Ausgabe Jahreskarte 2015

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8 Jahre 4 Monate her #9051 von twitchin
twitchin antwortete auf Ausgabe Jahreskarte 2015
Mittlerweile sollten die bescheide alle angekommen sein Ausgabe beginnt ab 28.12.

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8 Jahre 3 Monate her - 8 Jahre 3 Monate her #9140 von Heitzi
Gutes neues erstmal,

auf der Jahreskarte ( Stadtstrecke) ist kein Barsch mehr verzeichnet :angry:
Darf ich den jetzt mit Wurm das ganze Jahr Fischen :evil:
Letzte Änderung: 8 Jahre 3 Monate her von Heitzi.

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8 Jahre 3 Monate her #9141 von knuddel161
Heitzi, der Barsch hat nach Bezirksverordnung nun eine Gesetzliche Schonzeit vom 15.03.-30.04.
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8 Jahre 3 Monate her #9158 von Heitzi
Warum steht den sowas da nicht in der Karte ❓❓❓❓

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8 Jahre 3 Monate her #9160 von knuddel161

Heitzi schrieb: Warum steht den sowas da nicht in der Karte ❓❓❓❓


Die Karten wurden sicher so wie bei uns in Hassfurt vor den Beschluß gedruckt bzw hergestellt.....für solche nachträglichen Anordnungen bzw neuen Festsetzungen steht der Satz " .....und es gelten die gesetzlich festgelegten Schonmasse - zeiten....." auf jeder Karte, welche einen verpflichtet sich jedes Jahr neu von der Aktuallierungen der Bezirksverwaltung Unterfranken/Landesfischereiverwaltung zu informieren.


Hoffe habe das nicht zu bürokratisch ausgedrückt. aber hier für dich noch mal der Link zur aktuellen Bezirksverordnung für jeden:

www.bezirk-unterfranken.de/fischerei/ver...hereiverordnung.html
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8 Jahre 3 Monate her #9165 von Fangnix

Heitzi schrieb: Warum steht den sowas da nicht in der Karte ❓❓❓❓


Weil genau das das Problem ist, weshalb Karten unübersichtlich sind. Wieso muss man sowas in die Karte schreiben???

Man(n) lernt dies doch, dass die Schonzeiten und -maße auf der Karte nicht abschließend sind und es ist eine Plficht des Anglers sich über weitere Bestimmungen wie z.B. die Bezirksfischereiverordnung, ... zu informieren. Sorry, aber das muss mal gesagt werden.
Die Karte der Koppelstrecke V ist so unübersichtlich eben weil jeder Sch..ß drin steht, wollt ihr das wirklich??
Dann beschwert euch ruhig, vielleicht kann man noch ein Beiblatt für Bestimmungen, welche bereits gesetzlich geregelt sind, beifügen.

In diesem Sinn,

Petri Heil und Gruß

Albert

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