Die ideale Main-Erlaubniskarte was soll da rein?

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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #1782 von Jürgen
Mittlerweile sind ja schon einige Erlaubniskarten für den Main unter die Lupe genommen worden und es gab schon heftige Diskussionen über die vielen Bestimmungen, deren Stimmigkeit und deren Auswirkungen etc.

Jetzt drehen wir mal den Spieß um, und fragen Euch, wie soll denn einen ideale Karte aussehen?
Welche Bestimmungen sollten Eurer Meinung nach rein?

Was soll sonst unbedingt rein?

Ich selbst halte es z.B. angesichts der vielen örtlichen Beschränkungen unbedingt für ratsam, genaue Fischereigrenzen, Verbotszonen, Sperrzonen aufzuführen, am besten eine genaue Zusatzkarte.

Peter regte an, dass auf der Karte die Telefonnummern des/der Fischereibrechtigten oder sonst einer "Hotline" drauf sein sollte, wo man z.B. beobachete Unregelmäßigkeiten (Fischkrankheiten, Schwarzangler etc.) melden könnte.

Ich selbst regte an, dass auf der Karte auf jeden Fall alle gesetzlichen Schonbestimmungen aller im Main vorkommenden Fische drauf stehen sollten.
(Am Besten auch die russischen Namen und/oder ein beigefügtes Beiheftchen mit einer farbgrafischen Darstellung, wie man sie z.B. schon so ähnlich beim FVU beziehen kann)

Bitte diskutiert mal alle mit und sagt, was sonst noch alles drin sein sollte.
Auch welche Bestimmungen ihr nützlich haltet, zu erwähnen.

Denkt dabei nicht nur an Euch, sondern auch an Gastangler, die nur kurz vor Ort sind.
Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 2 Monate her #1788 von jens1970
der gedanke an das beiheft in russisch gefällt mir sehr gut ,noch besser wäre es für unsere russisch sprachigen kameraden die erlaubniskarte in ihrer schrift zu erstellen.
das könnte sicher so manche schwierigkeit beseitigen und auch so manche ausrede ala nix verstehen würde entfallen.

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11 Jahre 2 Monate her #1790 von Peter61
(Am Besten auch die russischen Namen und/oder ein beigefügtes Beiheftchen mit einer farbgrafischen Darstellung, wie man sie z.B. schon so ähnlich beim FVU beziehen kann)

Halt Stopp. Wieviele Sprachen sollen denn sonst noch drauf stehen? Wo sind wir denn?
In Italien sagt auch keiner, das muss aber noch in Deutsch drauf stehen.
Gut dass meine Freundin aus Almata kommt, sonst könnte man mir Ausländerfeindlichkeit vorwerfen.

Ich habe bei meinem Fischereischein immer die Schonmaße und Schonzeiten in Bayern und die Bezirksfischereiverordnung dabei. Wissen muss man das sowieso.
Daher denke ich, dass man versuchen kann die Karte klein zu halten. Wirkt Gastfreundlicher und die wesentlichen Änderungen and er Strecke werden dadurch deutlicher wenn nicht zu überladen.

Sperrbezirke und wichtige Tel. Nr. wenn vorhanden sind sinnvoll.

Angeln - die coolste Sache der Welt

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  • Jürgen
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11 Jahre 2 Monate her - 11 Jahre 2 Monate her #1794 von Jürgen
Das mit russisch ist deshalb sinnvoll und nicht mit anderen Sprachen zu vergleichen, da das Bayerische Landwirtschaftsministerium seit geraumer Zeit nicht nur Kurse, sondern auch Prüfungen komplett in Russisch anbietet.
Demzufolge gibt es am Wasser in Bayern eine zweite "Amtssprache".

Ich selbst würde jederzeit einen Russischkurs für Fischereiaufseher besuchen, wenn ein solcher angeboten werden würde. Man will ja seiner "Kundschaft" Service bieten.
Letzte Änderung: 11 Jahre 2 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 2 Monate her #1796 von Fangnix
Also Führerscheinprüfungsbögen in anderen Sprachen gibt es schon ewig. Aber deshalb wurden die Zusatzschilder wie z. B. "Bei Nässe" auch noch nicht in andere Sprachen übersetzt. Muss meines Erachtens auch nicht sein.
Wie will ein Polizist vorort überprüfen was in der Karte steht?? Wenn einer sagt..., dann kann er nur die Karte sicherstellen und übersetzten lassen. Wenn sich im nachhinein die Aussage des Anglers als richtig herausstellt, dann werden die Polizsten im Zweifel für den Angeklagten entscheiden und zukünftig beide Augen zudrücken. Allein schon um sich Stress zu ersparen, denn wenn ich wüßte, dass ich im Recht bin, würde ich mir einen Anwalt nehmen und evtl. einen Teil der Kosten der Karte einklagen. Ob gegenüber der Polizei oder dem Kartenaussteller müßte dann der Anwalt entscheiden.
Wäre ja noch schöner, wenn man dafür bestraft wird, dass man sich an die Regeln hält. Wo kommen wir dahin. Deshalb meine Aussage dazu: "Amtssprache ist deutsch", gegen ein Beiblatt in einer anderen Sprache spricht nichts dagegen, aber die Karte muss in deutsch gehalten sein.

Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!

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11 Jahre 2 Monate her #1801 von Vorstand
Hallo Freunde,

also wir stellen ja fast täglich Angelkarten aus. Unsere ist so gehalten, daß sie in die Größe des "Fischereischeines" (mittlerweile eine Plastikkarte) faltbar ist. Da kann dann kein Roman und alles mehrsprachig draufstehen. Ist aber Ansichtssache, eine Angelkarte könnte auch DIN A4 Format haben.

Fast 2. Amtssprache bei uns ist ja Denglisch. Ohne Englischkenntnisse ist man fast schon unwissend. Sollen wir nun auch noch russisch lernen? Wo bleibt die Integration?

Sehr oft stehen neudeutsche Osteuropäer vor der Türe, die sich kaum verständlich ausdrücken können. Nun sind wir nicht fremdenfeindlich, auch nicht gegen Deutsche. Aber ins Grübeln kommt man schon. Woher haben diese ihren Führerschein, ihren Fischereischein? Wie diese Dokumente zu erwerben sind, weiß doch jeder von uns. Gerechtigkeit für unsere Kinder / Enkel?

Da werden ausnahmslos Fi-Scheine auf Lebenszeit vorgelegt. Die wir übrigens nicht umdrehen um die Gültigkeit zu prüfen. Lebenszeit heist für uns, so lange der Inhaber lebt. Wenn der Behördenapparat so eine Blödsinn macht, eine Schein auf Lebenszeit nur zeitlich begrenzt auszustellen, sind wir dann nicht der staatliche Geldeintreiber!

Noch mal zum russisch sprechen und schreiben. Sollen solche schlecht deutsch sprechende Menschen nun keine Angelerlaubnis erhalten? Wir wissen es auch nicht und möchten auch die Vorwürfe mancher Gutmenschen dann nicht hören.

Übrigens gibt es auch Neubürger, die akzentfrei deutsch sprechen. Und danke, daß in einer anderen Diskussion der Fluch von uns genommen wurde.

Petri Heil
Vorstand

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