Jahreskarte Stadtstrecke 2013
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11 Jahre 10 Monate her #704
von twitchin
twitchin antwortete auf Jahreskarte Stadtstrecke 2013
Viele Polizeibeamte kennen kaum aus mit den Vorschriften.
Ich stand mal vor Jahren in einer bucht bis zum Bauch im Wasser und war am fliegenfischen gewesen, dann kam ne streife vorbei die ganz fastziniert zugeschaut haben.und am ende nur die Papiere kontrolliert haben, und das wars.
Wurde schon öfters von ner streife kontrolliert und bei fragen haben die sich eher die Wörter in den Mund legen lassen, als zu sagen was Sache ist.
Ich stand mal vor Jahren in einer bucht bis zum Bauch im Wasser und war am fliegenfischen gewesen, dann kam ne streife vorbei die ganz fastziniert zugeschaut haben.und am ende nur die Papiere kontrolliert haben, und das wars.
Wurde schon öfters von ner streife kontrolliert und bei fragen haben die sich eher die Wörter in den Mund legen lassen, als zu sagen was Sache ist.
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- Jürgen
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11 Jahre 10 Monate her #707
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Jahreskarte Stadtstrecke 2013
Ja, bezüglich Polizei habe ich ja in meinem relativ kurzen "Main-Angler-Leben" auch schon ein paar Erfahrungen.
Die Bandbreite reicht da von totaler Unkenntnis, (nicht einmal, welche Papiere ein Angler denn überhaupt haben muss, geschweige die dann auch noch auf Richtigkeit/Vollständigkeit überprüfen zu können-selbst erlebt) bis zum absoluten Profi, der laut Angler-Berichten selbst noch das letzte Detail zum "Drop-Shot"- Angeln bezüglich der jeweils erlaubten Köderarten in der jeweiligen Jahres-Zeit völlig korrekt weitergab.
Zum "Waten bis zur Brust" vs. "Angeln vom Ufer" aus werde ich vermutlich ca. Februar hoffentlich noch einmal eine Klarstellung bez. der Stadtstrecke hier reinstellen können.
Die Bandbreite reicht da von totaler Unkenntnis, (nicht einmal, welche Papiere ein Angler denn überhaupt haben muss, geschweige die dann auch noch auf Richtigkeit/Vollständigkeit überprüfen zu können-selbst erlebt) bis zum absoluten Profi, der laut Angler-Berichten selbst noch das letzte Detail zum "Drop-Shot"- Angeln bezüglich der jeweils erlaubten Köderarten in der jeweiligen Jahres-Zeit völlig korrekt weitergab.
Zum "Waten bis zur Brust" vs. "Angeln vom Ufer" aus werde ich vermutlich ca. Februar hoffentlich noch einmal eine Klarstellung bez. der Stadtstrecke hier reinstellen können.
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- twitchin
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11 Jahre 10 Monate her #709
von twitchin
twitchin antwortete auf Jahreskarte Stadtstrecke 2013
Ist verboten normaler weise, da in der Karte steht vom Ufer aus.
auf der veitzöchheimer Karte stand bis 2009 oder 2010, dass das bootsangeln verboten ist, da war ich dann öfter mit der watbüx an der Robinson Insel unterwegs per monatskarte.
Aber wenn du da was deichseln könntest, wäre ja super ...
auf der veitzöchheimer Karte stand bis 2009 oder 2010, dass das bootsangeln verboten ist, da war ich dann öfter mit der watbüx an der Robinson Insel unterwegs per monatskarte.
Aber wenn du da was deichseln könntest, wäre ja super ...
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- Jürgen
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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #710
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Jahreskarte Stadtstrecke 2013
"Klarstellung" war wohl etwas zu viel versprochen, denn da hast Du recht, es würde Klarstellung wohl eher in Richtung striktes Verbot gehen.
Es soll im Januar/Februar ein Treffen aller FAr stattfinden (ist allerdings schon länger geplant) und da kann mam dann solche Themen diskutieren, in wie weit man in bestimmten Fällen einen einheitlichen "Modus vivendi" und vernünftige Regelungen findet.
Ob und wie so was dann in die Karte selbst textlich aufgenommen werden kann, (nur dann wäre eigentlich Klarheit) ist auch wieder eine andere Frage. Es ist leider nicht alles immer so einfach und hat immer zwei Seiten. Bestimmte "Zugeständnisse" werden dann wieder von einigen unserer Kollegen auf die Spitze getrieben, sprich übertrieben oder führen einfach zu neuen Unklarheiten.
Es soll im Januar/Februar ein Treffen aller FAr stattfinden (ist allerdings schon länger geplant) und da kann mam dann solche Themen diskutieren, in wie weit man in bestimmten Fällen einen einheitlichen "Modus vivendi" und vernünftige Regelungen findet.
Ob und wie so was dann in die Karte selbst textlich aufgenommen werden kann, (nur dann wäre eigentlich Klarheit) ist auch wieder eine andere Frage. Es ist leider nicht alles immer so einfach und hat immer zwei Seiten. Bestimmte "Zugeständnisse" werden dann wieder von einigen unserer Kollegen auf die Spitze getrieben, sprich übertrieben oder führen einfach zu neuen Unklarheiten.
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.
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- Jürgen
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11 Jahre 10 Monate her - 11 Jahre 10 Monate her #1059
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Jahreskarte Stadtstrecke 2013
Hallo liebe Main-Angler, isb. die der Würzburger Stadtstrecke.
Bald beginnt ja wieder die sogenannte „Raubfisch-Schonzeit“, die auch an der Stadtstrecke entsprechend geregelt ist. Hierzu will ich Euch einige wichtige Vorschriften und Ratschläge näher bringen.
Obwohl an der Stadtstrecke im Gegensatz zu manchen anderen Mainstrecken klare Regelungen vorliegen, gibt es doch immer wieder viele Fragen aus der Anglerschaft dazu, die ich hoffentlich mit folgenden Erläuterungen klären kann:
Die „Raubfisch-Schonzeit“ beginnt am 1. Februar und endet mit 31. Juli.
Geschützt sind da Hecht und Zander.
andere Raubfische, wie z. B. Aal, Barsch, Waller sind nicht betroffen. Der Aal ist bis 28. Februar geschützt, Schonmaß 50 cm, Barsch und Waller ganzjährig frei, jeweils ohne Schonmaß.
Neben dem generellen Schutz der genannten Fische hat diese Zeit auch bezüglich der verbotenen Köder besondere Einschränkungen.
Einschränkungen bezüglich der erlaubten Fangtechniken sind im Erlaubnisschein nicht vorgesehen, (s. dazu aber meine Anmerkungen weiter unten). Vereinfachend heißt dies nun, dass zwar keine speziellen Fangtechniken explizit verboten sind, aber es ist dennoch diesbezüglich nicht alles erlaubt.
VERBOTEN ist eindeutig und ohne Wenn und Aber, alles was als Kunstköder („künstlich“ entweder aus Natur- oder anderen Materialien hergestellt, nicht einfach gewachsen) gesehen werden kann, egal, ob sie aus Metall oder einem anderen Material sind. Ebenfalls verboten ist alles, was mit Fisch in Verbindung zu bringen ist (egal ob natürlich, gezüchtet oder künstlich), dass dies dann auch Fische selbst oder Fischteile umfasst, ist selbstredend. Also das ist alles generell verboten.
Bitte beachtet hier, dass dies auch restriktiv kontrolliert und geahndet wird. Ausreden z.B. von jemand, der mit dem Gummifisch fischend erwischt wird und sagt „ Ihr wollt doch, dass die Waller rauskommen, …“ werden keinen Erfolg haben.
Zum Thema Kunstköder und Co:
Wer unbedingt in dieser Zeit die Fliegengerte schwingen will, kann das selbstverständlich tun, in dem er das Kunstköderverbot beachtet, also am reinen Einfachhaken einen Wurm, Made, Mais etc. dranhängt, aber ja keine Fliegenimitation oder sonst was Künstliches.
Richtig, - gut aufgepasst: Eine echte Fliege am Haken ist natürlich erlaubt. Bei dem echten Geziefer und Gezeugs heißt es allerdings aufzupassen, dass ihr da nicht geschützte Arten oder sonst was Verbotenes verwendet. Es soll Aufseher und Polizisten geben, die sich auch da sehr gut auskennen.
Naturköder-Imitate (z.B. Gulp!-Imitate) sind ebenfalls tabu. Egal, ob sie für Karpfen, Aal oder sonst wie verwendet werden. Also auch an der Friedfischangel gilt das Kunstköderverbot.
Diese Köder bleiben gleich zu Hause und haben am Wasser nichts verloren.
Ebenso bleiben die Kunstköderboxen, Blinkertaschen, Fliegenboxen zu Hause oder wenigstens im Kofferraum Eures Autos, das ihr selbstredend nicht am Wasser, sondern auf einem erlaubten Parkplatz, den ihr auf erlaubten Straßen erreicht habt, abgestellt habt. Wer am Wasser mit solchen Taschen gesehen wird, setzt sich dem begründeten Verdacht aus, vorsätzlich Fischwilderei begehen zu wollen. Das kann ins Auge gehen.
Das gezielte Angeln auf Barsch mit Wurm ist wie das Fliegenfischen mit Wurm erlaubt. Auch wenn dabei Drop-Shot oder andere Systeme verwendet werden. Es gilt jedoch dasselbe, wie ich weiter unten unter "oberstes Gebot" schrieb mit den entsprechenden Konsequenzen, also Einfachhaken verwenden und Zufallsfänge vermeiden.
Thema Wallerangeln:
Wer gezielt auf Waller angelt, d.h. er verwendet einen entsprechend großen Einfachhaken mit einem entsprechend für Waller ausgelegten Vorfach und hat auch sonstiges Equipment, das die sichere Anlandung eines Großfisches jenseits der 50-Kilo-Marke sicherstellt, darf unbesorgt neben Wurmbündel auch Tintenfisch, Leber und alle anderen gängigen Naturköder verwenden, aber keine Fische, oder Fischteile. Natürlich auch keine Kunstköder.
Oberstes Gebot:
Hauptanliegen eines verantwortungsbewussten und gesetzestreuen Anglers in Bezug auf die speziellen Schonbestimmungen in dieser Zeit ist zu vermeiden, dass ein Zander oder Hecht gefangen wird.
Selbstredend sind beim „Zufallsfang“ eines Hechts oder Zander die einschlägigen Regelungen zum Fang geschonter Fische streng zu beachten! „Zufallsfänge“ zu vermeiden fängt beim Anbiss an und hört bei der schonenden Weiterbehandlung eines gefangenen Fisches nicht auf.
Also wird die Anbissstelle selbstredend in dieser Zeit bei allen Fangtechniken ausschließlich ein Einfachhaken sein. Wer bewusst hiergegen verstößt, setzt sich dem Verdacht, der Umgehung von Schonbestimmungen aus.
Sollte trotz Einfachhaken ein Hecht oder Zander z.B. auf Wurm gefangen werden, so ist unbeschadet sonstiger Obliegenheiten zu prüfen, ob ein weiterer Anbiss vermieden werden kann. Dies kann durch die Köderwahl oder auch andere Maßnahmen erfolgen. Gibt es danach immer noch „Zufallsfänge“ ist das Angeln einzustellen!
Es genügt hier nicht, sich „Erlaubniskartenkonform“ z.B. in der Wahl der erlaubten Köder verhalten zu haben. Es sind auch weitere Bestimmungen (z.B. Schonbestimmungen) sowie gesetzliche Bestimmungen (z.B. Tierschutzgesetz) zu beachten und das oberste Gebot des Anglers ist, sich so zu verhalten, dass er alle Bestimmungen erfüllt und nichts tut, um diese zu umgehen.
Aber bitte keine Panik: Wer mal einen geschonten Fisch fängt, hat (nur deswegen) kein Problem, selbst wenn er ihn nicht zurücksetzt, weil er nicht mehr überlebensfähig ist. Wenn er danach glaubhaft macht, dass er sich bemüht hat, eine Wiederholung zu verhindern und diese auch unterblieb, hat er richtig gehandelt und wird nicht geahndet.
Vieles in diesem Zusammenhang kommt immer auf den Einzelfall an. Aber wenn Ihr das Gebot verinnerlicht, kommt ihr sicher selbst darauf, was noch geht und was nicht geduldet wird, also geahndet wird.
Also viel Spaß in der Raubfischschonzeit in Würzburg/Stadtstrecke -Petri Heil!
Bald beginnt ja wieder die sogenannte „Raubfisch-Schonzeit“, die auch an der Stadtstrecke entsprechend geregelt ist. Hierzu will ich Euch einige wichtige Vorschriften und Ratschläge näher bringen.
Obwohl an der Stadtstrecke im Gegensatz zu manchen anderen Mainstrecken klare Regelungen vorliegen, gibt es doch immer wieder viele Fragen aus der Anglerschaft dazu, die ich hoffentlich mit folgenden Erläuterungen klären kann:
Die „Raubfisch-Schonzeit“ beginnt am 1. Februar und endet mit 31. Juli.
Geschützt sind da Hecht und Zander.
andere Raubfische, wie z. B. Aal, Barsch, Waller sind nicht betroffen. Der Aal ist bis 28. Februar geschützt, Schonmaß 50 cm, Barsch und Waller ganzjährig frei, jeweils ohne Schonmaß.
Neben dem generellen Schutz der genannten Fische hat diese Zeit auch bezüglich der verbotenen Köder besondere Einschränkungen.
Einschränkungen bezüglich der erlaubten Fangtechniken sind im Erlaubnisschein nicht vorgesehen, (s. dazu aber meine Anmerkungen weiter unten). Vereinfachend heißt dies nun, dass zwar keine speziellen Fangtechniken explizit verboten sind, aber es ist dennoch diesbezüglich nicht alles erlaubt.
VERBOTEN ist eindeutig und ohne Wenn und Aber, alles was als Kunstköder („künstlich“ entweder aus Natur- oder anderen Materialien hergestellt, nicht einfach gewachsen) gesehen werden kann, egal, ob sie aus Metall oder einem anderen Material sind. Ebenfalls verboten ist alles, was mit Fisch in Verbindung zu bringen ist (egal ob natürlich, gezüchtet oder künstlich), dass dies dann auch Fische selbst oder Fischteile umfasst, ist selbstredend. Also das ist alles generell verboten.
Bitte beachtet hier, dass dies auch restriktiv kontrolliert und geahndet wird. Ausreden z.B. von jemand, der mit dem Gummifisch fischend erwischt wird und sagt „ Ihr wollt doch, dass die Waller rauskommen, …“ werden keinen Erfolg haben.
Zum Thema Kunstköder und Co:
Wer unbedingt in dieser Zeit die Fliegengerte schwingen will, kann das selbstverständlich tun, in dem er das Kunstköderverbot beachtet, also am reinen Einfachhaken einen Wurm, Made, Mais etc. dranhängt, aber ja keine Fliegenimitation oder sonst was Künstliches.
Richtig, - gut aufgepasst: Eine echte Fliege am Haken ist natürlich erlaubt. Bei dem echten Geziefer und Gezeugs heißt es allerdings aufzupassen, dass ihr da nicht geschützte Arten oder sonst was Verbotenes verwendet. Es soll Aufseher und Polizisten geben, die sich auch da sehr gut auskennen.
Naturköder-Imitate (z.B. Gulp!-Imitate) sind ebenfalls tabu. Egal, ob sie für Karpfen, Aal oder sonst wie verwendet werden. Also auch an der Friedfischangel gilt das Kunstköderverbot.
Diese Köder bleiben gleich zu Hause und haben am Wasser nichts verloren.
Ebenso bleiben die Kunstköderboxen, Blinkertaschen, Fliegenboxen zu Hause oder wenigstens im Kofferraum Eures Autos, das ihr selbstredend nicht am Wasser, sondern auf einem erlaubten Parkplatz, den ihr auf erlaubten Straßen erreicht habt, abgestellt habt. Wer am Wasser mit solchen Taschen gesehen wird, setzt sich dem begründeten Verdacht aus, vorsätzlich Fischwilderei begehen zu wollen. Das kann ins Auge gehen.
Das gezielte Angeln auf Barsch mit Wurm ist wie das Fliegenfischen mit Wurm erlaubt. Auch wenn dabei Drop-Shot oder andere Systeme verwendet werden. Es gilt jedoch dasselbe, wie ich weiter unten unter "oberstes Gebot" schrieb mit den entsprechenden Konsequenzen, also Einfachhaken verwenden und Zufallsfänge vermeiden.
Thema Wallerangeln:
Wer gezielt auf Waller angelt, d.h. er verwendet einen entsprechend großen Einfachhaken mit einem entsprechend für Waller ausgelegten Vorfach und hat auch sonstiges Equipment, das die sichere Anlandung eines Großfisches jenseits der 50-Kilo-Marke sicherstellt, darf unbesorgt neben Wurmbündel auch Tintenfisch, Leber und alle anderen gängigen Naturköder verwenden, aber keine Fische, oder Fischteile. Natürlich auch keine Kunstköder.
Oberstes Gebot:
Hauptanliegen eines verantwortungsbewussten und gesetzestreuen Anglers in Bezug auf die speziellen Schonbestimmungen in dieser Zeit ist zu vermeiden, dass ein Zander oder Hecht gefangen wird.
Selbstredend sind beim „Zufallsfang“ eines Hechts oder Zander die einschlägigen Regelungen zum Fang geschonter Fische streng zu beachten! „Zufallsfänge“ zu vermeiden fängt beim Anbiss an und hört bei der schonenden Weiterbehandlung eines gefangenen Fisches nicht auf.
Also wird die Anbissstelle selbstredend in dieser Zeit bei allen Fangtechniken ausschließlich ein Einfachhaken sein. Wer bewusst hiergegen verstößt, setzt sich dem Verdacht, der Umgehung von Schonbestimmungen aus.
Sollte trotz Einfachhaken ein Hecht oder Zander z.B. auf Wurm gefangen werden, so ist unbeschadet sonstiger Obliegenheiten zu prüfen, ob ein weiterer Anbiss vermieden werden kann. Dies kann durch die Köderwahl oder auch andere Maßnahmen erfolgen. Gibt es danach immer noch „Zufallsfänge“ ist das Angeln einzustellen!
Es genügt hier nicht, sich „Erlaubniskartenkonform“ z.B. in der Wahl der erlaubten Köder verhalten zu haben. Es sind auch weitere Bestimmungen (z.B. Schonbestimmungen) sowie gesetzliche Bestimmungen (z.B. Tierschutzgesetz) zu beachten und das oberste Gebot des Anglers ist, sich so zu verhalten, dass er alle Bestimmungen erfüllt und nichts tut, um diese zu umgehen.
Aber bitte keine Panik: Wer mal einen geschonten Fisch fängt, hat (nur deswegen) kein Problem, selbst wenn er ihn nicht zurücksetzt, weil er nicht mehr überlebensfähig ist. Wenn er danach glaubhaft macht, dass er sich bemüht hat, eine Wiederholung zu verhindern und diese auch unterblieb, hat er richtig gehandelt und wird nicht geahndet.
Vieles in diesem Zusammenhang kommt immer auf den Einzelfall an. Aber wenn Ihr das Gebot verinnerlicht, kommt ihr sicher selbst darauf, was noch geht und was nicht geduldet wird, also geahndet wird.
Also viel Spaß in der Raubfischschonzeit in Würzburg/Stadtstrecke -Petri Heil!
Letzte Änderung: 11 Jahre 10 Monate her von Jürgen.
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- twitchin
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11 Jahre 10 Monate her #1075
von twitchin
twitchin antwortete auf Jahreskarte Stadtstrecke 2013
Danke für die Aufklärung,
Zum Köfi. Verbot und angeln mit Fischteilen bzw Fetzen:
Wiedersprcht sich da was nicht mit dem auf wels erlaubten Tintenfisch?
Wie schauts eigentlich mit Fisch geflaverten boilies bzw. Pellets aus?
Zum Köfi. Verbot und angeln mit Fischteilen bzw Fetzen:
Wiedersprcht sich da was nicht mit dem auf wels erlaubten Tintenfisch?
Wie schauts eigentlich mit Fisch geflaverten boilies bzw. Pellets aus?
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