Seit wann denn das?

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9 Jahre 8 Monate her #8006 von Jazzman
Seit wann denn das? wurde erstellt von Jazzman
www.mainpost.de/regional/main-spessart/M...zeige;art768,8627037

...wieder mal nicht genau recherchiert...

seit wann hat der Barsch denn eine Schonzeit? Lediglich ein Kunstköderverbot gibt´s...

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9 Jahre 8 Monate her #8007 von knuddel161
in der saale gibt es keine schonzeit für barsche und auf grund dessen das bachforelle offen ist auch kein kunstköderverbot mehr

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9 Jahre 8 Monate her #8008 von Jazzman
Jazzman antwortete auf Seit wann denn das?
ich versteh´s auch nicht, knuddel. es müßte das saale-stück sein...sehr dubios.

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9 Jahre 8 Monate her #8011 von pfitzer
pfitzer antwortete auf Seit wann denn das?
Der Barsch hat dieses Jahr, aus Besatzgründen, in Gemünden Schonzeit. Das Stück Saale an dem er erwischt wurde ist die Mündung in den Main und kann mit der Gemündener Mainkarte beangelt werden. Und da auf der die Schonzeit steht hat das schon alles seine Richtigkeit.

Zufrieden mit unserem Service hier? Dann würde ich mich freuen wenn du mir ein Bier spendierst .

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9 Jahre 8 Monate her - 9 Jahre 8 Monate her #8013 von Peter61
Peter61 antwortete auf Seit wann denn das?
Immer daran denken.
Als erstes gilt das Bayerische Fischereigesetz "BayFig" und Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz "AVFiG", dann noch dazu als Ergänzung die jeweilige Bezirksfischereiverordnung.
Für Unterfranken ein mal auf der Seite des Bezirk Unterfranken
www.bezirk-unterfranken.de/fischerei/ver...hereiverordnung.html
und natürlich auch bei uns im Forum unter Aktuelles - Rechtliches hinterlegt.
www.main-angler.de/aktuelles/rechtliches...ordnung-unterfranken

Diese kann zum einen weitere Auflagen haben oder Auflagen wie Schonmaße oder Schonzeiten auch für bestimmte Bereiche Unterschreiten. Wie bspw das Schonmaß für bestimmte Gewässer für eine bestimmte Fischart, oder dass in einem bestimmten Gewässer kein Schonmaß und auch Schonzeit gilt, wie der hecht im Forellenbach. Oder wie bei der Rutte eine Schonzeit fest zu legen, die es in Bayern nicht gibt.

Darüber hinaus, kann der jeweilige Fischereirechtsinhaber für Sein Gewässer diese Beschränkungungen weiter verschärfen (aber NICHT unterschreiten!). Dies jedoch auch nur im Rahmen Seiner Pflicht zur Hege mit Abstimmung der UNB Untere Naturschutzbehörde, die wiederum mit Stellungnahme der Fischereifachberatung.
So wie man hier vernimmt in Gemünden.
Wie gesagt, diese Beschränkung muss auf den Erlaubniskarten stehen und von der UNB abgestempelt sein.

Ich möchte Gemünden nicht zu Nahe treten, aber....
Lt. Veröffentlichung der Fangberichte, ist das Verhältnis Friedfisch zu Raubfisch möglichwerweise so zu werten, dass bereits ein recht hoher Raubfischbestand vorhanden ist. Der Barsch sich nicht ausschließlich von Grundeln ernährt, sondern auch von vielen Kleinfischarten und auch Jungfischen. Die weitere Anhebung des Bestandes durch zusätzliche Schutzmaßnahmen auch den Frasdruck auf die anderen Fischarten erhöht.

Angeln - die coolste Sache der Welt
Letzte Änderung: 9 Jahre 8 Monate her von Peter61.

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9 Jahre 8 Monate her #8015 von Jazzman
Jazzman antwortete auf Seit wann denn das?
jo, again what learned ;)

ob es sinn macht oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber die vorgaben und vorschriften werden immer mehr, anstatt weniger...

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