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Rechtliche Fragen
10 Jahre 5 Monate her - 10 Jahre 5 Monate her #6219
von pwndy
Rechtliche Fragen wurde erstellt von pwndy
Hallo miteinander,
ich bin beruflich bedingt längere Zeit in Würzburg
und hätte mal ein paar Fragen an alt eingefleischte Angler aus Würzburg da mir der Verband keine sclüssigen Antworten geben kann.
Mich interessiert, in der Karte steht der alte Hafen und der Damm seinen gesperrt. bzw nur mit der Hafenkarte beangelbar.
Erstmal geht es mir um die Definition Damm. Ist damit gemeint die Zunge die sich in Strömungsrichtung Veits. erstreckt und den Hafen somit vom offenen Main abschneidet? Falls ja, ist es erlaubt auf diesem "Damm" zu Angeln wenn ich meine Routen in den offenen Main auswerfe? wie ist hier in Würzburg die Sichtweite von den Verantwortlichen zu dieser Sache ?
In der Würzburger Karte steht "im Karftwerksbereich ist das Fischen untersagt". Was ist hierbei speziell für die Stadtstrecke die genaue Definition von Karftwerksbereich wenn man das ließt und keine Ahnung über die Strecke hat kann man davon ausgehen das der Karftwerksbereich mit der Umzäunung begingt ? Alles andere ergibt ( vorerst ) mal weniger Sinn. Da Beschilderungen normalerweise für den Schifffahrtsverkehr angebracht sind und die Molenkopflinie normalerweise keinen Bezugspunkt hierfür bildet da sie mit der Schleuse in Verbindung steht und eine Angabe für den Schleusenbereich gibt.
Gibt es in irgend einer Weise eine genauere Markierung oder einen Orientierungspunkt was 300 m oberhalb links und rechts mainisch und 150 m unterhalb bei der alten Mainbrücke signalisiert? Da abschätzen rechtlich eigentlich niemand juckt....
Wie genau wird das Thema Drop-Shot hier in Würzburg ausserhalb der Raubfischzeit behandelt. Also solange ich mich an die örtlichen und gesetztlichen Schonfristen des Pächters der Stadtstrecke halte und dementsprechend auch keine Kunstköder wie zb. reflektierende Perlen oä. und zb. Dendors oä verwende ist das alles im Rahmen der Ordnung?
vielen Dank für die Hilfe
Petri!
ich bin beruflich bedingt längere Zeit in Würzburg
und hätte mal ein paar Fragen an alt eingefleischte Angler aus Würzburg da mir der Verband keine sclüssigen Antworten geben kann.
Mich interessiert, in der Karte steht der alte Hafen und der Damm seinen gesperrt. bzw nur mit der Hafenkarte beangelbar.
Erstmal geht es mir um die Definition Damm. Ist damit gemeint die Zunge die sich in Strömungsrichtung Veits. erstreckt und den Hafen somit vom offenen Main abschneidet? Falls ja, ist es erlaubt auf diesem "Damm" zu Angeln wenn ich meine Routen in den offenen Main auswerfe? wie ist hier in Würzburg die Sichtweite von den Verantwortlichen zu dieser Sache ?
In der Würzburger Karte steht "im Karftwerksbereich ist das Fischen untersagt". Was ist hierbei speziell für die Stadtstrecke die genaue Definition von Karftwerksbereich wenn man das ließt und keine Ahnung über die Strecke hat kann man davon ausgehen das der Karftwerksbereich mit der Umzäunung begingt ? Alles andere ergibt ( vorerst ) mal weniger Sinn. Da Beschilderungen normalerweise für den Schifffahrtsverkehr angebracht sind und die Molenkopflinie normalerweise keinen Bezugspunkt hierfür bildet da sie mit der Schleuse in Verbindung steht und eine Angabe für den Schleusenbereich gibt.
Gibt es in irgend einer Weise eine genauere Markierung oder einen Orientierungspunkt was 300 m oberhalb links und rechts mainisch und 150 m unterhalb bei der alten Mainbrücke signalisiert? Da abschätzen rechtlich eigentlich niemand juckt....
Wie genau wird das Thema Drop-Shot hier in Würzburg ausserhalb der Raubfischzeit behandelt. Also solange ich mich an die örtlichen und gesetztlichen Schonfristen des Pächters der Stadtstrecke halte und dementsprechend auch keine Kunstköder wie zb. reflektierende Perlen oä. und zb. Dendors oä verwende ist das alles im Rahmen der Ordnung?
vielen Dank für die Hilfe
Petri!
Letzte Änderung: 10 Jahre 5 Monate her von pwndy.
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10 Jahre 5 Monate her #6221
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Rechtliche Fragen
Am genauesten könnte die das unser Jürgen alles beantworten, der is nämlich Fischereiaufseher in WÜ und hat z.B. diese 150m Marken mal ausgemessen. Der war aber glaube ich schon länger nicht mehr online. Ich persönlich kenn mich auf der Stadtstrecke leider gar nicht aus.
Lediglich zum Dropshoten kann ich dir sagen, daß das mit Naturködern kein Problem darstellt.
Lediglich zum Dropshoten kann ich dir sagen, daß das mit Naturködern kein Problem darstellt.
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10 Jahre 5 Monate her #6231
von pwndy
pwndy antwortete auf Rechtliche Fragen
danke erst mal für die Antwort auf einer der Punkte.
Als ich bei der Zunft angerufen hatte und dort einen alten Herren gegenüber hatte ( ohne hier Namen zu nennen ),
kam jedeglich eine rechtliche Absicherung von ihm, im Bezug auf das allg. Raubfisch angeln was in der Karte eingetragen ist, da ich ihm erklären musste was Drop-Shot ist.
Ja wäre sehr aufschlussreich wenn der Fischereiaufseher zu den Punkten Angaben machen könnte, sofern er mal wieder online ist.
Als ich bei der Zunft angerufen hatte und dort einen alten Herren gegenüber hatte ( ohne hier Namen zu nennen ),
kam jedeglich eine rechtliche Absicherung von ihm, im Bezug auf das allg. Raubfisch angeln was in der Karte eingetragen ist, da ich ihm erklären musste was Drop-Shot ist.
Ja wäre sehr aufschlussreich wenn der Fischereiaufseher zu den Punkten Angaben machen könnte, sofern er mal wieder online ist.
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10 Jahre 5 Monate her #6234
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Rechtliche Fragen
Hallo pwndy,
bitte per PN an Jürgen1 schreiben.
Ansonsten war der Schritt schon krrekt an die Ausgabestelle, bzw den Fischereirechtsinhaber Fischerzunft Würzburg zu fragen.
Dass vom verband keine Auskunft und im Nachgang keine Unterstützung kommt, hätte ich mir denken können, bzw auch unsere Erfahrung.
Zum einen müssen nach meiner Ansicht Verbote kenntlich gemacht, bzw öffentlich gemacht werden.
Was im Falle eines Problems relevant sein kann.
Drop Shot mit Wurm. Bei dem einen Aufseher kann es zum Problem führen bei einem anderen nicht. So ein Fall wurde schon mal hier im Forum diskutiert, bzw kam schon mal vor. Ein User wurde von einem Aufseher angehalten, weil er mit Drop Shot und Wurm angelte. Ein 2ter Aufseher wurde hinzu gezoegen und hatte damals die Sache geklärt.
Letztlich ist dies aber eine Sache desjenigen der für die Einschränkungen auf der Karte zuständig ist.
Wurm ist definitiv erlaubt. Die Raubfischbeschränkung soll in erster Linie für Zander und Hecht sein - siehe Schonzeit. Barsch auf Schwimmer und Wurm ect gefangen ist frei. Lass den Schwimmer weg und nehm zum werfen ein Blei, hast Du schon drop Shot
Davon abgesehen, könnte jeder Fisch der einen Wurm nimmt darauf beisen. Auch ich habe schon Zander auf Schwimmer und Wurm gefangen. Hat der Fisch Schonzeit - releasen. Letztlich geht es aber denjenigen darum, das gezielte Fischen auf Raubfisch ein zu schränken.
Kraftwerksbereich, sofern niocht näher in der Karte definiert. Die Anlage selbst und ansonsten der Bereich mit dem Warnschild Kraftwerksbereich - Lebensgefahr. Hat mit der Umzäunung gar nichts zu tun. Als Angler darfst Du ohnehin nicht in einen Umfriedenen Bereich rein.
Markierungen für Angler sind meines wissens nirgends angebracht.
bitte per PN an Jürgen1 schreiben.
Ansonsten war der Schritt schon krrekt an die Ausgabestelle, bzw den Fischereirechtsinhaber Fischerzunft Würzburg zu fragen.
Dass vom verband keine Auskunft und im Nachgang keine Unterstützung kommt, hätte ich mir denken können, bzw auch unsere Erfahrung.
Zum einen müssen nach meiner Ansicht Verbote kenntlich gemacht, bzw öffentlich gemacht werden.
Was im Falle eines Problems relevant sein kann.
Drop Shot mit Wurm. Bei dem einen Aufseher kann es zum Problem führen bei einem anderen nicht. So ein Fall wurde schon mal hier im Forum diskutiert, bzw kam schon mal vor. Ein User wurde von einem Aufseher angehalten, weil er mit Drop Shot und Wurm angelte. Ein 2ter Aufseher wurde hinzu gezoegen und hatte damals die Sache geklärt.
Letztlich ist dies aber eine Sache desjenigen der für die Einschränkungen auf der Karte zuständig ist.
Wurm ist definitiv erlaubt. Die Raubfischbeschränkung soll in erster Linie für Zander und Hecht sein - siehe Schonzeit. Barsch auf Schwimmer und Wurm ect gefangen ist frei. Lass den Schwimmer weg und nehm zum werfen ein Blei, hast Du schon drop Shot
Davon abgesehen, könnte jeder Fisch der einen Wurm nimmt darauf beisen. Auch ich habe schon Zander auf Schwimmer und Wurm gefangen. Hat der Fisch Schonzeit - releasen. Letztlich geht es aber denjenigen darum, das gezielte Fischen auf Raubfisch ein zu schränken.
Kraftwerksbereich, sofern niocht näher in der Karte definiert. Die Anlage selbst und ansonsten der Bereich mit dem Warnschild Kraftwerksbereich - Lebensgefahr. Hat mit der Umzäunung gar nichts zu tun. Als Angler darfst Du ohnehin nicht in einen Umfriedenen Bereich rein.
Markierungen für Angler sind meines wissens nirgends angebracht.
Angeln - die coolste Sache der Welt
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- Hauki
- Besucher
9 Jahre 10 Monate her #7567
von Hauki
Hauki antwortete auf Petri aus Kreis Würzburg
Eigentlich wollte ich mich nur kurz vorstellen
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es sich beim Drop shot angeln um eine Angeltechnik handelt.
Ich kann über dem Ankerblei an dem Haken in der Schnur auch z.B. Mais, Käsestücke oder Brotflocken anbieten. Vor allem der Köder (neben dem angeworfenen spot, der Führungsart oder schlicht die artenspezifische Zusammensetzung der Fischpopulation)) macht das rig selektiv attraktiv für verschiedene Fischarten - Dass es zu zu schonendem Beifang kommen kann, ist bei keiner Montage egal mit welchem Köder völlig ausschließbar.
Für einen solchen Fall greifen dann ja auch die gesetzlichen Regelungen und ein entsprechend gefangener Fisch ist schonend zurückzusetzen
Da ich die Begebenheiten an der Hassfurter Strecke nicht kenne, kann ich mir auch kein Urteil über einen entsprechenden Passus (drop shot mit Wurm auf Hecht und Zander während der Schonzeit verboten, Quelle?) nicht erlauben.
Hier, bei mir an der Ochsenfurter Strecke wäre das an der Grenze zur Lächerlichkeit - ich habe hier viele viele Barsche mit der Technik gefangen und neben einigen Friedfischen, ganz wenigen quergehakten, null Zander (DS mit Wurm) genau 2 zudem noch untermassige Hechte gefangen. Auf Kunstköder sieht die Sache völlig anders aus und dementsprechend ist auch die Formulierung diesbezüglich auf unserer Karte sinnvoll und meines Erachtens völlig in Ordnung. Der Köder steht klar im Vordergrund, über Techniken wie Drop shot wird kein Wort verloren. Auch die Bezirksfischereiverordnung und die anderen relevanten Regelwerke behandeln dieses Thema meines Wissens nicht.
Folglich sehe ich auch keinen Grund meinen Wurm statt mittels DS über einen Schwimmer oder Laufblei anzubieten, nur um in vorauseilendem Gehorsam auf eventuelle mangelnde Sachkenntnis eines Fischereiaufsehers oder Polizisten Rücksicht zu nehmen. Im übrigen bin ich heuer 3x kontrolliert worden und hatte nie den Eindruck es mit unvernünftigen Leuten zu tun zu haben.
Dass es aber immer wieder zu Missverständnissen oder Falschanschuldigungen kommt ist leider sehr menschlich und im Einzelfall wirklich bedauerlich aber andererseits existieren dann auch solche Foren wie dieses hier, die die Sache dann öffentlich machen und sogar tatkräftig helfen. Das verdient Anerkennung und Respekt und da würde ich mich freuen, wenn ich mich beteiligen könnte - Baustellen gibt's da sicher genug
Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass es sich beim Drop shot angeln um eine Angeltechnik handelt.
Ich kann über dem Ankerblei an dem Haken in der Schnur auch z.B. Mais, Käsestücke oder Brotflocken anbieten. Vor allem der Köder (neben dem angeworfenen spot, der Führungsart oder schlicht die artenspezifische Zusammensetzung der Fischpopulation)) macht das rig selektiv attraktiv für verschiedene Fischarten - Dass es zu zu schonendem Beifang kommen kann, ist bei keiner Montage egal mit welchem Köder völlig ausschließbar.
Für einen solchen Fall greifen dann ja auch die gesetzlichen Regelungen und ein entsprechend gefangener Fisch ist schonend zurückzusetzen
Da ich die Begebenheiten an der Hassfurter Strecke nicht kenne, kann ich mir auch kein Urteil über einen entsprechenden Passus (drop shot mit Wurm auf Hecht und Zander während der Schonzeit verboten, Quelle?) nicht erlauben.
Hier, bei mir an der Ochsenfurter Strecke wäre das an der Grenze zur Lächerlichkeit - ich habe hier viele viele Barsche mit der Technik gefangen und neben einigen Friedfischen, ganz wenigen quergehakten, null Zander (DS mit Wurm) genau 2 zudem noch untermassige Hechte gefangen. Auf Kunstköder sieht die Sache völlig anders aus und dementsprechend ist auch die Formulierung diesbezüglich auf unserer Karte sinnvoll und meines Erachtens völlig in Ordnung. Der Köder steht klar im Vordergrund, über Techniken wie Drop shot wird kein Wort verloren. Auch die Bezirksfischereiverordnung und die anderen relevanten Regelwerke behandeln dieses Thema meines Wissens nicht.
Folglich sehe ich auch keinen Grund meinen Wurm statt mittels DS über einen Schwimmer oder Laufblei anzubieten, nur um in vorauseilendem Gehorsam auf eventuelle mangelnde Sachkenntnis eines Fischereiaufsehers oder Polizisten Rücksicht zu nehmen. Im übrigen bin ich heuer 3x kontrolliert worden und hatte nie den Eindruck es mit unvernünftigen Leuten zu tun zu haben.
Dass es aber immer wieder zu Missverständnissen oder Falschanschuldigungen kommt ist leider sehr menschlich und im Einzelfall wirklich bedauerlich aber andererseits existieren dann auch solche Foren wie dieses hier, die die Sache dann öffentlich machen und sogar tatkräftig helfen. Das verdient Anerkennung und Respekt und da würde ich mich freuen, wenn ich mich beteiligen könnte - Baustellen gibt's da sicher genug
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- knuddel161
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9 Jahre 10 Monate her #7573
von knuddel161
knuddel161 antwortete auf Petri aus Kreis Würzburg
Hallo Hauki,
nimm mir das bitte nicht Übel dich zu korrigieren aber ich muß dich leider eines Besseren belehren, auch wenn ich das ungerne tue.
Zu ersteinmal möchte ich deiner Meinung nicht wiedersprechen, welche du vertrittst.
Nun muß ich dich aber darauf hinweisen, das wir einem netten Herren im Unterfränkischen Verband haben, ich nenne Ihne hier mal Herr PW der leider so manche Angeltechniken selber nicht ausübt, sich also damit nicht auskennt und sich darum das Recht herausnimmt alles was er selber nicht praktiziert, zu verbieten. Am eigenen Leibe durfte ich unter diesen Verboten leider oft leiden. Meine Sachen mit dem Verbot des Dropshottens mit Wurm in der Schonzeit wurde sogar bis zu Herr PW als Diskussion in den Verband eingetragen, und mit der Meinung von Herr PW beschlossen es verboten zu lassen. Quelle ist meine Jahreskarte der Hassfurter Strecke. Im kurzen zu sagen:
Auf der Karte steht, Ausdruck Jahreskarte:
Während der Raubfischschonzeit (Hecht und Zander) ist insbesondere verboten :
1. Fischen mit Kunstködern, die zum Fang von Raubfischen verwendet werden können, ( Blinker, Spinner, Wobbler, Twister, Streamer, Dropshot oder Ähnliche.)
2. Das Fischen unter Verwendung von Fetzenköder, Fischteile und toten Köderfischen.
3. Das Nachstellen auf Waller während der Schonzeit für Hecht und Zander ist nur mit Wurmbündel erlaubt!
Auf diesen Voraussetzungen wurde das Dropshotten mit WURM gemacht und leider mit Strafe (Eintragung als vermerk auf Karte) gestellt mit der Ankündigung bei widerholung die Karte komplett zu verlieren. Die Aussage das es auf Barsch gehen sollte wurde komplett Ignoriert und nicht akzeptiert.
Wie erwähnt die Sache ging bis nach Würzbung mit der Entscheidung: Kontrollorgan hat RECHT und Dropshotten ist VERBOTEN bis Ender der Schonzeit von Hecht und Zander.
Wie gesagt will nicht Vorlaut klingen und nichts bestimmen. Sollte nur eine Wahnung vor wie schon erwähnt wurde, vor Übermütigen Kontrolleuren. sein.
nimm mir das bitte nicht Übel dich zu korrigieren aber ich muß dich leider eines Besseren belehren, auch wenn ich das ungerne tue.
Zu ersteinmal möchte ich deiner Meinung nicht wiedersprechen, welche du vertrittst.
Nun muß ich dich aber darauf hinweisen, das wir einem netten Herren im Unterfränkischen Verband haben, ich nenne Ihne hier mal Herr PW der leider so manche Angeltechniken selber nicht ausübt, sich also damit nicht auskennt und sich darum das Recht herausnimmt alles was er selber nicht praktiziert, zu verbieten. Am eigenen Leibe durfte ich unter diesen Verboten leider oft leiden. Meine Sachen mit dem Verbot des Dropshottens mit Wurm in der Schonzeit wurde sogar bis zu Herr PW als Diskussion in den Verband eingetragen, und mit der Meinung von Herr PW beschlossen es verboten zu lassen. Quelle ist meine Jahreskarte der Hassfurter Strecke. Im kurzen zu sagen:
Auf der Karte steht, Ausdruck Jahreskarte:
Während der Raubfischschonzeit (Hecht und Zander) ist insbesondere verboten :
1. Fischen mit Kunstködern, die zum Fang von Raubfischen verwendet werden können, ( Blinker, Spinner, Wobbler, Twister, Streamer, Dropshot oder Ähnliche.)
2. Das Fischen unter Verwendung von Fetzenköder, Fischteile und toten Köderfischen.
3. Das Nachstellen auf Waller während der Schonzeit für Hecht und Zander ist nur mit Wurmbündel erlaubt!
Auf diesen Voraussetzungen wurde das Dropshotten mit WURM gemacht und leider mit Strafe (Eintragung als vermerk auf Karte) gestellt mit der Ankündigung bei widerholung die Karte komplett zu verlieren. Die Aussage das es auf Barsch gehen sollte wurde komplett Ignoriert und nicht akzeptiert.
Wie erwähnt die Sache ging bis nach Würzbung mit der Entscheidung: Kontrollorgan hat RECHT und Dropshotten ist VERBOTEN bis Ender der Schonzeit von Hecht und Zander.
Wie gesagt will nicht Vorlaut klingen und nichts bestimmen. Sollte nur eine Wahnung vor wie schon erwähnt wurde, vor Übermütigen Kontrolleuren. sein.
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