Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
- Meeangler
- Autor
- Besucher
11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2417
von Meeangler
Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten wurde erstellt von Meeangler
Nabend zusammen,
Auf unserer Strecke wurden neuerdings paar neue Buchten (vor 2 Jahren) ausgebaggert und in diesen konnte ich schon viel Fischtreiben beobachten, nun ist es scheinbar neuste Mode der Behörden vom WSA dieses Schild in den Boden zu pflockern.
Bislang hat mich dieses Schild immer abgeschreckt, da es ja das "Benutzen" verbietet.
Ich als Angler nutze ja das Gewässer um etwas zu fangen.
Was kann man unter "Benutzen" verstehen ?!
Was rechtfertigt denn das Wasser-und Schiffahrtsamt das als Betriebsgelände zu bezeichnen, obwohl doch da nichts ist, tote Hose. Es ist ja nur eine Bucht, kein Naturschutzreservat oder sonstiges.
Wen behindere ich als Angler denn in dieser Bucht ? Was kann ich kaputt machen ?
Noch eine zweite Frage.
Das Angeln innerhalb der Rot-Weißen Schilder im Schleußenbereich ist ja verboten. Das ist mir bekannt.
Trotzdem seh ich viele Angler die sich auf höhe des Schildes stellen und ihre Köder in den Schleußenbereich pfeffern. Ist das überhaupt erlaubt ?
Auf unserer Strecke wurden neuerdings paar neue Buchten (vor 2 Jahren) ausgebaggert und in diesen konnte ich schon viel Fischtreiben beobachten, nun ist es scheinbar neuste Mode der Behörden vom WSA dieses Schild in den Boden zu pflockern.
Bislang hat mich dieses Schild immer abgeschreckt, da es ja das "Benutzen" verbietet.
Ich als Angler nutze ja das Gewässer um etwas zu fangen.
Was kann man unter "Benutzen" verstehen ?!
Was rechtfertigt denn das Wasser-und Schiffahrtsamt das als Betriebsgelände zu bezeichnen, obwohl doch da nichts ist, tote Hose. Es ist ja nur eine Bucht, kein Naturschutzreservat oder sonstiges.
Wen behindere ich als Angler denn in dieser Bucht ? Was kann ich kaputt machen ?
Noch eine zweite Frage.
Das Angeln innerhalb der Rot-Weißen Schilder im Schleußenbereich ist ja verboten. Das ist mir bekannt.
Trotzdem seh ich viele Angler die sich auf höhe des Schildes stellen und ihre Köder in den Schleußenbereich pfeffern. Ist das überhaupt erlaubt ?
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von pfitzer. Begründung: Verwendung eines nicht Lizenzfreien Bildes mit Wasserzeichen
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- Jürgen
- Besucher
11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2420
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
Hi Meeangler, Du bist ja mein Stichwortgeber.
warte einfach noch etwas ab, dazu habe ich schon einen redaktionellen Beitrag in der Mache.
Der steht dann oben unter "INFOS".
Da bekommst Du dann alles inkl. der Rechtsquellen und richtige Fotos mit Beispielen.
Auf die Schnelle.
Das gesamte Mainufer ist "Betriebsgelände", da der Main eine dem Bund gehörende Bundeswasserstraße ist.
Manchmal ist es nur der befestigte Uferstreifen, manchmal auch viele weitere Meter an Land.
Steht nur "Benutzen strompolizeilich verboten", dann darfst Du am Ufer angeln, aber kein offenes Feuer machen oder zelten.
Dies gilt übrigens auch, wenn keine Schilder stehen. Also ob irgendwo am Main so ein Schild steht, oder nicht, ist unerheblich.
Steht aber "Betreten und Benutzen strompolizeilich verboten" dann darf keiner da hin, auch kein normaler Fußgänger, auch keine Angler. Selbstredend ist da natürlich das Angeln verboten, wenn schon das Betreten verboten ist.
warte einfach noch etwas ab, dazu habe ich schon einen redaktionellen Beitrag in der Mache.
Der steht dann oben unter "INFOS".
Da bekommst Du dann alles inkl. der Rechtsquellen und richtige Fotos mit Beispielen.
Auf die Schnelle.
Das gesamte Mainufer ist "Betriebsgelände", da der Main eine dem Bund gehörende Bundeswasserstraße ist.
Manchmal ist es nur der befestigte Uferstreifen, manchmal auch viele weitere Meter an Land.
Steht nur "Benutzen strompolizeilich verboten", dann darfst Du am Ufer angeln, aber kein offenes Feuer machen oder zelten.
Dies gilt übrigens auch, wenn keine Schilder stehen. Also ob irgendwo am Main so ein Schild steht, oder nicht, ist unerheblich.
Steht aber "Betreten und Benutzen strompolizeilich verboten" dann darf keiner da hin, auch kein normaler Fußgänger, auch keine Angler. Selbstredend ist da natürlich das Angeln verboten, wenn schon das Betreten verboten ist.
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.
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11 Jahre 8 Monate her #2421
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
Bitte keine lizensierten Bilder verwenden!
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- Meeangler
- Autor
- Besucher
11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2424
von Meeangler
Meeangler antwortete auf Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
Danke Jürgen,
diese Info reicht mir für die schnelle vollkommen aus.
Ich werde morgen nochmal an die besagte Stelle fahren und dann werd ich sehen ob "Betreten und Benutzen" oder nur "Benutzen" draufsteht.
Das Wort "benutzen" find ich auch wieder Klasse, wie soll den jemand am Wasser jetzt wissen was genau man unter Benutzen versteht.
So und dann gleich noch eine Frage hinterher.
Ich als Angler habe ja das Uferbenutzungsrecht, soweit alle Kriterien wie aktuelle Erlaubnisskarte, aktuelle Betiragsmarke, da sonst ungültiger Sportfischerpass, erfüllt sind kann ich von diesem Recht gebrauch machen.
Soweit ich weiß darf ich dann alles Befahren, was nicht eingefriedet ist, kein sichtbares Privatgrundstück ist, nicht von Privatpersonen gepachtet und ausdrücklich irgendwo verzeichnet (Beschilderung, Sperrzone) ist, nicht gegen die allg. STVO verstößt.
Ich als Angler zähle als Anlieger, somit darf ich ja auch gekennzeichnete Wege befahren.
Allerdings zähle ich nicht als Forst-und Landwirschaftlicher Verkehr und darf derartige wege nicht befahren.
Wie sieht es denn jetzt mit einem Rad-und Fußgängerweg aus, würde ja gegen die allg. STVO verstoßen. Schließlich erstreckt dieser sich, kilometerweit am Ufer entlang, viele Kleingartenbesitzer nutzen diesen Weg ebenfalls um zu ihrem Garten zu gelangen, wie sieht das bei mir als Angler aus, anderweitig müsste ich hunterte Meter weit zum Ufer laufen.
Darf ich diesen Weg befahren, seitlich beparken ?
diese Info reicht mir für die schnelle vollkommen aus.
Ich werde morgen nochmal an die besagte Stelle fahren und dann werd ich sehen ob "Betreten und Benutzen" oder nur "Benutzen" draufsteht.
Das Wort "benutzen" find ich auch wieder Klasse, wie soll den jemand am Wasser jetzt wissen was genau man unter Benutzen versteht.
So und dann gleich noch eine Frage hinterher.
Ich als Angler habe ja das Uferbenutzungsrecht, soweit alle Kriterien wie aktuelle Erlaubnisskarte, aktuelle Betiragsmarke, da sonst ungültiger Sportfischerpass, erfüllt sind kann ich von diesem Recht gebrauch machen.
Soweit ich weiß darf ich dann alles Befahren, was nicht eingefriedet ist, kein sichtbares Privatgrundstück ist, nicht von Privatpersonen gepachtet und ausdrücklich irgendwo verzeichnet (Beschilderung, Sperrzone) ist, nicht gegen die allg. STVO verstößt.
Ich als Angler zähle als Anlieger, somit darf ich ja auch gekennzeichnete Wege befahren.
Allerdings zähle ich nicht als Forst-und Landwirschaftlicher Verkehr und darf derartige wege nicht befahren.
Wie sieht es denn jetzt mit einem Rad-und Fußgängerweg aus, würde ja gegen die allg. STVO verstoßen. Schließlich erstreckt dieser sich, kilometerweit am Ufer entlang, viele Kleingartenbesitzer nutzen diesen Weg ebenfalls um zu ihrem Garten zu gelangen, wie sieht das bei mir als Angler aus, anderweitig müsste ich hunterte Meter weit zum Ufer laufen.
Darf ich diesen Weg befahren, seitlich beparken ?
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Meeangler.
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- Meeangler
- Autor
- Besucher
11 Jahre 8 Monate her #2425
von Meeangler
Alles klar Chef :whistle:
Kommt nicht wieder vor.
Meeangler antwortete auf Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
pfitzer schrieb: Bitte keine lizensierten Bilder verwenden!
Alles klar Chef :whistle:
Kommt nicht wieder vor.
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11 Jahre 8 Monate her #2426
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Rechte zur Uferbetretung/Zufahrten
Rad- und Fußgängerwege sind tabu.
Und nochwas zu den Bildern, den Ärger hast du, wenn du sowas verwendest. Und in solchen Fällen hab ich, anders als bei Meinungsäusserungen, keine Skrupel deine sämtlich gespeicherten IP Adressen rauszurücken
Und nochwas zu den Bildern, den Ärger hast du, wenn du sowas verwendest. Und in solchen Fällen hab ich, anders als bei Meinungsäusserungen, keine Skrupel deine sämtlich gespeicherten IP Adressen rauszurücken
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