- Beiträge: 314
- Dank erhalten: 25
Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
- Meeangler
- Autor
- Besucher
Fangnix schrieb: Hat schon was gutes, so ein Nachtangelverbot.
Das ist unter anderem ein Grund dafür das ich demnächst parallel zum Main, in einen Verein wechsel.
Ob das jetzt jemanden schmeckt oder nicht.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Jürgen
- Besucher
Meeangler schrieb: Servus Albert,
soweit ich dich verstanden habe, ist also das Uferbenutzungsrecht der StVO untergeordnet.
Nein, das Uferbenutzungsrecht regelt nur das Betreten des direkten Ufers, hat somit mit der STVO nichts zu tun, da diese keine Regelungen zum Betreten, sondern nur zur "Teilnahme am Straßenverkehr" enthält.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
soweit ich dich verstanden habe, ist also das Uferbenutzungsrecht der StVO untergeordnet.
Meinst du das man als Angler ebenfalls sowas erfolgreich beantragen kann oder ist das nur Grundstückseigentümern vorbehalten ?
Wieso soll hier das Ufernutzungsrecht eingeschränkt bzw. untergeordnet sein. Du kannst doch das Ufer nutzen, lediglich darf du nicht mit einen nicht Fahrzeug dahin fahren.
Was hindert dich mit ein Fahrrad mit Anhänger dein Tackle auf einem Radweg zu transportieren.
Als Angler würde ich dir keine Ausnahmegenehmigung erteilen, es sei denn dein (Vereins-)Gewässer ist nur über diesen Sonderweg zu erreichen. Aber solche Fälle sind selten und die dürfen dann auch nur einen bestimmten Abschnitt des Sonderweges nutzen.
Gruß
Albert
Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Jürgen
- Besucher
www.main-angler.de/forum/allgemein/161-z...-den-fischgewaessern
Es wäre schön, wenn Ihr die bestehenden Threads auch mal diesbezüglich anseht und Euch dort dann bei den jeweiligen Themen weiter unterhält, sonst wird unser Forum schnell unübersichtlich mit tausenden Minithreads zum selben Thema und immer wieder mit derselben Grundinfo, die erstmal ausgebreitet werden musss...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ich weis schon wie Du das meinst. "schlechtes Licht". Man muss aber auch berücksichtigen, dass unser Recht sehr verzwickt und oft nicht eindeutig ist. Außerdem hat man ja bekanntlich nicht die "Weißheit mit dem Löffel gefressen".
@Meeangler
Wie Jürgen dto schon schrieb, beinhaltet ein Uferbenützungsrecht nicht das Recht das Ufer mit dem Fahrzeug zu befahren, sondern lediglich zum Zwecke der Fischereiausübung betreten zu dürfen, sofern dieses nicht umfriedet ist.
@Albert
In MSP gibt es unter Bezahlung vermutlich eines Verwaltungsobulus solche Genehmigungen.
Erst gestern hatte ich das Gespräch mit einem Verein in Schweinfurt. Dort ist um einen größeren See ein Radweg vorhanden. Das Befahren des Radwegs ist normalerweise verboten. Bisher sind alle Bemühungen des Vereins am Bürgermeister gescheitert. Die Polizei duldet dort das Befahren zum ausladen und dann das Fahrzeug wieder außerhalb zu parken. Ist man alleine ist zwangsläufig die Ausrüstung zwischenzeitlich unbewacht. Viele Nutzen diese Möglichkeit bis man an einen Ordnungshüter kommt, der die Duldung nicht duldet.
Dann sind eben mal 15€ fällig.
Übrigens war dies einer unserer Punkte des Antrages, welchen wir vor einem Jahr an unseren Verband gestellt haben, da es sehr viele Angler betrifft. Leider ist der Verband dafür auch nicht zuständig. Unterstützung auch nicht.
Angeln - die coolste Sache der Welt
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Meeangler
- Autor
- Besucher
Jürgen schrieb: Nein, das Uferbenutzungsrecht regelt nur das Betreten des direkten Ufers, hat somit mit der STVO nichts zu tun, da diese keine Regelungen zum Betreten, sondern nur zur "Teilnahme am Straßenverkehr" enthält.
So war das ja im eigentlichen Sinne nicht gemeint Jürgen
War vllt ein wenig komisch formuliert.
Aber ich verstehe was gemeint ist, und ich werde wohl mit dieser Einschränkung leben müssen.
Wie gesagt, wird wieder lustig im Sommer werden, wenn sture Angler auf Radfahrer treffen.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.