Seit 2006 darf man in Brandenburg ohne Angelschein Friedfische angeln. Neben der Angelkarte muss jedoch auch eine Fischereiabgabe entrichtet werden, diese Beträgt für Erwachsene 12,- € im Jahr. Für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr allerdings nur 2,50 €. Angler aus anderen Bundesländern sind von dieser Abgabe befreit, sofern sie diese schon in ihrem Bundesland entrichtet haben.

Was bedeutet das nun für bayerische oder hessische Angler? Wer seinen Angelschein mitführt ist aussen vor, in Bayern und Hessen zahlt man die Fischereiabgabe beim Beantragen des Fischereischeins. Entweder immer für 5 Jahre oder auf Lebenszeit, je nachdem für was man sich entschieden hat. Ist man also in Brandenburg zu Besuch und möchte einen Ansitz wagen ist es ratsam seinen Fischereischein mit zu führen, ansonsten kommen zusätzliche Kosten von 12,- € auf einen zu. Zudem ist man verpflichtet immer einen Personalausweis oder Reisepass mit zu führen.

Hat man Kinder mit dabei die keinen gültigen Fischereischein besitzen muss man ebenfalls bei den Unteren Fischereibehörden oder den berechtigten Ausgabestellen die Fischereiabgabenmarke erwerben und mitführen. Sind diese Bedingungen alle erfüllt steht dem Angelspaß in Brandenburg nichts mehr entgegen.

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