Hallo Marcel der Blog ist OK.
Allerdings sind zwar unten ein paar Links. Unter anderem auch ganz wichtig der Link zum VG Münster, allerdings nur auf deren Webseite und nicht der Link zum eigentlichen Urteil.
beck-aktuell.beck.de/news/vg-m-nster-tro...gen-tierschutzgesetz
Bitte zu beachten! Dies ist ein Urteil in einem anderen Bundesland. Da die Fischereigesetze Bundeslandsache sind, nicht für uns nicht verbindlich, aber alarmierend was die Tendenz angeht. Das Tierschutzgesetz ist auf der anderen Seite Bundeseinheitlich. Ein bayerisches Gericht könnte sich daher durchaus an diese Rechtsprechung anlehnen.