nachtangeln am Main

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5 Jahre 8 Monate her #11972 von Dirk_FFM
Dirk_FFM antwortete auf nachtangeln am Main
Moin,

nach meinem Kenntnisstand gibt es in Hessen kein Nachtangelverbot.
Der frankfurter Erlaubnisschein ist explizit mit Nachterlaubnis, Steinheim und Höchst äußern sich dazu glaube ich nicht. Ich muss noch mal in die Scheine gucken.

Um welchen hessischen Abschnitt geht es eigentlich?

Ahoi & tight lines,
Dirk
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5 Jahre 8 Monate her #11973 von Dirk_FFM
Dirk_FFM antwortete auf nachtangeln am Main
Ah, ich hab noch gar nicht geschrieben:
In den Karten von Steinheim und Höchst steht nichts zum Nachtangeln.

Ahoi & tight lines,
Dirk

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5 Jahre 8 Monate her #11975 von Dirk_FFM
Dirk_FFM antwortete auf nachtangeln am Main

Peter61 schrieb: So ist es Jazz. Lt. bayerischen Fischereigesetz ist das Nachtangeln in Bayern nicht verboten. Lediglich die Fischereirechtsinhaber können dies reklemntieren und tun das auch.


Hey Peter,
eine Frage zur bayrischen rechtslage:
regelt die Einschränkungen zum Fischereigesetz in Bayern der Fischereirechtsinhaber, oder der Pächter? Und: wenn in der Karte kein Nachtangelverbot steht, ist dass dann gleichzeitig eine Erlaubnis gemäß des bayrischen Fischereigesetz?

Danke für eine Erhellung!

Ahoi & tight lines,
Dirk

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5 Jahre 8 Monate her #11976 von Peter61
Peter61 antwortete auf nachtangeln am Main
Hallo Dirk,

zum einen kurz eine Begriffsdefinition.
Der Besitzer eine Fischereirechts, hat wie die Bezeichnung bereits audrückt das Fischereirecht. Dieser kann das Fischereirecht verpachten. Mit dem Pachtsvertrag gehen ALLE Rechte auf Bestimmte Zeit (Dauer des Pachtvertrages) über auf den Pächter, Rechte sowie auch Pflichten. Natürlich auch das Fischereirecht. Der Verpächter kann das Recht in dieser zeit NICHT nutzen, da abgetreten.

In Bayern kann der Fischereirechtsinhaber (darunter zählen auch die Pächter) die gesetzlichen bestimmungen nicht verkürzen oder aushebeln, jedoch diese verschärfen. Also keine Schonzeit verkürzen, jedoch verlängern. Oder wi in dem Fall, das Angeln ab einer bestimmten Uhrezit verbieten.

Es gilt die Reihenfolge, Fischereigesetz des jeweiligen Landes, ggf Bezirksfischereiverordnung und dann die Beschränkungen auf der Karte. Wen in keinem das Nachtangeln verboten ist. Erübrigt sich alles weitere.

Angeln - die coolste Sache der Welt
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5 Jahre 8 Monate her #11977 von Dirk_FFM
Dirk_FFM antwortete auf nachtangeln am Main
Prima, Peter,
damit hast Du mir sehr geholfen!

Ahoi & tight lines,
Dirk

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