Wer schläft sündigt nicht- oder doch?

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11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #3263 von Jürgen
Wer schläft sündigt nicht- oder doch? wurde erstellt von Jürgen
Wer schäft, sündigt scheinbar doch.

Zumindest in Karlstadt hat ein schlafender Angler laut Polizeibericht eine Anzeige kassiert.


Schlafenden Angler erwartet Anzeige

Während einer nächtlichen Fischereikontrolle stellten Beamte der Polizeiinspektion Karlstadt fest, dass ein 44-jähriger Inhaber eines Erlaubnisscheines zum Angeln in seinem Fahrzeug lag und dort schlief. Seine Angel hatte dieser trotzdem im Main ausgelegt, obwohl dies gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hatte. ...
www.mainpost.de/regional/main-spessart/P...zeige;art772,7461486
Letzte Änderung: 11 Jahre 6 Monate her von Jürgen.

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11 Jahre 6 Monate her #3264 von Timothy
Also wenn man einen elektronischen Bissanzeiger mit Funkempfänger besitzt und diesen dann auch im Auto angeschaltet liegen hat und das Auto direkt neben den Ruten geparkt ist, dann kann man doch glaube ich nicht sagen, dass die Ruten unbeaufsichtigt wären.

Wenn ich allerdings nur ein Glöckchen auf meiner Rutenspitze habe und im Auto liege und schlafe (mit geschlossenen Fenster), dann werde ich nie und nimmer einen Biss mitbekommen. Weiß denn jemand, ob der Angler ordentliche Bissanzeiger verwendete?

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11 Jahre 6 Monate her #3266 von pfitzer
Wenn du nach ein Uhr Nachts erwischt wirst nützen dir die besten Funkbissanzeiger nix. Hier gehts ums Nachtangelverbot

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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11 Jahre 6 Monate her - 11 Jahre 6 Monate her #3272 von Jürgen
Kann lt Polizeibericht zum einen sein, dass er trotz Bissanzeiger zur falschen Zeit die Ruten auslegte, wie pfitzer schon sagte oder trotz Bissanzeiger nicht in der Lage war, die Ruten zu beaufsichtigen.

Da wir gerade beim Thema sind:
Jede Handangel muss ständig beaufsichtigt werden. AVBayFiG §16

Der Kommentar zum AVBayFiG §16 sagt dazu lediglich, dass er in der Lage sein muss, "sofort, angemessen zu reagieren".
Zu Bissanzeigern und einem geforderten Maximal-Abstand zu abgelegten Ruten im Besonderen gibt es keinen Vermerk.

Betätigt man z.B. den Bissanzeiger und der Angler im Auto reagiert nicht (schläft weiter) ist auf jeden Fall das Gebot "sofort, angemessen reagieren zu können" nicht erfüllt.

Wenn ich eine Freilaufrolle habe, Selbsthakmontage, elektr. oder optische Bissanzeiger , und ich bin in der Lage, innerhalb von ein paar Sekunden an der Rute zu sein, denke ich, ist es kein Problem.

Andererseits kann ich mich trotz Funkbissanzeiger nicht weit von den Ruten entfernen, sie gar außer Sicht lassen, irgendwo in der Pampa ein Nickerchen machen und darauf pochen Funkbissanzeiger zu haben, um damit eine "Beaufsichtigung" der Ruten zu gewährleisten. Alles hat immer seine Grenzen.

Das Wort "Beaufsichtigung" beinhaltet ja das Wort "Sicht" bzw. "Aufsicht", hat also was mit Sehen zu tun. Zum Sehen muss man die Augen offen haben und den beaufsichtigten Gegenstand sehen können. Ist doch ganz einfach, oder?
Letzte Änderung: 11 Jahre 6 Monate her von Jürgen.

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