FVU Hauptversammlung 2013

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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2513 von Jürgen
Jürgen antwortete auf FVU Hauptversammlung 2013

Peter61 schrieb: Ich wollte eben auf der Homepage in der Satzung noch mal nach den Zielen und Aufgaben des FVU nachlesen und musste feststellen, dass wohl wieder daran gebastelt wird.

Vor ein paar Wochen, war auf der Homepage bereits eine Satzungsversion mit den geplanten Änderungen für geraume Zeit online, die noch nicht beschlossen waren und jetzt bis zur nächsten Mitgliederversammlung auch verschoben wurden.
Ich habe diese Version in gedruckter Form vorliegen.

Im Moment kommt unter dem Menüpunkt aktuelle Satzung, statt der aktuellen Satzung ein anderes Dokument, die Beitrittserklärung.
Letzte Woche ging es noch. Hier scheint wohl jemand gerade am basteln zu sein.


Das gibt ja dann Hoffung, dass die Herren der Verbandsführung mal selbst die Satzung ansehen.
Wie man aus klaren Passagen bezüglich der Wahl der Angelfischervertreter und dem Nichtvorhandesein (da durch eine vorherige Satzungsänderung als erklärtes Ziel der Mitgliedschaft des FVU bereits ersatzlos abgeschafft) von "Kreisbeauftragten" ein "unklare" Satzungssituation herbeischwadronieren kann, ist mir immer noch schleierhaft.

Ich werde auch eine entsprechende Wahl von "Kreisbeauftragten", die uns in der nächsten Fachabteilungssitzung als gewählte Angelfischer-Vertreter oder "Kreisbeauftragte" (die ja nach Satzung nicht existent sind) vorgestellt werden, als nicht satzungskonform anfechten und (von mir aus per nachträglichem Gerichtsentscheid) für nichtig erklären lassen.

Laut Satzung haben vor einer Neuwahl des Präsidiums die jeweiligen Fachgruppen (nicht "Kreisgruppen") ihre "Beauftragten in den Hauptausschuß" zu wählen. So steht es wörtlich in der Satzung.
Auch steht wörtlich in der Satzung, dass die Fachruppe Angelfischer 9 Mitglieder als "Beisitzer" hat.

Demzufolge ist völlig klar, dass die nächste Fachgruppensitzung Angelfischer, voraussichtlich im Februar 2014 diese 9 Beisitzer (frei!) zu wählen hat.
Ein vorherige Determinierung dieser Beisitzer durch (laut Satzung nicht vorhandene Gremien1) widerspricht der Satzung und wird von mir auf jeden Fall angefochten.


1 Laut Satzung gibt es auch keine "Kreisgruppen", somit sind egal wie diese zusammenkommen, wer dazu eingeladen wird, was dort beschlossen wird, wer dort gewählt wird, für den FVU einfach nicht relevant, juristisch sagt man dazu "nichtig".
Genauso gut könnte nach derzeitiger Satzung der Unterdürrbacher Kleintierzüchterverein dann kommen und einen Vertreter für den FVU bestimmen, der dann bezogen auf die Fachgruppe Angelfischer im FVU eine Funktion haben sollte. Das hätte den selben (nichtigen) Effekt.
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 8 Monate her #2514 von Peter61
Jürgen, im Prinzip kann dies gleich angegangen werden, da dies bereits jetzt nicht Satzungskonform ist, ansonsten könne es als Duldung angesehen werden. Stillschweigende Einverständnisserklärung.

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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2515 von Jürgen
Jürgen antwortete auf FVU Hauptversammlung 2013
Im Moment ist der juristische Sachstand so, dass in der Angelfischersitzung (ich war da dabei) von 2011 in Schwarzenau satzungsgemäß für die drei Jahre Angelfischervertreter gewählt wurden. Ob es statt der 9 nur 8 waren, kann nur das Protokoll klären.

Die Wahl lief damals zwar so ab, dass man nur Kandidaten aus den betreffenden (laut Satzung ja irrelevanten) Kreisen vorstellte zu kandidieren, aber man hätte durchaus das Recht ausüben können dagegen zu kandidieren. Es gab aber keine Gegenkandidaten, somit ist diese Wahl ok so.
Erst wenn wieder einmal wie 2013 in Sand ein Herr Hartmann (Stv. Präsident das FVU als Vertreter der Berufs- Nebenerwerbsfischer) in einer Angelfischer-Sitzung aufsteht und lehrerhaft Erläuterungen zum Besten gibt, dass man in der Angelfischersitzung nur Vertreter aus den jeweiligen Kreisen zu wählen habe, dann ist die gesamte Wahl anfechtbar.

Ein Herr Thomas Deeg, der jetzt auf der Homepage des FVU als "Kreisbeauftragter Bad Kissingen" erscheint, ist damals in Schwarzenau definitiv nicht gewählt worden.
Er bekleidet somit im FVU keine offizielle Funktion und kann auch nicht als "Beisitzer im Hauptausschuss" fungieren.
Ob er in der diesjährigen Hauptausschuss-Sitzung dennoch dabei war und da mitstimmte ist mir nicht bekannt, ließe sich aber sicher herausfinden.

Eine offizielle Nachwahl in der Fachabteilungssitzung Angelfischer, (s. mein Antrag von 2012) fand bisher trotz Ankündigung im Protokoll von 2012 in 2013 ja nicht statt. Ich wurde ja, dies ansprechend, ausgebuht.

Meine Meinung:
Alle in Schwarzenau gewählten Vertreter sind satzungsgemäß dort von allen Anwesenden gewählt worden und damit (ob sie sich selbst nun "Beisitzer" oder Kreisbeauftragte" oder "Sonstwas" nennen) legitim.
Der neue "Kreisbeauftragte" aus Bad Kissingen Herr Deeg, ist satzungsmäßig nicht als Angelfischervertreter legitimiert und alles, was der bisher im FVU bewirkte (evtl. Stimmrechtausbübung im Hauptausschuss) ist nichtig und damit anfechtbar.
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2516 von Jürgen
Jürgen antwortete auf FVU Hauptversammlung 2013
Ich möchte noch einmal betonen, dass es mir bei dieser ganzen Sache um die Satzung und deren Einhaltung hier nur darum geht, dass die ureigenen Mitgliederrechte, die das (nicht vereinszugehörende) freie Einzelmitglied, also isb., die Mainangler, ihre Rechte als Mitglied im Verband wahrnehmen können und nicht durch satzungsumgehende Regelungen ausgebremst werden.

Die Angelfischer, also auch die Einzelmitglieder haben laut Satzung das Recht, ihre 9 Beisitzer zu wählen. Und dass diese Wahl nicht an den Einzelmitgliedern vorbei vonstatten geht, in irgendwelchen "Kreisversammlungen", wo niemand genau weiß, wie diese zustande kommen und wie und wer da geladen wurde, ist mein Anliegen und nichts anderes.
Dies habe ich auch Edi Michel am Samstag gesagt, der gleich vor Beginn der Veranstaltung diesebzüglich das Gespräch mit mir suchte und bekundete, dass man die Satzung diesbezüglich überarbeiten möchte, was ja auch dann in der Versammlung angekündigt wurde.

Wir müssen nur wachsam sein, dass diese Satzungsänderung so abläuft, dass man uns "freie Mitglieder" hier nicht in irgendeiner Form ausbremst oder noch weiter in den Rechten beschneidet, auf den Verband einzuwirken.

Es steht nämlich in einer früheren Ausgabe von "Bayerns Fischerei" (genaue Fundstelle trage ich noch nach), die Randbemerkung (die mir schon damals auffiel), dass Herr Wondrak vorhabe, den FVU in ein "Delegiertensystem" umzubauen.
So harmlos sich so etwas anhört, so ernst ist das in der Praxis für uns: Dies hätte dann nämlich die Wirkung, dass wir nicht mehr direkt zu Mitgliederversammlungen und auch evtl Angelfischertagungen kommen können, und unsere Anliegen nur noch über durch bestimmte Delegiertenschlüssel verteilte Vertreter herantragen können. Ob diese Delegierten dann auch unsere Interessen wahrnehmen, sei mal dahingestellt.

Deshalb bitte ich alle, die folgenden geplanten Satzungsänderungen mit einem besonders kritischen Auge zu beachten und sich auch im Verband durch Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen (so lange es überhaupt satzungsmäßig noch geht) sich einzubringen.
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 7 Monate her #2725 von pfitzer
Ich wollte das Thema ja eigentlich Ruhen lassen, aber etwas muss ich Herrn Hartmann zu seiner Beschwerde über anonyme Äusserungen über die Vorstandschaft in diesem Forum doch noch mit auf den Weg geben und zwar einen Auszug aus dem Telemediengesetz.

§ 13 Pflichten des Diensteanbieters
(2) Die Einwilligung kann elektronisch erklärt werden, wenn der Diensteanbieter sicherstellt, dass...

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(6) Der Diensteanbieter hat die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist. Der Nutzer ist über diese Möglichkeit zu informieren.


Uns bleibt also gar nichts anderes übrig ;)

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