Gemeinsam mit dem Landesanglerverband und dem Tourismusverband hat sich der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Dr. Till Backhaus auf eine Anhebung der Preise für die Angelerlaubnisse in Küstengewässern geeinigt. Ich bin froh, dass wir uns auf eine Lösung verständigt haben, die das Angeln in Küstengewässern weiterhin erschwinglich und attraktiv macht", so Dr. Backhaus.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat das selbständige Fischereirecht in den Küstengewässern inne. Erstmals seit 2001 werden sich die Preise ab 1. Januar 2014 folgendermaßen verändern:

Jahresangelberechtigung für Erwachsene      30 € (+ 10 €)

Jahresangelberechtigung für Behinderte         10 € (neu)

Wochenangelberechtigung                                 12 € (+ 2 €)

Tagesangelberechtigung                                       6 € (+ 1 €)

Die Jahresangelberechtigung für Jugendliche kostet weiterhin 10 Euro.

Die Einnahmen aus den Angelerlaubnissen werden unter anderem für Besatzmaßnahmen, deren wissenschaftliche Begleitung oder auch als Kofinanzierung für mit EU-Fördermitteln finanzierte Projekte und Maßnahmen im Fischereibereich verwendet.

Seit dem Jahr 2000 wurden aus dem Verkauf der Angelkarten jährlich zwischen 100.000 und 150.000 Euro für den Besatz und deren Erfolgskontrolle ausgegeben, vorrangig für den Besatz von Meerforellen, aber auch von Schnäpeln und Hechten. Mit Meerforellen wurden faktisch fast alle geeigneten Meerforellengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern besetzt.

Der Meerforellenbesatz war so erfolgreich, dass es zu einer enormen Ausweitung des Meerforellenfangs durch Angler und Fischer kam. Die ersten Gewässer konnten bereits aus dem Besatzprogramm herausgenommen werden, weil es wieder zu einer natürlichen Vermehrung der Meerforellen in diesen Gewässern kam und ein zusätzlicher Besatz nicht mehr erforderlich war.

Beim Schnäpelbesatz war der Besatz im Peenestrom ebenfalls erfolgreich. Der Besatz der Darß-Zingster-Boddenkette mit Ostseeschnäpeln wurde mangels Erfolges eingestellt. Trotz intensiver wissenschaftlicher Betreuung konnten die Gründe dafür nicht abschließend geklärt werden.

"Mit der moderaten Erhöhung der Preise für Angelerlaubnisse wird der finanzielle Rahmen zu einer Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer geschaffen werden, der über die bisherigen Maßnahmen hinaus reicht", betonte Minister Backhaus.

Quelle: LU MV Nr. 315/ 2013 | Foto: MV, Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
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