Bezirksfischereiverordnung Unterfranken gültig bis 31.12.2020

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11 Jahre 3 Monate her #1405 von Peter61
Leider nirgends eine passende Rubrik gefunden.

Auf der folgenden HP ist das mit dem Fischereigesetz recht gut dargestellt.
www.schwarzachangler.de/old/Gesetze.htm

Was ebenfalls sehr lesenswert ist für den Angler, sind die Ausführungen und Sammlung von OLG Urteilen des RA Klose in Regensburg.
Z.b. zum Thema, 3te Rute, Nachtanglen, Anleinen, Hältern im Eimer, Setzkescher, Gemeinschaftsfischen uvm.
www.ra-klose.com/html/fischereistrafrecht.html

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11 Jahre 3 Monate her #1406 von Guhvieh
"Wer trotz ausgelegter Angel schläft und die ausgelegte Handangel nicht ständig beaufsichtigt, kann gegen § 13 Abs. 2 S. 1 AVFiG verstoßen (Urteil des VG Ansbach vom 07.07.2004, Az. AN 15 K 04.00421) und kann gem. § 31 Nr. 4 b AVFiG mit einer Geldbuße belegt werden."

Das ist oberhammerendgeil.
Ich als Gröfaz wüßte sofort, wohin ich meine Schergen zu schicken hätte.

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11 Jahre 3 Monate her - 11 Jahre 3 Monate her #1409 von Jürgen

Peter61 schrieb: Leider nirgends eine passende Rubrik gefunden.

Auf der folgenden HP ist das mit dem Fischereigesetz recht gut dargestellt.
www.schwarzachangler.de/old/Gesetze.htm



Die genannten Gesetze bei den Schwarzachanglern sind veraltet. Heute sind z.B. beim BayFig die Artikel anders geordnet. Veraltete Gesetze (im Internet sehr häufig) erkennt man so: Das aktuelle BayFig endet mit Art. 80 nicht mit Art. 113.
Auch bei der dort hereingestellten AVBayFiG ist es dasselbe:
Die AVBayFiG hat da z.B. noch das Wallerschonmaß 70cm. etc.

Aktuelle Fassungen der Gesetze gibts hier:

BayFiG:
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/pag...008rahmen&doc.part=X

AVBayFiG:
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/pag...004rahmen&doc.part=X

VwVFiR:
Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen, Bayern
www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/pag...omHL=true#focuspoint

Bezirksfischereiverordnung Unterfranken:
www.bezirk-unterfranken.de/fischerei/ver...hereiverordnung.html
Letzte Änderung: 11 Jahre 3 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 3 Monate her - 11 Jahre 3 Monate her #1410 von Jürgen
"Wer trotz ausgelegter Angel schläft und die ausgelegte Handangel nicht ständig beaufsichtigt, kann gegen § 13 Abs. 2 S. 1 AVFiG verstoßen (Urteil des VG Ansbach vom 07.07.2004, Az. AN 15 K 04.00421) und kann gem. § 31 Nr. 4 b AVFiG mit einer Geldbuße belegt werden."

@Guhvieh
Dann zeige mir mal jemanden, der bei so einem "Schlaf" (der schon justiziabel wird) eine Angel beaufsichtigen kann.
Wer so gut schläft, dass er selbst eine offizielle Kontrolle an der Rute, am Angelplatz etc. verpennt, (mit Sicherheit haben die Polizisten sich nicht Winnetou-like angeschlichen) sollte entweder seine "Angeltechnik" überdenken oder seine Trinkgewohnheiten kritisch reflektieren.
Letzte Änderung: 11 Jahre 3 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 3 Monate her #1414 von Peter61
@Jürgen
Die Aktualität hatte ich nicht geprüft. Ich finde nur die Indexierung gut, welche leider auf den anderen Gesetzesseiten nicht zu finden ist.
Suche eh schon lange ein elektronisches Kompendium, in dem man nach Stichworten die aktuellen und geeigeneten Stellen der Gesetze von Fischereigesetz, Ausführungsverordnung, Bezierksfischereiverordnung, Naturschutzgesetz, Wasserrahmenrichtline, Abfallbeseitigungsgesetz, Jagdrecht ect, was auch immer mitd er Fischerei oder Angelei zu tun hat, findet.
Ähnlich dem hier www.hjr-verlag.de/Oeffentliche-Verwaltun...n-Loseblattwerk.html aber leider nur in Gedruckter Form.

Das mit dem Schlafen ist nicht so abwägig.
Habe schon Hammertouren Outdoor Wallerfischen in Italien hinter mir. Tags Köfi zocken, auslegen, besorgungen machen, Camp verlegen ect, Nachts durchfischen. Schlaf nur sporadisch. Da ist es normal, dass man schläft wie ein Murmeltier. Sich darauf verlassen, dass ein Bissanzeiger anschlägt und dazu noch mit der benötigten Lautstärke alle anderen Nebengeräusche übertönt.
Nachtangeln ist in Bayern ja vom Gesetz her erlaubt. Sofern möglich, könnte man an dem ein oder anderen Gewässer campieren und angeln. Ob Freiluft, Zelt oder das Campmobil ein paar Meter weiter.
Bzgl. Dienstahl habe ich z.b. Funk-Infrarotbewegungsmelder batteriebetrieben. So dass die Ruten nicht unbemerkt entkommen können - Alles schon passiert.

Von Bekannten aus Aschaffenburg bsplw hatte ich schon gehört, dass dort nachts bewaffnete (Messer) Raubüberfälle am Gewässer auf Angler stattgefunden haben.

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11 Jahre 3 Monate her #1415 von Jürgen
"Wer trotz ausgelegter Angel schläft und die ausgelegte Handangel nicht ständig beaufsichtigt.."

Man sollte hier auch das "und" beachten.
D.h. nicht das schlafen allein, hat zur Bestrafung geführt.
Und genauso sehe ich das auch. Irgendwo sind Grenzen der Duldsamkeit.

Da man den konkreten Fall nicht kennt, kann man nur spekulieren, wie tief der Schlaf da tatsächlich war.
Aber wie gesagt, allein die genaue Formulierung verrät, dass es sich nicht nur auf das Schlafen bezog.

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