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Main bei Ochsenfurt 2013- die ohne-Zonen-Karte
- Jürgen
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Die Karte der fehlenden (und doch zahlreich vorhandenen) Sperrzonen
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit- ersetzt kein eigener genauer Blick in die Karte!!
Auch keine Gewähr für Richtigkeit, Änderungen jederzeit möglich.
Strecke (Mainkilometer)
- KM 260,8 bis KM 283
- Fischer- und Schiffer-Innung Ochsenfurt e.V. seit 1422
- Landesfischereiverband Bayern e.V., München
- 2 Handangeln nur vom Ufer aus
Verbote
generell
- Fischen mit Reißangel oder dem Hebgarn (Köderfischsenke)
- Fang von Fischen während der Schonzeit
- Angeln mit lebendem Köderfisch
- Fang von Fischen über den Bedarf des Haushalts hinaus
- Verkauf oder Verschenken gefangener Fische
- Einbringen von toten, zerstückelten Fischen und Fischinnereien
- Der Fang von Friedfischen mit mehr als einem Einfachhaken pro Angel
- unbefugtes Befahren der Uferbereiche
- unbeaufsichtigte Liegenlassen fangbereiter Angeln
- Ausschneiden oder Entfernen von Uferbewuchs
- Entsorgen von Abfällen jeglicher Art am Uferbereich und in der Natur
- Fischen mittels Abdämmens, Absperrens, Abzapfens oder Ablassens in nicht geschlossenen Gewässern
- Fang von Fischen unter Verwendung von Geräten zur Ortung von Fischen und Fischbeständen
- Gebrauch von Setzkeschern in den von Sog- und Wellenschlag beeinträchtigten Gewässerbereichen
- Zurücksetzen von nicht geschützten Fischen
- vom 1.2. bis 31.7. Angeln mit totem Köderfischen, Teilen von Fischen oder Tintenfischringen
- vom 1.2. bis 31.7. Angeln mit Blinker, Spinner oder sonstigem künstlichem Köder
- Es gibt weitere Verbotszonen, die nicht aufgeführt sind :!:
örtlich
- An Staustufen im Schleusenbereich innerhalb Molenkopflinien und im gesamten Kraftwerksbereich (durch rot-weiß-rote Schilder ausgewiesen)
- Fischen im Umlaufgraben der Maininsel bei Ochsenfurt (km 271,2 bis km 272) und das Bef. mit Wasserfahrzeugen
- Es gibt weitere Verbotszonen, die nicht aufgeführt sind :!:
Gebote
- Untermassige Fische sofort und schonend zurücksetzen
- Hinweistafeln, (Fischereigrenze, Betretungsgebote und Laichschonstätten) sind zu beachten.
- Erlaubnisschein und Fischereischein ist Fischereiaufsehern, Polizei sowie Fischereirechtsinhabern vorzuzeigen bzw. auszuhändigen.
- Gefangene Fische müssen zur Kontrolle vorgezeigt werden
- Fanglimit: Pro Tag max. 2 Raubfische, hierzu zählen Zander und Hecht und zwei Karpfen. Max. 5 kg Rotauge, Rotfeder, Nerfling
Sanktionsandrohung
- Bei Verstößen gegen die Fischereiordnung oder sonstigen anwendbaren Vorschriften wird Anzeige erstattet
- Außerdem wird i.d.R. der Erlaubnisschein ohne Gebührenerstattung eingezogen und eine 10-jährige Sperre ausgesprochen.
- In dieser Zeit wird kein Erlaubnisschein erteilt.
- 2. Sanktionsdrohung unter Bes. Hinweise: Zuwiderhandlungen gegen obige sowie gegen alle fischereirechtlichen Vorschriften, Natur- und Tierschutzgesetze haben den sofortigen Entzug des Erlaubnisscheins und des staatlichen Fischereischeins ohne Gebührenerstattung zur Folge.
Nachtangeln
- 1.5. bis 30.9. von 5.00 Uhr bis 1.00 Uhr, ansonsten von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Besonderheiten
- Strecke überschneidet sich stromab mit Stadtstrecke Würzburg um ca. 4,5 KM
- Fanglimit Hecht, Zander, Karpfen sowie Weißfische, dennoch keine Eintragungspflicht, keine Fangstatistik!
- Explizites Verbot von "Tintenfischringen" in Raubfischschonzeit
ACHTUNG!
- Karte verweist auf die Beachtung von Hinweistafeln, die jedoch bei vielen Sperrzonen fehlen!!! :!:
- Die Karte weist auf viele Sperrzonen (Schonbezirke, Naturdenkmale) nicht hin, obwohl der Kartenaussteller von der Polizei informiert wurde, dass Angler angezeigt werden
- Insgesamt gibt es allein auf der Strecke, die den Landkreis Würzburg umfasst, nach amtlichen Angaben 5 größere Sperrzonen, nur eine ist erwähnt.
- Es ist denkbar, dass es im Gebiet des Landkreises Kitzingen weitere Sperrzonen gibt!! :!:
- Aufgeführte Schonzeiten sind korrekt
- Weitere Mainfische, z.B. Rutte und geschützte Kleinfischarten könnten noch dazugesetzt werden
- Hinweis, dass Schonzeiten und -Maße nur ein Auszug darstellt fehlt.
- Hecht und Zander haben lange Schonzeit 1.2. bis 31.7
- Hinweise auf konkrete und vorhandene Schonbezirke, Sperrzonen etc. fehlen, die örtliche Beschreibung enthält nur eine, der mindestens 5 Gebiete
- Keine Eintragungspflicht/Fangstatistik gefangener Fische aus Hegegründen fraglich
- Gerade ergab eine aktuelle Anfrage beim Landratsamt Würzburg, dass es 2 größere ganzjährig als Naturdenkmal gesperrte Wasserflächen gibt, die auf der Karte nicht erwähnt sind.
- Ein Angler, der letztes Jahr eine Anzeige der Wasserschutzpolizei erhalten hat, veranlasste die Redaktion nach weiteren Recherchen bei den zuständigen Behörden
- 2 weitere nicht auf der Karte vermerkte Fischschonbezirke sind dadurch ebenfalls "entdeckt" worden
Positives
- Schutzmaßnahmen auf Fang von Zander und Hecht genau bezeichnet und auf Verwendung bestimmter Köder beschränkt
- Trotz langer Raubfischschonzeit ist es möglich, Barsche gezielt mit erlaubten Naturködern (z.B. Wurm) zu beangeln
- Keine Eintragungspflicht/Fangstatistik gefangener Fische aus Anglersicht positiv
- Die Karte hat viele Gebote und Verbote, viele davon überflüssig, da schon gesetzlich geregelt und für jeden Angler selbstverständlich. (z.B. Fang von Fischen während der Schonzeit)
- Schwarzangler, die keine Prüfung hatten, werden wohl kaum vorher noch die Erlaubniskarte einsehen.
- Natürlich auch nicht frei von Redundanz und Missverständlichem:
- Warum wird gerade in Ochsenfurt ein bereits 2005 als überflüssig gestrichener Passus der AVBayFig (Abdämmen etc. in nicht geschl. Gewässern) konserviert?
- Hat die Strecke auch etwas mit geschlossen Gewässern zu tun?
- Die Sanktionsandrohung wurde doppelt aufgeführt und wirft daher neue Fragen auf: Warum wird in dem einen Fall mit Anzeige und Sperre gedroht im anderen Fall nicht?
- Für Wallerangler wird wohl die Frage relevant, warum explizit der Top-Waller-Köder Tintenfisch verboten wird
- Die fehlenden Bezeichnung der Fischschonbezirke und Naturdenkmäler und warum bisher obwohl Angler angezeigt werden, nicht reagiert wurde, sind berechtigte Fragen, die der Kartenaussteller ruhig einmal beantworten sollte!!!
Urteil
- Wer Lust hat, es darauf ankommen zu lassen, ob der Wasserschutzpolizist bezüglich der vielen Sperrzonen mehr weiß, als der Kartenaussteller und wer als Jurastudent z.B. gerne seine strafprozessualen juristischen Kenntnisse erproben will, wird an dieser Strecke auf jeden Fall auf seine Kosten kommen
- Bevor nicht alle Sperrzonen ausreichend erforscht und vor Ort und in der Karte kenntlich gemacht sind, ist das Angeln hier nur unter obigem Vorbehalt zu empfehlen.
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- Meeangler
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Seine Meinung dazu: "Solange die Sperrzone nicht auf meiner Angelkarte steht, können die von der Strompolizei gerne kommen sich die Karte selbst durchlesen, und können dir damit im endeffekt gar nix, weil du es ja nicht wissen kannst"
Kann man diese Meinung vertreten ?
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An der Karte könnte ja ein Beiblatt sein, welches der böse Angler einfach nur nicht vorzeigt. :evil:
Woher will dies der Polizist denn wissen bei sovielen unterschiedlich gestalteten Streckenkarten am Main. Er geht einfach nach seiner (Gewässer)Karte, in der die "Sperrzonen" eingezeichnet sind und waltet seines Amtes.
Es gibt badische und unsymbadische und ich bin badisch!
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Meeangler schrieb: Ich hab mich diesbezüglich heute nochmal mit einem Arbeitskollegen unterhalten, der auf der Strecke Harrbach fischt.
Seine Meinung dazu: "Solange die Sperrzone nicht auf meiner Angelkarte steht, können die von der Strompolizei gerne kommen sich die Karte selbst durchlesen, und können dir damit im endeffekt gar nix, weil du es ja nicht wissen kannst"
Kann man diese Meinung vertreten ?
Vertreten kann man jede Meinung, nur ob man damit Recht hat steht auf einem anderen Blatt
Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .
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- Jürgen
- Autor
- Besucher
www.main-angler.de/forum/main-angelsteck...-wasserschutzpolizei
Er wurde durch die Polizei angezeigt, obwohl das Gebiet auf der Karte nicht ausgewiesen wurde.
Um ein Haar wäre, wie er glaubhaft versicherte, auch seine neu angeschaffte Angelausrüstung kassiert worden.
Dieser Fall ist juristisch noch offen, d.h. es steht noch nicht endgültig fest, ob er jetzt ungeschoren davon kommt, oder nicht.
Natürlich hat er in seinem Fall gute Karten, da das Gebiet bisher nicht beschildert ist, aber noch einmal angelt er sicher nicht dort, bevor die Sache nicht endgültig bereinigt ist.
Er hat jetzt den Kartenaussteller angeschrieben, ob dieser von weiteren Gebieten dieser Art weiß, und genau das ist der sicherste und richtige Weg.
Seine Meinung dazu: "Solange die Sperrzone nicht auf meiner Angelkarte steht, können die von der Strompolizei gerne kommen sich die Karte selbst durchlesen, und können dir damit im endeffekt gar nix, weil du es ja nicht wissen kannst"
Solche Tipps sind immer mit Vorsicht zu genießen.
Sag mal Deinem Kollegen, er solle sich mal (hier) informieren, was die "Strompolizei" ist, was die macht und was die mit Anglern zu tun hat.
Dazu eröffne ich nämlich demnächst hierzu einen eigenen Info-Thread und Artikel im Info-Teil.
Eines vorneweg:
Die Strompolizei liest definitv keine Angelkarten durch. Die sind denen nämlich völlig wurscht. Selbst wenn auf der stünde, dass Du unbeschränkt von der Atlantikküste bis zum Baikal-See überall angeln dürftest, würden die in ihrem Zuständigkeitsbereich agieren und u. U. Verstöße gem. Strompolizeiordnung u.a. ahnden.
www.stmug.bayern.de/umwelt/naturschutz/freizeit/doc/bavo.pdf
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- Guhvieh
- Besucher
<zensiert>.
Schade.
Vielleicht ist das alles ja auch ganz anders. Möglicherweise ist das alles den Superpolizisten der "<......>" ganz lieb? "Komm, auf, den greifen wir uns jetzt....."
Mir kann keiner erzählen, daß die Spezial-Einsatzkräfte nicht wissen, was in der Angelkarte steht........ nicht wissen, daß der Angler gar nicht informiert sein kann......
Obwohl, bei A7, wer geht da schon hin.......
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