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Fischereischein
- Jürgen
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Aber DU musst direkt immer bei ihm sein und darfst selbst dann nur noch eine Angel auswerfen, wenn dies Deine ständige Aufsichtspflicht nicht beeinträchtigt. Also keine Spinnangel, mit der Du Dich ggf. sogar vom Kind entfernst. Anders ist dies mit Kindern (ab 10) mit Ju-FI-Schein. Die müssen zwar auch von einem Fischereischeinbesitzer "überwacht" werden, dürfen aber "freier" und "selbständiger" angeln, müssen aber eigenen (Jugend-) Erlaubnisschein haben und können daher ihre 2 eigenen Ruten benutzen.
Bei Kindern musst Du auch, vereinfacht gesagt, die gefangene Grundel selbst abnehmen und tierschutzgerecht töten, da Kindern die nötige Fachkenntnis hier fehlt.
Gibt auch ein offizielles Faltblatt "Angeln mit Kindern". Werde dies in den Downloadbereich stellen und dann hier verlinken.
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dann ist es ganau so, wie wir es machen richtig. Ich lege auf Zander aus und er fängt meine Köderfische
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Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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- Jürgen
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pfitzer schrieb: Da gibts auch ein Faltblatt Angeln für Kinder und Jugendliche in Bayern vom LFV Bayern zum Thema
Danke für den nochmaligen Hinweis, pfitzer. Doppelt hält besser.
Ist auch schon bei uns im Downloadbereich (wenn mal jemand den Download freigibt) :kiss:
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hatte nur beim Fischereiverband Unterfranken auf der Inet-Seite gesucht, aber da findet man ja mal gar nichts... :blink:
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- Jürgen
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Eines noch speziell für Angeln mit Kindern unter 10. Da steht dann wirklich alles ganz ausführlich noch drin.
dann ist es ganau so, wie wir es machen richtig. Ich lege auf Zander aus und er fängt meine Köderfische
Genau so ist es richtig. Gutes Beispiel.
Kleine Ergänzung:
Wenn Du dann aber den dicken Zander drillst, muss Dein Sohn allerdings seine Rute erst einmal sofort beiseite legen bzw. Köder aus dem Wasser nehmen.
Dies bitte strikt beachten und auch dem Kind klarmachen.
Aber das dürfte, wenn man die Logik des "Heranführens zum Angeln bei Kindern unter 10" vs dem "begleiteten Jugendangeln mit eigener Erlaubnis" mal begriffen hat, eigentlich klar sein.
Da das "Heranführen von Kindern an den Angelsport" prinzipiell erwünscht ist, kann man wohl im Einzelfall immer etwas Nachsicht bei "normalen" Aufsichtspersonen, auch wenn das Kind mal etwas ungeschickt mit der Rute hantiert etc. oder Du auch mal kurz ein Paar Meter entfernt warst, erwarten.
Sollte mal einer gar keinen Durchblick haben (auch das kommt vor) dann nimm das Faltblatt einfach mit.
Wenn der Fischereiberechtigte kein Kinderangeln wünscht, kann er das auf der Erlaubniskarte vermerken. Am Main fiel mir das bisher aber noch nicht auf.
Eine vorbildliche Einstellung zum Thema "Kinder und Angeln" findet sich aus der Feder von Dr. Oliver Freiburg, der der Mainfischereigesellschaft Lichtenfels vorsteht:
www.mainfischereigemeinschaft.de/fischer...dlichen-und-kindern/..."Wir meinen, dass das Angeln von Kindern gut und wichtig ist. Wir regen deshalb an, dass unsere Erlaubnisscheininhaber auch ihre unter 10-jährigen Kinder zum Angeln mitnehmen und sie auch in dem vorbezeichneten Sinne angeln und nicht nur zusehen lassen..."
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