- Beiträge: 2755
- Dank erhalten: 515
Rechtliche Fragen
- Hauki
- Besucher
9 Jahre 10 Monate her #7580
von Hauki
Hauki antwortete auf Petri aus Kreis Würzburg
Hi Knuddel,
Falls es keine weiteren Passagen auf deiner Karte bzgl. Drop Shot gibt, bist du m.M. nach selbstverständlich im Recht.
Bevor ich erläutere, warum ich dieser Meinung bin, würde ich gerne darauf hinweisen, dass ich von name calling oder Diskreditierung Anderer im inet nichts halte. Das geht gar nicht.
Zur Sache:
Unter Punkt 1:
wird klargestellt, dass Kunstköder während der Schonzeit auf Hecht und Zander verboten sind. Dazu werden einige Beispiele genannt, u.A. fällt der Begriff Dropshot. Tatsächlich werden im Handel eine ganze Reihe von Kunstködern unter dem Sammelbegriff Dropshot angeboten. I.d.R. handelt es sich um sogenannte No Action shads, die für die gleichnamige Angeltechnik Drop Shot besonders gut geeignet sein sollen.
Der Naturköder Tauwurm und die Angeltechnik Dropshot sind von der obigen Formulierung nicht betroffen. Es handelt sich offensichtlich um eine Begriffsverwirrung und damit um ein Missverständnis.
Warum es also bei der Verwarnung blieb, lässt sich für mich nicht nachvollziehen. Eine Entschuldigung mit Hinweis auf die zugegebenermaßen unglücklich Formulierung in der Karte hätte die Sache, v.a. auch in Anbetracht der Geringfügigkeit, aus der Welt geschafft.
Auf der Ochsenfurter Karte steht diesbezüglich eindeutig:
Verboten ist: vom 1.Feb. bis einschliesslich 31.Juli das Angeln mit totem Köderfisch, Teilen von Fischen oder Tintenfischringen, Blinker, Spinner oder sonstigem künstlichen Köder.
Damit ist der Fang von Hecht und Zander (aber auch Waller) hinreichend eingeschränkt - von Drop Shot keine Rede. Vor solchen Diskussionen werde ich wohl am Wasser verschont bleiben, dennoch wird wohl der ein oder andere ein Texas/Carolina rig für einen Blinker halten, die Anzahl der Anbissstellen bei Verwendung von Beifängern in Frage stellen oder sonst einen Verstoß gegen vermeintliche Richtlinien finden. Das wird immer wieder vorkommen und es wird nur dann besser, wenn man den Konflikten mit mit sachlicher Argumentation begegnet.
Falls es keine weiteren Passagen auf deiner Karte bzgl. Drop Shot gibt, bist du m.M. nach selbstverständlich im Recht.
Bevor ich erläutere, warum ich dieser Meinung bin, würde ich gerne darauf hinweisen, dass ich von name calling oder Diskreditierung Anderer im inet nichts halte. Das geht gar nicht.
Zur Sache:
Unter Punkt 1:
1. Fischen mit Kunstködern, die zum Fang von Raubfischen verwendet werden können, ( Blinker, Spinner, Wobbler, Twister, Streamer, Dropshot oder Ähnliche.)
wird klargestellt, dass Kunstköder während der Schonzeit auf Hecht und Zander verboten sind. Dazu werden einige Beispiele genannt, u.A. fällt der Begriff Dropshot. Tatsächlich werden im Handel eine ganze Reihe von Kunstködern unter dem Sammelbegriff Dropshot angeboten. I.d.R. handelt es sich um sogenannte No Action shads, die für die gleichnamige Angeltechnik Drop Shot besonders gut geeignet sein sollen.
Der Naturköder Tauwurm und die Angeltechnik Dropshot sind von der obigen Formulierung nicht betroffen. Es handelt sich offensichtlich um eine Begriffsverwirrung und damit um ein Missverständnis.
Warum es also bei der Verwarnung blieb, lässt sich für mich nicht nachvollziehen. Eine Entschuldigung mit Hinweis auf die zugegebenermaßen unglücklich Formulierung in der Karte hätte die Sache, v.a. auch in Anbetracht der Geringfügigkeit, aus der Welt geschafft.
Auf der Ochsenfurter Karte steht diesbezüglich eindeutig:
Verboten ist: vom 1.Feb. bis einschliesslich 31.Juli das Angeln mit totem Köderfisch, Teilen von Fischen oder Tintenfischringen, Blinker, Spinner oder sonstigem künstlichen Köder.
Damit ist der Fang von Hecht und Zander (aber auch Waller) hinreichend eingeschränkt - von Drop Shot keine Rede. Vor solchen Diskussionen werde ich wohl am Wasser verschont bleiben, dennoch wird wohl der ein oder andere ein Texas/Carolina rig für einen Blinker halten, die Anzahl der Anbissstellen bei Verwendung von Beifängern in Frage stellen oder sonst einen Verstoß gegen vermeintliche Richtlinien finden. Das wird immer wieder vorkommen und es wird nur dann besser, wenn man den Konflikten mit mit sachlicher Argumentation begegnet.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 10 Monate her #7581
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Petri aus Kreis Würzburg
Hallo Hauki,
das Problem fängt bei der Verwendung des Begriffs an!
Denn was ist eigentlich Drop shot? Der Köder oder die Angeltechnik?
Ich bin der Meinung, dass sich der Begriff auf die Angeltechnik bezieht, ansonsten müsste es heisen Drop shot Köder. Dazu würde dann wiederum der Wurm zählen, den man am Drop Shot System anbietet.
Unstrittig ist der Sinn der verfolgt wird, dass Raubfische in der Schonzeit nicht verangelt werden, oder es "spitzfindigen" Anglern die Möglichkeit nehmen, Verbote zu umgehen.
Ein bspl. ist auch das Thema bei Angelveranstaltungen steht dann oft, Fischen mit Spirulino verboten.
Mhh, was soll das jetzt wieder heißen? Hier wird immer heftig diskutiert. Während der eine beteuert, der künstliche Schwimmteich auch an der Spürangel ist Spirolino oder die Technik mit dem Spirolino selbst aber dann statt Schwimmteig die Bienenmade oder anderem Naturköder am Haken.
Zurück zum Drop Shot, es könnte ausgelegt werden, das zum Anbiss Reizen des Raubfisches durch Bewegung mit einer bestimmten Angeltechnik, egal was auf dem Haken hängt. Es ist im Fischereigesetz nicht verankert und lässt Spielraum für Spekulationen, die letztlich den ursächlichen Sinn des Verfassers nicht exakt wiedergeben.
das Problem fängt bei der Verwendung des Begriffs an!
Denn was ist eigentlich Drop shot? Der Köder oder die Angeltechnik?
Ich bin der Meinung, dass sich der Begriff auf die Angeltechnik bezieht, ansonsten müsste es heisen Drop shot Köder. Dazu würde dann wiederum der Wurm zählen, den man am Drop Shot System anbietet.
Unstrittig ist der Sinn der verfolgt wird, dass Raubfische in der Schonzeit nicht verangelt werden, oder es "spitzfindigen" Anglern die Möglichkeit nehmen, Verbote zu umgehen.
Ein bspl. ist auch das Thema bei Angelveranstaltungen steht dann oft, Fischen mit Spirulino verboten.
Mhh, was soll das jetzt wieder heißen? Hier wird immer heftig diskutiert. Während der eine beteuert, der künstliche Schwimmteich auch an der Spürangel ist Spirolino oder die Technik mit dem Spirolino selbst aber dann statt Schwimmteig die Bienenmade oder anderem Naturköder am Haken.
Zurück zum Drop Shot, es könnte ausgelegt werden, das zum Anbiss Reizen des Raubfisches durch Bewegung mit einer bestimmten Angeltechnik, egal was auf dem Haken hängt. Es ist im Fischereigesetz nicht verankert und lässt Spielraum für Spekulationen, die letztlich den ursächlichen Sinn des Verfassers nicht exakt wiedergeben.
Angeln - die coolste Sache der Welt
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 10 Monate her #7584
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Rechtliche Fragen
Sowas kommt bei raus wenn Leute die Regeln auf der Karte machen, die grad mal ne Pose und nen 5er Meps kennen.
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- knuddel161
- Offline
- Elite Mitglied
Weniger
Mehr
- Beiträge: 307
- Dank erhalten: 26
9 Jahre 10 Monate her #7587
von knuddel161
knuddel161 antwortete auf Rechtliche Fragen
@ Hauki:
Ich kann dir ganz einfach erklären, warum es bei der Verwarnung blieb. Der Klügere hat nachgegeben und sofort das Dropshotten beendet, nach dem die Diskussion im ruhigen geführt wurde, es zu keinem Streit kam und man sich mit den Kontrollorgan per "DU" ist.
Ich habe natürlich nachgefragt warum das Dropshotten mit Wurm unter Verbot steht. Als antwort kam etwas, was ich nicht wirklich verstanden habe aber geschluckt habe um weitere Diskussionen zuverhindern.
Mir wurde es so begründet:
Dropshotten steht in der Karte verboten, da damit Hecht und Zander Fangbar sind, kleine Fische so leider Verangelt werde ( Das si ja so hat schlucken...zwinker" und es optisch als Spinnfischerei angesehen wird/werden kann, was in der Schonzeit verboten ist.
Auf dem Hinweis das man der Meinung ist, das nur das Dropshotten mit Kunstköder aus der Karte ersichtlich ist, wurde die Ausführung dagelegt, das das Dropshotten in den Verboten als Angelart/technik damit jeglicher Art verboten ist.
Die Sache wurde wie schon erwähnt bist zum Präsidium hochgetrage und Anfrage des Rechtes und das Verbot des Dropshottens in der Schonzeit wurde vom Präsidiums und sogar vom Präsidenten persönlich bestätigt und beschlossen!
Hauki ich habe wie schon erwähnt versucht sachlich mit deinen Agumenten zu agieren aber leider dank dessen, das ich nachgab jegliche konsequenzen (Verlust der Karte und weil es das erste mal war das ich auffiel) Abwenden können.
Ich kann dir ganz einfach erklären, warum es bei der Verwarnung blieb. Der Klügere hat nachgegeben und sofort das Dropshotten beendet, nach dem die Diskussion im ruhigen geführt wurde, es zu keinem Streit kam und man sich mit den Kontrollorgan per "DU" ist.
Ich habe natürlich nachgefragt warum das Dropshotten mit Wurm unter Verbot steht. Als antwort kam etwas, was ich nicht wirklich verstanden habe aber geschluckt habe um weitere Diskussionen zuverhindern.
Mir wurde es so begründet:
Dropshotten steht in der Karte verboten, da damit Hecht und Zander Fangbar sind, kleine Fische so leider Verangelt werde ( Das si ja so hat schlucken...zwinker" und es optisch als Spinnfischerei angesehen wird/werden kann, was in der Schonzeit verboten ist.
Auf dem Hinweis das man der Meinung ist, das nur das Dropshotten mit Kunstköder aus der Karte ersichtlich ist, wurde die Ausführung dagelegt, das das Dropshotten in den Verboten als Angelart/technik damit jeglicher Art verboten ist.
Die Sache wurde wie schon erwähnt bist zum Präsidium hochgetrage und Anfrage des Rechtes und das Verbot des Dropshottens in der Schonzeit wurde vom Präsidiums und sogar vom Präsidenten persönlich bestätigt und beschlossen!
Hauki ich habe wie schon erwähnt versucht sachlich mit deinen Agumenten zu agieren aber leider dank dessen, das ich nachgab jegliche konsequenzen (Verlust der Karte und weil es das erste mal war das ich auffiel) Abwenden können.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Hauki
- Besucher
9 Jahre 10 Monate her #7598
von Hauki
Hauki antwortete auf Rechtliche Fragen
Für den Fall, dass man in der Sache weiterkommen will, kann ich nur leider immer wieder vorschlagen sich an die Texte der anwendbaren Vorschriften zu halten und deren Interpretationsspielraum hier oder noch besser bei einem Bier freundlich und konstruktiv zu diskutieren. Gibt's denn irgendwo einen link zu einer Kopie der Haßfurter Karte, damit sich jeder selbst ein vollständiges Bild machen kann?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 10 Monate her #7602
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Rechtliche Fragen
Das mit dem Link ist leider nicht. Und eine Kopie hier einstellen, könnte das Theam Urheberrecht verletzen.
Darüber zu schreiben oder zu zitieren ist ohne Rückfrage unproblematisch.
Das mit dem Bier finde ich einen guten Ansatz :!:
Darüber zu schreiben oder zu zitieren ist ohne Rückfrage unproblematisch.
Das mit dem Bier finde ich einen guten Ansatz :!:
Angeln - die coolste Sache der Welt
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ladezeit der Seite: 0.235 Sekunden