- Beiträge: 2755
- Dank erhalten: 515
Änderung Ausführungsverordnung zum bayerischen Fischereigesetz 1.12.14
9 Jahre 9 Monate her #7715
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Änderung Ausführungsverordnung zum bayerischen Fischereigesetz 1.12.14 wurde erstellt von Peter61
Es gab wieder ein paar Änderungen auf die ich hier verweisen möchte.
Zum einen der Link auf die Seite des LFV Bayern.
www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/
Der Huchen berührt uns in unseren Bereich nicht, da dieser in der Regel bei uns nicht vorkommt.
Was aber interessanter ist, ist das Thema dass der Begriff Hegene gestrichen wurde, wenn der Begriff Handangel verwendet wird.
Bitte beachtet aber, dass es sich um eine bayerische Verordnung handelt, die auf der Erlaubniskarte bestenfalls weiter eingeschränkt werden darf. Diese Bestimmung muss auch nicht auf der Karte stehen und gilt dennoch.
Hier Auszugsweise:
Eine Handangel darf künftig bis zu fünf Anbissstellen haben. Eine Anbissstelle kann aus einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken bestehen. Wie bisher dürfen auch künftig maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden. Ebenso bleibt die maximale Zahl an Anbissstellen auf sechs begrenzt. Wird also mit zwei Handangeln geangelt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen.
Unter dem Link sind weitere gesetzliche Bestimmungen aufgeführt und erläutert.
Daher möchte ich informativ darauf nicht eingehen. Wenn jedoch Bedarf besteht auf das ein oder andere ein zu gehen, können wir dies gerne im weiteren Tread machen.
Ein bspl. ist auf der Seite etwas weiter unten das Thema mit dem Waffengesetz und dem Mitführen von Messern.
In Punkto, Art, Beschaffenheit und Zweck.
Zum einen der Link auf die Seite des LFV Bayern.
www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/
Der Huchen berührt uns in unseren Bereich nicht, da dieser in der Regel bei uns nicht vorkommt.
Was aber interessanter ist, ist das Thema dass der Begriff Hegene gestrichen wurde, wenn der Begriff Handangel verwendet wird.
Bitte beachtet aber, dass es sich um eine bayerische Verordnung handelt, die auf der Erlaubniskarte bestenfalls weiter eingeschränkt werden darf. Diese Bestimmung muss auch nicht auf der Karte stehen und gilt dennoch.
Hier Auszugsweise:
Eine Handangel darf künftig bis zu fünf Anbissstellen haben. Eine Anbissstelle kann aus einem Einfach-, Doppel- oder Drillingshaken bestehen. Wie bisher dürfen auch künftig maximal zwei Handangeln gleichzeitig benutzt werden. Ebenso bleibt die maximale Zahl an Anbissstellen auf sechs begrenzt. Wird also mit zwei Handangeln geangelt, dürfen diese zusammen nicht mehr als sechs Anbissstellen aufweisen.
Unter dem Link sind weitere gesetzliche Bestimmungen aufgeführt und erläutert.
Daher möchte ich informativ darauf nicht eingehen. Wenn jedoch Bedarf besteht auf das ein oder andere ein zu gehen, können wir dies gerne im weiteren Tread machen.
Ein bspl. ist auf der Seite etwas weiter unten das Thema mit dem Waffengesetz und dem Mitführen von Messern.
In Punkto, Art, Beschaffenheit und Zweck.
Angeln - die coolste Sache der Welt
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
9 Jahre 9 Monate her - 9 Jahre 9 Monate her #7716
von Peter61
Angeln - die coolste Sache der Welt
Peter61 antwortete auf Uferbenützung / Zufahrt für Angler
Ganz besonders möchte ich auf diese Beiträge hinweisen.
www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/zu...uferbenutzungsrecht/
Ich empfehle Euch diese beiden Dokumente herunter zu laden und aus zu drucken. Diese ggf auch im Auto mit dabei zu haben.
Zum einen trägt dies zu Eurer Sicherheit bei um nach einiger Zeit da noch mal sich zu bestätigen und zum anderen ggf mal in einer Diskussion scharz auf weiß darauf zu verweisen!
PS: Ich muss sagen, dass sich aus welchem Grund auch immer die Webseite des LFV sehr gut entwickelt hat. Es sind mittlerweile sehr viele wichtige und prägnante Informationen darauf zu finden.
www.lfvbayern.de/gesetzl-bestimmungen/zu...uferbenutzungsrecht/
Ich empfehle Euch diese beiden Dokumente herunter zu laden und aus zu drucken. Diese ggf auch im Auto mit dabei zu haben.
Zum einen trägt dies zu Eurer Sicherheit bei um nach einiger Zeit da noch mal sich zu bestätigen und zum anderen ggf mal in einer Diskussion scharz auf weiß darauf zu verweisen!
PS: Ich muss sagen, dass sich aus welchem Grund auch immer die Webseite des LFV sehr gut entwickelt hat. Es sind mittlerweile sehr viele wichtige und prägnante Informationen darauf zu finden.
Angeln - die coolste Sache der Welt
Letzte Änderung: 9 Jahre 9 Monate her von Peter61.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ladezeit der Seite: 0.391 Sekunden