Nachtangelverbot in Baden Würtemberg

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2 Jahre 9 Monate her #14342 von Peter61
Auch wenn auf vielen Karten oder Streckenabschnitten in Bayern noch Nachtangelverbot steht, gibt es dazu keine gesetzliche Grundlage aus dem Bayerishcne Fischereigesetz. Denn in Bayern ist lt. Fischereigesetz normalerweise das Nachtangeln erlaubt. Beschränkunegn sind allerdings Regional oder in dem entsprechenden Fischrecht möglich und zulässig.

In Baden Würtemberg ist als einzigstes Bundesland in Deutschland seitens des Fischereigesetzes das Nachtangeln verboten. Hier gibt es keine Ausnahmen, bis auf das Fischen auf Aal und Waller bis 1 Uhr Nachts in den Sommermonaten.
Aktuell läuft dort eine Klage des Fischereiverbandes Baden Würtemberg um das Nachtangelverbot auf zu heben.
Die Klage wurde Heuet am Dienstag den 13.7 behandelt. Die Verkündung erfolgt Morgen den 14.7.
Wir drücken den Angelkollegen in Baden Würtemberg die Daumen!
Hier ein Link mit näheren Informationen zu dem Thema.
www.merkur.de/baden-wuerttemberg/streit-...and-zr-90857421.html
 

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2 Jahre 9 Monate her #14343 von pfitzer
Das Gericht hat das Nachtangelverbot gekippt  www.lfvbw.de/2-uncategorised/1567-nachta...BRGeBDetMVRWVxub3S7Y

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2 Jahre 9 Monate her - 2 Jahre 9 Monate her #14344 von Peter61
Das liest sich aber wieder anders.
Nicht das Nachtangelverbot an sich für alle in BW, sondern nur für die klagenden Angler.
Generell gilt das Nachtangelverbot dennoch.
www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-stuttg...scherei-naturschutz/

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Letzte Änderung: 2 Jahre 9 Monate her von Peter61.

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2 Jahre 9 Monate her #14345 von Peter61
Mal hier auf der Webseite des Landesfischereiverband Baden Würtemberg weiterlesen.
www.lfvbw.de/

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2 Jahre 9 Monate her #14348 von pfitzer

Wie wir erhofft haben, hat das Verwaltungsgericht Stuttgart nun unserer Klage mit dem Urteil vom 14.07.2021 entsprochen und das Nachtangelverbot für die Einzelkläger als unzulässig erklärt. Damit scheint jedoch die Rechtswidrigkeit dieses Verbotes grundsätzlich bewiesen. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist der Beklagten werden wir als Verband über diesen Umweg im nächsten Schritt mit dem Urteil auf die Landesregierung einwirken um das Nachtangelverbot nun gänzlich für alle Angler landesweit aufheben zu lassen. Bis dahin wird man sich noch ein wenig gedulden müssen.

Die Regierung kann sich jetzt dem Urteil anschließen und das Verbot generell aufheben. Oder sie können sich wohl darauf einstellen, dass das Gericht in BW in Zukunft viel mit Einzelklagen zu tun hat.

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