Main Veits-Harrbach

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11 Jahre 1 Monat her #4857 von Moeki
Moeki antwortete auf Main Veits-Harrbach
Wollte denen jetzt auch nicht eine reinwürgen oder so, sollte nur informativ sein. Waren auch echt freundliche Leute.

Pfitzer, da muss ich dir zustimmen, da hätte ich glaube ich auch nicht lange überlegt, wenn ich sowas angeboten bekommen würde...

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11 Jahre 1 Monat her - 11 Jahre 1 Monat her #4858 von Jürgen
Jürgen antwortete auf Main Veits-Harrbach
Fischereirechtlich und fischereipolitisch ist diese Sache aber nicht ganz ohne.

Das Fischereirecht kann ja nur als Ganzes verpachet werden, einschließlich der ganzen Verpflichtungen, also auch der Hege etc.

Der Bootsangler müsste sich z.B. auch an den Besatzmaßnahmen /Hegeabfischen (z. B. Stichwort "Grundelplage") etc. finanziell beteiligen oder eigene Besatzmaßnahmen (die im Gesetzessinne geeignet sind) nachweisen, (z.B. teure Zander besetzen).

Besatzpläne sollten ja durchdacht und im Sinne einer Hegeordnung/Hegeplanung koodiniert durchgeführt werden und auch Fischarten betreffen, die nicht anglerisch verwertbar sind und die ganze Fauna betreffen, einschließlich der Nährtiere etc.
Wenn es um groß angelegte Wiederansiedlungsprogramme geht (Maifisch/Lachs/Stör) müssten z.B. auch die Hege- Verpflichteten entsprechend zur Kasse gebeten werden.
Dieser Bereich (Wiederansiedlung) interessiert mich (und andere) ja auch.

Am Main herrscht ja die Auffassung vor, es gehe beim Fischereirecht lediglich um Rechte und nicht um Pflichten.
Auch die Behörden sind hier (vermutlich) immer noch weit hinter den (tatsächlichen) Anforderungen des Fischereigesetzes zurück und üben noch viel zu wenig Druck auf die Fischereiberechtigten aus. (s. jahrelange Querelen um die Novellierung der Koppelordnung für K5)

Aber das ändert sich.
Je mehr Fischer (Angler und Fischer) zunehmend öffentlich Druck kriegen, und sie sich mit ihrer eigentlich tierquälendenen Fsichereiausübung auf diese Aspekte (Hege, Naturschutz) berufen, müssen sie auch hier mehr tun.
Dies wird auch systematisch den Druck auf die Behörden und Verbänden erhöhen, hier mehr diesen Mißständen bezüglich mangelnder Hege nachzugehen.

Sorry für das OT, es soll ja hier um Fangberichte gehen. Ich bin also zukünftig still. Keine Bange.
Letzte Änderung: 11 Jahre 1 Monat her von Jürgen.

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11 Jahre 1 Monat her #4860 von Peter61
Peter61 antwortete auf Main Veits-Harrbach
Meines Wissens ist es nicht der eine alleine. Christian Weckesser gehört bspw auch dazu und ist da nicht allein. Christian hat auch ein Fischereirecht gepachtet. Das ist was anderes als einen Erlaubnisschein zu kaufen. Denn mit dem Erwerb des Erlaubsnisscheins, hat man nur die Erlaubnis unter bestimmten (uns nicht nachvollziehbaren Bedingungen) zu angeln. Hier bleibt das Fischereirecht weiterhin beim Fischereirechtsinhaber.

Bei der Pacht des Fischereirechts geht das Recht vom Besitzer auf den Pächter für definierte Zeit über. In dem Fall 10 Jahre.
Dem haften die Rechte des Fischereirechts an. Dazu gehört die Angelei vom Boot ect. Beschränkungen die auf den Erlaubsnisscheinen abgedruckt sind gelten dort nicht. Es gilt lediglich das Fischereirecht. Erlaubniskarte benötigt der Rechtsinhaber nicht. Ich frage mich wie er das Recht am Gewässer der Polizei gegenüber ausweisen kann. (Kopie Pachtvertrag? Kein Behördlicher Stempel wie bei einem Mietvertrag)
Dieses Recht üben von Zeit zu Zeit die anderen Fischereirechtsinhaber auch mit der Angelrute aus.
Was mir aber schon mal unter gekommen ist, dass die Enkel eines solchigen mit dem Boot und Angelrute auf dem Wasser waren, ohne das der Fischereirechtsinahber in der Nähe war. Dies war eindeutig ein Verstoß gegen das Fischereigesetz und Wilderei.

Fragwürdig ist dabei die Definition, dass der Rechtsinhaber im Gefolge von 3 Gehilfen ans Wasser kann (Die ebenfalls keinen Erlaubsnisschein benötigen). Dass diese auch noch angeln dürfen und dabei mehr als insgesamt 2 Ruten im Spiel sind. Mhh, die Gesetze sind verworren und mein Wissen hat grenzen.

Häste doch mal gefragt, ob er nicht Guiding anbieten würde. Währe ne tolle Sache und ein beliebter Mann.
Zudem würde es die geltenden Bestimmungen (auf den Erlaubnisscheinen) schon sehr aufweichen.
Das ist ne Marktlücke! Der könnte seine komplette Pacht damit finanzieren!

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11 Jahre 1 Monat her #4861 von Peter61
Peter61 antwortete auf Main Veits-Harrbach
Übrigens hab die beiden gestern nach der Arbeit auch gesehen, Himmelstadt unterhalb der Trommel. Haben einen guten Barsch nach dem anderen gezogen, während ein Angler am Ufer weitgehend leer ausging beim Jiggen.

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11 Jahre 1 Monat her #4862 von Moeki
Moeki antwortete auf Main Veits-Harrbach

Peter61 schrieb: Häste doch mal gefragt, ob er nicht Guiding anbieten würde. Währe ne tolle Sache und ein beliebter Mann.
Zudem würde es die geltenden Bestimmungen (auf den Erlaubnisscheinen) schon sehr aufweichen.
Das ist ne Marktlücke! Der könnte seine komplette Pacht damit finanzieren!


fragwürdig ob er das darf...?

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11 Jahre 1 Monat her #4864 von Peter61
Peter61 antwortete auf Main Veits-Harrbach
Warum soll er das nicht dürfen???

Er war doch nicht alleine oder?
Die Pacht geht nur an eine natürliche Person. Also hat nur einer gepachtet.
Der Rechtsinhaber darf 3 Gehilfen mit nehmen, die keinen Angelschein brauchen. Es steht nirgends geschrieben, ob die Gehilfen etwas bezahlt bekommen müssen oder ob die was zahlen als Dank dass sie Gehilfe sein dürfen.

Was sagt denn unser Rechtsexperte Jürgen dazu?

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