Bezirksfischereiverordnung Unterfranken gültig bis 31.12.2020

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11 Jahre 3 Monate her #1416 von Guhvieh
Genau, das hatte ich auch vermutet.
Das "und" ist strafwürdig. Scheint mir, bei aller Erfahrung mit der ..............( ich hab' das jiddische Wort jetzt gerade vergessen) muß das so sein.
Ein klarer Fall von "und-Vergehen".

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11 Jahre 3 Monate her #1417 von Peter61
Wie wahr Jürgen.

Das heist, auch für die Wallerfischer die mit Viel Aufwand gespannte Angelruten ausbringen, entweder einen Aufpasser dabei zu haben, oder bei gewissen Tätigkeiten mit Klappspaten die Ruten aus dem Wasser zu tun.

Die einen machen dies schon aus Angst vor Materialverlust die anderen sind sicher versucht, halt mal kurz den Freilauf zu öffnen.

Die weitere Frage stellt sich aber ind ieser Konstelation, wie weit darf man sich entfernen? Was ist noch Beaufsichtigt? Genügt es einen Funkbissanzieger zu haben, Rufweite, Sichtweite z.b. an einem See, sind auf dem Weg hinternisse zu umgehen oder zu überwinden die Zeit kosten.

Hast Du übrigens das Kompendium vom Jehle Verlag?
Werd mir eins bestellen mit Aktualisierung. Vorsorglich hab ich per Mail angefragt, ob es dies in Elo-Form für den Computer gibt.

Angeln - die coolste Sache der Welt

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11 Jahre 3 Monate her #1418 von Jürgen

Guhvieh schrieb: Genau, das hatte ich auch vermutet.
Das "und" ist strafwürdig. Scheint mir, bei aller Erfahrung mit der ..............( ich hab' das jiddische Wort jetzt gerade vergessen) muß das so sein.
Ein klarer Fall von "und-Vergehen".


Kein Problem, Bitte bedien Dich hier:

www.yiddishdictionaryonline.com/

www.ats-group.net/woerterbuecher/woerter...eutsch-jiddisch.html

de.wikipedia.org/wiki/Liste_deutscher_W%...dem_Hebr%C3%A4ischen

@Peter

Hast Du übrigens das Kompendium vom Jehle Verlag?
Werd mir eins bestellen mit Aktualisierung. Vorsorglich hab ich per Mail angefragt, ob es dies in Elo-Form für den Computer gibt.


Ja, aber noch nicht lange, brings Dir dann mal mit.

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11 Jahre 3 Monate her #1419 von Peter61
Also ich interprediere an dem UND nicht dass beides gleichzeitig eintreten muss.

Sprich man darf schlafen, wenn man die Angel hört.
Sondern. Wenn man schläft, beaufsichtigt man die Angel nicht.
Oder sowie auch wenn man zwar nicht schläft, aber auch nicht die Angel beaufsichtigt! Nicht am Platz, sich Entfernt, oder anders beschäftigt ist, sprich bei Gefahr für den Fisch nicht reagieren kann.

Ich glaube das hat der Verfasser ausdrücken wollen.

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11 Jahre 3 Monate her #1420 von pfitzer
Genau deswegen gibt man uns auch von 01:00 Uhr bis 05:00 Uhr im Sommer die Gelegenheit unseren Schlaf nachzuholen. Die wollen immer nur unser Bestes ;)

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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11 Jahre 3 Monate her - 11 Jahre 3 Monate her #1421 von Jürgen
@Peter,
Beides muss erfüllt sein (=Schnittmenge), so wird aber ein UND interpretiert. Im Juristischen,im Mathematischen und auch in der Sprachlogik.

Die Alternative ODER steht für "eines von beiden genügt".

Gleichwohl ist deine Interpretation richtig, denn bestraft wurde ja gerade das "UND". Also, weil der Schläfer, weder die Angel beaufsichtigt hat, noch wach genug war, ergo zu tief geschlafen hat.
Letzte Änderung: 11 Jahre 3 Monate her von Jürgen.

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