Main bei VHH-Harrbach

  • schwefelkies
  • Besucher
  • Besucher
8 Jahre 4 Wochen her #9602 von schwefelkies
Hallo!

Ich möchte dieses Jahr mal die Strecke HH antesten. Und im Vorfeld hab ich gleich mal ne Frage zur Karte: Was bitte soll eine "Molenkopflinie" sein?

Ansonsten: hätte jemand Lust, das ein oder andere mal mit einem Anfänger ans Wasser zu gehn?

Viele Grüße,
Max

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
8 Jahre 4 Wochen her #9604 von Bamboocha
Das konnte mir nicht mal der Verband veraten was die ominöse Mohlenkopflinie ist ;)
Wenn es die Zeit zu lässt und terminlich klappt könne wir gerne was aus machen!
Folgende Benutzer bedankten sich: schwefelkies

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
8 Jahre 4 Wochen her #9605 von Domi1977
Also so wie ich erfahren hab ist die Molenkopflinie die linie oberhalb und unterhalb der Schleuse wo die Schiffe rein und raus fahren. also der durch die mole abgegrenzte teil zum fluss hin
Und da darf nicht geangelt werden. Da das noch zum Schleusenbereich gehört und somit tabu ist.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
8 Jahre 4 Wochen her #9606 von Domi1977
aber weil du sagst das net mal der verband dir das sagen konnte? sind die fürn main net zuständig? feix
mh ich red lieber net weiter sonst muss ich wieder hände, mund und so mit seife auswaschen....
tri tra trullala kennt man doch irgendwo her...?

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

  • schwefelkies
  • Besucher
  • Besucher
8 Jahre 3 Wochen her - 8 Jahre 3 Wochen her #9615 von schwefelkies
So, habe eben ne Jahrskarte besorgt. Scheinbar ist die Molenkopflinie gestrichen worden, da steht jetzt nur noch:

"Das unbefugte Betreten von Schleusen- und Wehranlagen sowie das Fischen im Schleusen- und Kraftwerksbereich (rot-weiß-rote Schilder)"

Ich denke auch, dass die Linie gemeint ist, die senkrecht vom Ufer über den Kopf der Mole ("Damm" an der Schleuse) gezogen werden kann. Schon lustig, wie verwirrend so Wortneuschöpfungen sein können.

LG, Max
Letzte Änderung: 8 Jahre 3 Wochen her von schwefelkies.

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Mehr
8 Jahre 3 Wochen her #9617 von Peter61
Eigentlich auch nicht korrekt ausgedrückt.

Denn, dass ein befriedetes Gelände (übersteigen eines Zauns ect) verboten ist, Hausfriedensbruch ist klar.
Aber in dem Fall ist die Schleußenanlage (Kaimauer gehört ja wohl hinzu), Schleußenein und Ausfahrt, uvm. die nicht umfriedet sind begehbar. Zumindest tun dies Bootfahrer, Pasanten ect. Es gibt kein Hinweisschild.
Es müsste also korrekt heisen, das Angeln im Schleußen und Kraftwerksbereich (rot-weiß-rote Schilder) ist verboten.
Genau interprediert sind im Schleußen Ein- und Ausfahrt KEINE rot-weis-roten Schilder.
Denn das besagte Schild ist ein "Verkehrsschild" sprich für den Wasserverkehr. Dieses Besagt,. dass der Bereich für motorisierte Wasserfahrzeuge verboten ist. Man beachte das Wort Motorisierte Fahrzeuge.
Allerdings sieht man oft in diesem Bereich entsprechende motorisierte Fahrzeuge (nicht Sportboote).
Ausnahmen bedürfen einer Beschilderung. Mir sind allerdings keine bekannt.

Angeln - die coolste Sache der Welt

Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.

Moderatoren: Peter61Dirk_FFMFokilaSimone
Ladezeit der Seite: 0.207 Sekunden
beamy-demonic