Das der Jahreserlaubnisschein für die Koppelstrecke 5 (Veitshöchheim - Harbach) einige fragwürdige Formulierungen enthält haben wir ja schon ausgiebig erläutert. Jetzt gibt es eine Stellungnahme von Hr. Dr. Wondrak vom FVU dazu. Ein herzlicher Dank geht an Björn Ziegler, der uns diese zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt hat.

Sehr geehrter Herr Ziegler,
die verlängerte Raubfischschonzeit ist nach meinem Wissensstand deshalb eingeführt worden, um Hecht und Zander nach der Laichzeit im Frühjahr ausreichend Gelegenheit zu bieten, sich wieder zu erholen. Selbstverständlich darf vor dem 01.08. mit Mais, Maden und Würmern geangelt werden. Diese dürfen sowohl auf den Grund gelegt als auch an der Pose geführt werden.
„Versehentlich“ gefangene Hechte und Zander sind zurück zu setzen. Zahlreiche Regulierungen die heute auf den Erlaubnisscheinen am Main aufgenommen wurden,
hängen maßgeblich damit zusammen, dass spitzfindige Angler immer wieder versucht haben, die Schonung von Hecht und Zander zu unterlaufen. Unbestreitbar ist heute der Druck der Angelfischer auf Hecht und Zander größer als von Seiten der Fischereirechtsinhaber.


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Wondrak

Das schreiben könnt ihr hier als PDF herunterladen ihr findet es auch noch Downloadbereich

beamy-demonic