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Main bei VHH-Harrbach
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8 Jahre 7 Monate her #9602
von schwefelkies
schwefelkies antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Hallo!
Ich möchte dieses Jahr mal die Strecke HH antesten. Und im Vorfeld hab ich gleich mal ne Frage zur Karte: Was bitte soll eine "Molenkopflinie" sein?
Ansonsten: hätte jemand Lust, das ein oder andere mal mit einem Anfänger ans Wasser zu gehn?
Viele Grüße,
Max
Ich möchte dieses Jahr mal die Strecke HH antesten. Und im Vorfeld hab ich gleich mal ne Frage zur Karte: Was bitte soll eine "Molenkopflinie" sein?
Ansonsten: hätte jemand Lust, das ein oder andere mal mit einem Anfänger ans Wasser zu gehn?
Viele Grüße,
Max
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8 Jahre 7 Monate her #9604
von Bamboocha
Bamboocha antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Das konnte mir nicht mal der Verband veraten was die ominöse Mohlenkopflinie ist
Wenn es die Zeit zu lässt und terminlich klappt könne wir gerne was aus machen!
Wenn es die Zeit zu lässt und terminlich klappt könne wir gerne was aus machen!
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8 Jahre 7 Monate her #9605
von Domi1977
Domi1977 antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Also so wie ich erfahren hab ist die Molenkopflinie die linie oberhalb und unterhalb der Schleuse wo die Schiffe rein und raus fahren. also der durch die mole abgegrenzte teil zum fluss hin
Und da darf nicht geangelt werden. Da das noch zum Schleusenbereich gehört und somit tabu ist.
Und da darf nicht geangelt werden. Da das noch zum Schleusenbereich gehört und somit tabu ist.
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8 Jahre 7 Monate her #9606
von Domi1977
Domi1977 antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
aber weil du sagst das net mal der verband dir das sagen konnte? sind die fürn main net zuständig? feix
mh ich red lieber net weiter sonst muss ich wieder hände, mund und so mit seife auswaschen....
tri tra trullala kennt man doch irgendwo her...?
mh ich red lieber net weiter sonst muss ich wieder hände, mund und so mit seife auswaschen....
tri tra trullala kennt man doch irgendwo her...?
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- schwefelkies
- Besucher
8 Jahre 7 Monate her - 8 Jahre 7 Monate her #9615
von schwefelkies
schwefelkies antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
So, habe eben ne Jahrskarte besorgt. Scheinbar ist die Molenkopflinie gestrichen worden, da steht jetzt nur noch:
"Das unbefugte Betreten von Schleusen- und Wehranlagen sowie das Fischen im Schleusen- und Kraftwerksbereich (rot-weiß-rote Schilder)"
Ich denke auch, dass die Linie gemeint ist, die senkrecht vom Ufer über den Kopf der Mole ("Damm" an der Schleuse) gezogen werden kann. Schon lustig, wie verwirrend so Wortneuschöpfungen sein können.
LG, Max
"Das unbefugte Betreten von Schleusen- und Wehranlagen sowie das Fischen im Schleusen- und Kraftwerksbereich (rot-weiß-rote Schilder)"
Ich denke auch, dass die Linie gemeint ist, die senkrecht vom Ufer über den Kopf der Mole ("Damm" an der Schleuse) gezogen werden kann. Schon lustig, wie verwirrend so Wortneuschöpfungen sein können.
LG, Max
Letzte Änderung: 8 Jahre 7 Monate her von schwefelkies.
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8 Jahre 7 Monate her #9617
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Main bei VHH-Harrbach, Die Karte für Anwälte
Eigentlich auch nicht korrekt ausgedrückt.
Denn, dass ein befriedetes Gelände (übersteigen eines Zauns ect) verboten ist, Hausfriedensbruch ist klar.
Aber in dem Fall ist die Schleußenanlage (Kaimauer gehört ja wohl hinzu), Schleußenein und Ausfahrt, uvm. die nicht umfriedet sind begehbar. Zumindest tun dies Bootfahrer, Pasanten ect. Es gibt kein Hinweisschild.
Es müsste also korrekt heisen, das Angeln im Schleußen und Kraftwerksbereich (rot-weiß-rote Schilder) ist verboten.
Genau interprediert sind im Schleußen Ein- und Ausfahrt KEINE rot-weis-roten Schilder.
Denn das besagte Schild ist ein "Verkehrsschild" sprich für den Wasserverkehr. Dieses Besagt,. dass der Bereich für motorisierte Wasserfahrzeuge verboten ist. Man beachte das Wort Motorisierte Fahrzeuge.
Allerdings sieht man oft in diesem Bereich entsprechende motorisierte Fahrzeuge (nicht Sportboote).
Ausnahmen bedürfen einer Beschilderung. Mir sind allerdings keine bekannt.
Denn, dass ein befriedetes Gelände (übersteigen eines Zauns ect) verboten ist, Hausfriedensbruch ist klar.
Aber in dem Fall ist die Schleußenanlage (Kaimauer gehört ja wohl hinzu), Schleußenein und Ausfahrt, uvm. die nicht umfriedet sind begehbar. Zumindest tun dies Bootfahrer, Pasanten ect. Es gibt kein Hinweisschild.
Es müsste also korrekt heisen, das Angeln im Schleußen und Kraftwerksbereich (rot-weiß-rote Schilder) ist verboten.
Genau interprediert sind im Schleußen Ein- und Ausfahrt KEINE rot-weis-roten Schilder.
Denn das besagte Schild ist ein "Verkehrsschild" sprich für den Wasserverkehr. Dieses Besagt,. dass der Bereich für motorisierte Wasserfahrzeuge verboten ist. Man beachte das Wort Motorisierte Fahrzeuge.
Allerdings sieht man oft in diesem Bereich entsprechende motorisierte Fahrzeuge (nicht Sportboote).
Ausnahmen bedürfen einer Beschilderung. Mir sind allerdings keine bekannt.
Angeln - die coolste Sache der Welt
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