachlage als Anhalt.
www.dafv.de/files/Ordnungen/Empfehlungen...hlungen_20141115.pdf

Petri und hoffentlich lassen sich nicht viele Entmutigen und führen weiterhin gesellschaftliche Angelveranstaltungen durch zum Zwecke der Kameradschaft und auch Freundschaft mit anderen Anglern und Vereinen!
Denn das Vereinsleben ist eine wichtige Säule unserer Gesellschaft.

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