Schützenswerter Landschaftsbestandteil
11 Jahre 8 Monate her #2572
von Papa-Rolo
Schützenswerter Landschaftsbestandteil wurde erstellt von Papa-Rolo
Hi
ich war heute am main unterwegs und habe an einem Altarm ein Schild gesehen ( grünes dreieck mit Geier )
und der Aufschrift schützenswerter Landschaftsteil weiss da jemand genaueres ob man da Angeln darf :
Vielen dank schon mal im Voraus
Gruß Roland
ich war heute am main unterwegs und habe an einem Altarm ein Schild gesehen ( grünes dreieck mit Geier )
und der Aufschrift schützenswerter Landschaftsteil weiss da jemand genaueres ob man da Angeln darf :
Vielen dank schon mal im Voraus
Gruß Roland
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11 Jahre 8 Monate her #2576
von pfitzer
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
pfitzer antwortete auf Schützenswerter Landschaftsbestandteil
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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- Jürgen
- Besucher
11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2577
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Schützenswerter Landschaftsbestandteil
In VHH-Harrbach wäre ich da ohne Gummistiefel auf jeden Fall mal vorsichtig. :lol: :lol: :lol:
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.
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11 Jahre 8 Monate her #2579
von Papa-Rolo
Papa-Rolo antwortete auf Schützenswerter Landschaftsbestandteil
so ähnlich, ohne Naturschutzgebiet dafür unter dem Vogel schützenswerder Landschaftsteil
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- Jürgen
- Besucher
11 Jahre 8 Monate her - 11 Jahre 8 Monate her #2580
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Schützenswerter Landschaftsbestandteil
Gib doch mal die Google Maps Koordinaten durch, da gibts doch irgendwo so.n Link wie das funktioniert.
Es ist auf jeden Fall so, dass es zu jedem dieser geschützten Landschaftsbestandteile bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Verordnung gibt, (bzw. geben sollte ) und da kann man dann einsehen, ob diese jeweilige VO eine Beschränkung enthält.
Sollte diese Behörde einmal ausnahmsweise auch nicht Bescheid ( ) wissen, dann hilft nur, alle amtlichen Mitteilungsblätter der letzten 70 Jahre aus dem Archiv holen zu lassen und alle penibel durchsehen, bis man auf die betreffende VO stößt. :dry:
Ein ordentlicher Angler macht sich natürlich vor seinem Angelausflug über alle einschlägigen Bestimmungen und Verodnungen sein Angelrevier betreffend kundig und vertraut keinenfalls auf etwaige dürftige Angaben seiner Karte bezüglich evtl. Sperrzoenen oder Beschilderungen ... :lol:
Es ist auf jeden Fall so, dass es zu jedem dieser geschützten Landschaftsbestandteile bei der zuständigen Naturschutzbehörde eine Verordnung gibt, (bzw. geben sollte ) und da kann man dann einsehen, ob diese jeweilige VO eine Beschränkung enthält.
Sollte diese Behörde einmal ausnahmsweise auch nicht Bescheid ( ) wissen, dann hilft nur, alle amtlichen Mitteilungsblätter der letzten 70 Jahre aus dem Archiv holen zu lassen und alle penibel durchsehen, bis man auf die betreffende VO stößt. :dry:
Ein ordentlicher Angler macht sich natürlich vor seinem Angelausflug über alle einschlägigen Bestimmungen und Verodnungen sein Angelrevier betreffend kundig und vertraut keinenfalls auf etwaige dürftige Angaben seiner Karte bezüglich evtl. Sperrzoenen oder Beschilderungen ... :lol:
Letzte Änderung: 11 Jahre 8 Monate her von Jürgen.
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