Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde"
- Jürgen
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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1325
von Jürgen
Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde" wurde erstellt von Jürgen
Mainkarte 2013 Seligenstadt
"die Määkarde"
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit- ersetzt kein eigener genauer Blick in die Karte!!
Auch keine Gewähr für Richtigkeit, Änderungen jederzeit möglich.
Aussteller: Fischerzunft Seligenstadt
Beglaubiger: Vermerk fehlt.
Strecke: MK 58,2 bis MK 77,2
Angeln: 1 Angel (mit einem Haken) , + 1 Lotangel? „Spürangel mit Senkblei und einem Haken“
Verbote:
- Fischen mit jeglichen Arten von Netzen, Garnen oder Reusen
- Die Verwendung von Setzkeschern
- Angeln in Hafenbecken, an Schleusen-und Wehranlage
- Beim Angeln „Benutzung von Wasserfahrzeugen“
- „Anbringen von Ködern mittels eines Bootes“
- „Angelns nebst Anlanden mittels eines Bootes“
- „Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder zum Fischfang“
Gebote:
- Führen einer „ordnungsgemäßen Fangstatistik“
- „Berufsfischer dürfen durch das Angeln nicht behindert werden“
Sanktionsandrohung
Besonderheiten:
Erlaubnisgebiet erstreckt sich über Landesgrenze
Angefügte Schonzeiten/Mindestmaße wird für Hessen und Bayern getrennt aufgeführt
Achtung:
Bayern-Schonzeit Aal (korrekt 1.11.-28.2.) Schonmaß Aal (korrekt 50 cm) auf Karte falsch :!:
Viele Schonmaße/Schonzeiten typischer wichtiger Mainfische sind nicht aufgeführt.
Es fehlen Angaben zu Rotauge, Rotfeder, Aland, Rutte, Rapfen/Schied
Bemerkungen:
Auf der Karte selbst sind bez. Bayern (Hessen wurde nicht untersucht) die Angaben für Aal falsch. Viele Fische sind nicht aufgeführt. Ein Verweis auf die Unvollständigkeit der aufgeführten Schonbestimmungen der Fischarten lässt sich nur durch das Wort „Auszug“ erkennen, aber besser wäre alle typischen Fische aufzuführen. Von den relativ neuen unterfränkischen Friedfischschonzeiten, wissen dort sicher nur wenige Angler, Touristen gar nicht.
Obwohl der Text relativ knapp ist, wird das Bootsangeln mit drei Passagen verboten. Hier scheint man es wohl gründlich zu meinen. Dreifach gemoppelt hält besser, war da die Devise. Zweifach gemoppelt wurde hingegen die Strafandrohung.
Wie bei vielen Karten ist vieles überflüssig, da schon hinreichend durch die Gesetze geklärt, dafür wurde Zentrales vergessen: Wann darf man denn überhaupt angeln und wann nicht.
Die sogenannte „Nachtangelerlaubnis“ bezog sich laut Fußnote dann doch nur auf Bayern und zum Aalangeln bis 1 Uhr vom 1.5.bis 30.9., sonst steht nichts. Also zwischen 'immer- außer auf Aale' und 'gar nicht' kann man sich da wohl was aussuchen.
Positives:
Schonzeit für Hecht,Zander gem. gesetzlichen Bestimmungen
Fazit:
Karte ist einfach, aber übersichtlich gestaltet, Schonzeiten leicht zu erkennen, leider bez. Mainfische unvollständig.
Wie am Main üblich, viel Redundanz, Überflüssiges erwähnt, Wichtiges fehlt.
Urteil: Verbesserungsfähig, aber Angeln möglich.
Bei Seligenstadt scheint es wohl üblich gewesen zu sein, dass man sein Struppi oder Schmusekätzchen als Wallerköder anbiet.
Gut dass dies in der Karte nun wirklich jedem klar gemacht worden ist, dass das nicht geht, denn dort steht wörtlich: „…ist die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang verboten“: Also bittschön, wenn ihr Euren Struppi schon als Köder benutzen wollt, dann nehmt ihn ja nicht zum Fischfang sondern halt für anderes, war wohl hier der Vater des Gedankens.
Petri Heil bei Seligenstadt!
"die Määkarde"
Ohne Anspruch auf Vollständigkeit- ersetzt kein eigener genauer Blick in die Karte!!
Auch keine Gewähr für Richtigkeit, Änderungen jederzeit möglich.
Aussteller: Fischerzunft Seligenstadt
Beglaubiger: Vermerk fehlt.
Strecke: MK 58,2 bis MK 77,2
Angeln: 1 Angel (mit einem Haken) , + 1 Lotangel? „Spürangel mit Senkblei und einem Haken“
Verbote:
- Fischen mit jeglichen Arten von Netzen, Garnen oder Reusen
- Die Verwendung von Setzkeschern
- Angeln in Hafenbecken, an Schleusen-und Wehranlage
- Beim Angeln „Benutzung von Wasserfahrzeugen“
- „Anbringen von Ködern mittels eines Bootes“
- „Angelns nebst Anlanden mittels eines Bootes“
- „Die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Köder zum Fischfang“
Gebote:
- Führen einer „ordnungsgemäßen Fangstatistik“
- „Berufsfischer dürfen durch das Angeln nicht behindert werden“
Sanktionsandrohung
- Jeder Fall der Zuwiderhandlung führt zum sofortigen Entzug der Angelerlaubnis und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
- Ein Verstoß hat den polizeilichen Einzug des Erlaubnisscheins zur Folge
Besonderheiten:
Erlaubnisgebiet erstreckt sich über Landesgrenze
Angefügte Schonzeiten/Mindestmaße wird für Hessen und Bayern getrennt aufgeführt
Achtung:
Bayern-Schonzeit Aal (korrekt 1.11.-28.2.) Schonmaß Aal (korrekt 50 cm) auf Karte falsch :!:
Viele Schonmaße/Schonzeiten typischer wichtiger Mainfische sind nicht aufgeführt.
Es fehlen Angaben zu Rotauge, Rotfeder, Aland, Rutte, Rapfen/Schied
Bemerkungen:
Auf der Karte selbst sind bez. Bayern (Hessen wurde nicht untersucht) die Angaben für Aal falsch. Viele Fische sind nicht aufgeführt. Ein Verweis auf die Unvollständigkeit der aufgeführten Schonbestimmungen der Fischarten lässt sich nur durch das Wort „Auszug“ erkennen, aber besser wäre alle typischen Fische aufzuführen. Von den relativ neuen unterfränkischen Friedfischschonzeiten, wissen dort sicher nur wenige Angler, Touristen gar nicht.
Obwohl der Text relativ knapp ist, wird das Bootsangeln mit drei Passagen verboten. Hier scheint man es wohl gründlich zu meinen. Dreifach gemoppelt hält besser, war da die Devise. Zweifach gemoppelt wurde hingegen die Strafandrohung.
Wie bei vielen Karten ist vieles überflüssig, da schon hinreichend durch die Gesetze geklärt, dafür wurde Zentrales vergessen: Wann darf man denn überhaupt angeln und wann nicht.
Die sogenannte „Nachtangelerlaubnis“ bezog sich laut Fußnote dann doch nur auf Bayern und zum Aalangeln bis 1 Uhr vom 1.5.bis 30.9., sonst steht nichts. Also zwischen 'immer- außer auf Aale' und 'gar nicht' kann man sich da wohl was aussuchen.
Positives:
Schonzeit für Hecht,Zander gem. gesetzlichen Bestimmungen
Fazit:
Karte ist einfach, aber übersichtlich gestaltet, Schonzeiten leicht zu erkennen, leider bez. Mainfische unvollständig.
Wie am Main üblich, viel Redundanz, Überflüssiges erwähnt, Wichtiges fehlt.
Urteil: Verbesserungsfähig, aber Angeln möglich.
Bei Seligenstadt scheint es wohl üblich gewesen zu sein, dass man sein Struppi oder Schmusekätzchen als Wallerköder anbiet.
Gut dass dies in der Karte nun wirklich jedem klar gemacht worden ist, dass das nicht geht, denn dort steht wörtlich: „…ist die Verwendung lebender Wirbeltiere als Köder zum Fischfang verboten“: Also bittschön, wenn ihr Euren Struppi schon als Köder benutzen wollt, dann nehmt ihn ja nicht zum Fischfang sondern halt für anderes, war wohl hier der Vater des Gedankens.
Petri Heil bei Seligenstadt!
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.
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11 Jahre 9 Monate her #1326
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde"
Man kann seinen Struppi schon nehmen, man muss in vorher nur waidgerecht erlegen
Frag mich eh wie die feststellen wollen das das Wirbeltier nicht tod war. Lange wirds so ein Tierchen unter Wasser ja nicht aushalten. Obduktieren die das dann um die Todesursache fest zu stellen?
Gibts in Ufr. überhaupt Angelkarten wo kein Blödsinn drauf steht?
Frag mich eh wie die feststellen wollen das das Wirbeltier nicht tod war. Lange wirds so ein Tierchen unter Wasser ja nicht aushalten. Obduktieren die das dann um die Todesursache fest zu stellen?
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- Jürgen
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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1327
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde"
Naja gut, aber egal, welche Ausweichlösungen die Leute da unten inzwischen gefunden haben,
als Spaziergänger würde ich da auf meinen Hund sehr sehr gut aufpassen :!: Nicht dass ein dortiger Angler übergriffig wird.
Am besten man informiert die Hundevereine, dass man das Mainufer bei Seligenstadt als besondere Gefahrenregion beim "Gassigehn" ausweisen sollte. Lieber mal etwas Vorsicht als Nachsicht- wenn das schon so deutlich in die Karte geschrieben werden muss, wird das schon sein Grund ham'.
als Spaziergänger würde ich da auf meinen Hund sehr sehr gut aufpassen :!: Nicht dass ein dortiger Angler übergriffig wird.
Am besten man informiert die Hundevereine, dass man das Mainufer bei Seligenstadt als besondere Gefahrenregion beim "Gassigehn" ausweisen sollte. Lieber mal etwas Vorsicht als Nachsicht- wenn das schon so deutlich in die Karte geschrieben werden muss, wird das schon sein Grund ham'.
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.
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11 Jahre 9 Monate her #1328
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde"
Wahrscheinlich haben da mal viele Amis geangelt und bei denen muss man ja auch auf Mikrowellen schreiben das die nicht zum trocknen von Haustieren geeignet sind. Und das ist dann wohl auf der Karte hängengeblieben.
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11 Jahre 9 Monate her #1329
von pfitzer
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pfitzer antwortete auf Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde"
Übrigens heisst das net Mää, sondern Mee!!! Wo sin mer denn
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- Jürgen
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11 Jahre 9 Monate her - 11 Jahre 9 Monate her #1330
von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main bei Seligenstadt, Blick in die "Määkarde"
Sooo wurde es mir aber schriftlich von da unnää mitgeteilt.
Letzte Änderung: 11 Jahre 9 Monate her von Jürgen.
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